Für den Studiengang Joint Bachelor of Arts Anglistik ist einer der folgenden Sprachnachweise Voraussetzung:
Für alle anderen Studiengänge in Englischer Sprache gelten folgende Voraussetzungen:
Für die bilingualen Studiengänge und das zweite Fach im Joint B.A. muß zusätzlich die DSH 2 abgelegt werden.
Institutional code: 1530