Aktuelle Veranstaltungen

28.02.2012, 13:00-16:00

Erfinderrechtsberatung

Für Erfinder, Wissenschaftler und Forscher - Patent- & Gebrauchsmusterrecht

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06.03.2012, 13:00-16:00

Markenrechtsberatung

Für Gründer und Unternehmer - Markenrecht, Domain, Firmennamen, Wettbewerbsrecht

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Erfindungen und Patente

Gemäß § 3 des Hessischen Hochschulgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 2 des TUD Gesetzes hat die TU Darmstadt den gesetzlichen Auftrag, den Wissens- und Technologietransfer in die berufliche Praxis zu fördern. Die TU Darmstadt ist sich dieser Verantwortung bewusst und bestrebt, das hochschulgenerierte Wissen zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft zu schützen und zu verwerten. Kerngedanke der Patentierungs- und Verwertungsstrategie der TU Darmstadt ist es, den Wissens- und Technologietransfer aus dem Universitätsbereich in die Wirtschaft zu steigern.

Informationen zur Patentierungs- und Verwertungsstrategie der TU Darmstadt

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Der § 42 des Arbeitnehmererfindergesetz verpflichtet die Mitarbeiter von Hochschulen, ihrem Arbeitgeber Erfindungen unverzüglich zu melden und zur Nutzung anzubieten. Die Hochschulen sind so berechtigt, die Erfindungen ihres Personals in Anspruch zu nehmen, patentrechtlich zu sichern und kommerziell zu verwerten.
Die Meldung einer Erfindung ist an das Dezernat Forschung zu richten (Formular Erfindungsmeldung). Dort erfolgt eine formale Erstprüfung, u. a. in Bezug auf Rechte Dritter und auf Vollständigkeit. Sofern die TU Darmstadt über die Rechte an der Erfindung verfügen kann, prüft die Universität innerhalb einer Frist von vier Monaten, ob sie die Erfindung in Anspruch nimmt und die Schutzrechtsanmeldung auf ihre Kosten vornimmt oder ob sie die Erfindung frei gibt. Sofern eine Anmeldung vorgenommen wird, erfolgt diese in der Regel unter dem Namen der Universität, wobei der Erfinder/die Erfinderin in den Anmeldeunterlagen benannt werden. Bei einer erfolgreichen Verwertung erhalten die Erfinder entsprechend der gesetzlichen Vorlagen 30 Prozent der Bruttoeinnahmen.

Die Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Erfindung obliegt der Universitätsleitung. In den Entscheidungsprozess werden die Erfinder einbezogen. Zur Unterstützung der Aktivitäten kann auf die externe Kompetenz einer Patentverwertungsagentur (PVA) oder einer anderen Institution zurückgegriffen werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der selbständigen Verwertung durch die TU Darmstadt. Wird dieser Weg präferiert, ist der Erfindungsmeldung eine schriftliche Stellungnahme des Fachgebietsleiters beizufügen, aus der der angestrebte Patentierungs- und Verwertungsweg hervorgeht.
Die Entscheidung über die Patentierungs- und Verwertungsstrategie bzw. den Verwertungsweg erfolgt auf der Basis eines Beschlusses der Universitätsleitung.

Dokumente

Sonstige Informationen

Patentinformationszentrum Darmstadt – PIZ

Patentverwertungsagentur TransMIT GmbH

Patentverwertungsagentur Innovectis GmbH

Informationen zum Thema Patente des BMWi – Patentserver

Online-Kurs zur Thematik Patente an Hochschulen – Patentführerschein