Gesetzliche Verpflichtung und Chance zum Wandel: Das Arbeitsschutzgesetz enthält einen Passus, der den Schutz der psychischen Gesundheit betont. Demnach ist die Arbeit „so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden“ wird.
Wir führen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gerne in Ihrem Bereich durch.
Martina Merck,
Sozial- und Konfliktberatung
"Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein geeignetes Instrument, um Belastungen aufzudecken und geeignete Ressourcen zu entdecken und auszubauen."
Prof. Dr. Wolfgang Ensinger
"Führungskräfte können durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auf die Situation ihrer Mitarbeiter:innen aufmerksam gemacht werden. Und durch Kommunikation zwischen den Betroffenen Lösungen für aufgedeckte Probleme finden."
Ludwiga Ellermeier-Block,
Personalrat
"Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hilft dabei, die Arbeitssituation zu beleuchten und Verbesserungen in die Wege zu leiten."
Weitere Informationen der Unfallkasse Hessen
Weitere Informationen der Unfallkasse Hessen, im Maganzin Inform. (wird in neuem Tab geöffnet) finden Sie den entsprechenden Ausschnitt. Hier