Mit dem ERASMUS Zuwendungsvertrag 11/12 wurden der Technischen Universität Darmstadt Fördermittel zur Unterstützung der Dozentenmobilität gewährt.
Gefördert werden Lehraufträge zwischen dem 01.06.2011 – und dem 30.09.2012. Für die diesjährige Planung reichen Sie bitte Ihre Anträge bis zum 31.12.2011 mit dem entsprechenden Formular ein. Alle Formulare sind im Download-Bereich zu finden. Voraussetzung für die Durchführung ist das Vorliegen eines gültigen bilateralen Vertrages über „Teaching Staff Mobility“ zwischen der TUD und der Partnerhochschule.
Das Dozentenmobilitätsprogramm des DAAD fördert Kurzlehraufenthalte (z. B. Vorlesungen im Rahmen von Seminaren, Modulen usw.) im europäischen Ausland.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Mitarbeiter/Lehrbeauftragte der Technischen Universität Darmstadt, die einen
- Lehraufenthalt an einer
- Partnerhochschule (mit gültiger European University Charta) der Technischen Universität Darmstadt durchführen
Zuschüsse können nur für Lehraufenthalte von wenigstens fünf Unterrichtsstunden und maximal sechs Wochen vergeben werden. Dringend empfohlen wir ein Minimum von 5 Arbeitstagen, um effektiv einen Beitrag zum Lehrplan und dem akademischen Leben der Gasthochschule leisten zu können.
Die Auswahl der Dozenten obliegt der Technischen Universität Darmstadt. Bei der Auswahl sollen bevorzugt Aufenthalte gefördert werden, die
- die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben und das Lehrangebot bereichern.
- Dazu genutzt werden können,
- die Verbindung zwischen Fachbereichen und Fakultäten zu festigen und auszuweiten sowie künftige Kooperationsprojekte zwischen der Heimat- und Gasthochschule vorzubereiten.
- Kontakte zu knüpfen und Netzwerke aufzubauen
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anträge nach diesen Kriterien und nach dem Eingang Ihres Antrages bearbeiten. Die Fördersumme ist begrenzt, so dass wir nicht alle Anträge unterstützen können. Um für das kommende Jahr die Fördermittel aufzustocken, bitte ich Sie mir für das Jahr 10/11 Ihre Planung mitzuteilen.
Die Mobiltätszuschüsse der EU verstehen sich als Beitrag zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Der Betrag, der aus EU-Mitteln pro Person und Woche gezahlt werden kann, beträgt in der Regel 800€. Bei längeren Lehraufenthalten beträgt die maximale Fördersumme in der Regel 2000€. Dozenten mit einer Behinderung können zusätzliche Mittel beantragen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz.
1. formlose Anfrage (Kopie des Dienstreiseantrages)
2. Anträge:
a. Antrag auf Mobilitätszuschuss und Annahmeerklärung
b. Teaching Assignment – Lehrvereinbarung
c. Einladung der Gasthochschule
1. Teilnahmebestätigung, in der die Aufenthaltsdauer bestätigt wird
2. Abschlussbericht
3. Reisekostenabrechnung (TUD-Formular)
Die benötigten Formulare finden Sie unter Downloads .
Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen oder den in Frage kommenden Dozenten gerne zur Verfügung. Für ein persönliches Beratungsgespräch erreichen Sie mich in meinem Büro am Karolinenplatz 5, Gebäude S1|01 Raum 304, E-Mail: mohr-bimmel.sy@pvw.tu-…