Erasmus+ Personalmobilität
Forschen, Arbeiten & Lehren Weltweit

Im Mittelpunkt des EU-Programms Erasmus+ stehen die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Im Hochschulbereich fördert Erasmus+ die nachhaltige Entwicklung des Hochschulwesens in Partnerländern und insbesondere die Mobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken für Hochschulmitarbeiter_innen.

- Ab jetzt werden die Bewerbungen für die Erasmus+ Personalmobilität alle über unser Online-Bewerbungsportal durchgeführt (siehe Organisation & Bewerbung)

- Neben der kurzfristigen Bewerbung können Mobilitäten jetzt auch bis zum 15. Januar beantragt werden, um nach Zusage des DAAD für Mobilitäten zwischen 1.10. des selben Jahres und 30.09. des Folgejahres eine gesicherte Finanzierung zu haben (siehe Organisation & Bewerbung)

- Bitte informieren Sie sich über die Neuerungen zur Entsendegenehmigung für Dienstreisen (siehe Anträge & Formulare)

- Seit 2022 gibt es neue Förderbedingungen zu umweltbewusstem Reisen (Green Travel) (siehe Förderung)

Forschen, Arbeiten & Lehren Weltweit

Im Mittelpunkt des EU-Programms Erasmus+ stehen die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Im Hochschulbereich fördert Erasmus+ die nachhaltige Entwicklung des Hochschulwesens in Partnerländern und insbesondere die Mobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken für Hochschulmitarbeiter_innen.

Der Oberbegriff „Personalmobilität" gliedert sich in zwei Kategorien:

  • Mobilität zu Lehrzwecken (im nachfolgenden „Dozierendenmobilität„) für Auflandsaufenthalte mit min. 8 Lehrstunden pro Woche
  • Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (im nachfolgenden „Personalmobilität“), z.B. Job Shadowing oder Staff Weeks and Partneruniversitäten

Eine ERASMUS+-Förderung ist möglich, wenn die entsendende und aufnehmende Hochschule im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung sind.

Es muss ein gültiger bilateraler Erasmus+-Vertrag (Inter-Institutional Agreement) mit der Vereinbarung zur Personalmobilität mit der aufnehmenden Hochschule vorliegen. Bei Dozierendenmobilität muss ein solcher Vertrag für den jeweiligen Fachbereich vorhanden sein.

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Erasmus+ Dozierendenmobilität (STA)

Das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union leistet einen Beitrag zur Internationalisierung der Hochschulen und fördert die Kooperation und den Austausch europäischer Hochschulen.

Wenn Sie Lust auf eine Kurzzeit-Gastdozentur an einer europäischen Partnerhochschule haben, finden Sie hier wichtige Informationen, um Ihre Pläne zu verwirklichen.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE (European Charta for Higher Education) an einer aufnehmenden Hochschule mit ECHE gefördert werden (Outgoing-Mobilität) sowie Personal einer in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität).

Die Dozierendenmobilität muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus, wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: Acht Stunden geteilt durch fünf Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage.

Mögliche Lehrformate für eine Dozierendenmobilität sind beispielsweise:

  • Vorlesungen
  • Seminare
  • Blockveranstaltungen
  • Summer/Winter Schools
  • Leitung von Arbeitsgruppen
  • Vorträge

Folgender Personenkreis kann im Rahmen der Dozierendenmobilität gefördert werden:

  • Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen und über einen genehmigten TU Darmstadt Dienstreiseantrag (Ausland) eine Dienstreise antreten können
  • Dozierende ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte
  • Emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Lehrende im Ruhestand
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Die TU Darmstadt fördert in der Dozierendenmobilität vorbehaltlich der Mittel kurze Aufenthalte von mindestens zwei bis maximal vierzehn Arbeitstagen. Privat genutzte Tage und Wochenenden können nicht gefördert werden. Wenn der An- und Abreisetag nicht mit dem ersten oder letzten Arbeitstag der Mobilitätsmaßnahme identisch ist, können maximal zwei Reisetage als zusätzliche Aufenthaltstage gefördert werden.
  • Die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes und die geleisteten Lehrstunden sind nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen. Die Gasteinrichtung muss das konkrete Anfangs- und Enddatum des Aufenthalts für die Mobilität bestätigen.

Beantragen Sie Ihre geplante Dozentenmobilität rechtzeitig, da nur begrenzte Fördermittel für den jeweils aktuellen Förderzeitraum zur Verfügung stehen.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Bewerbung:

1. Sie reichen Ihre Bewerbung mindestens 2 Monate vor der geplanten Mobilität über unser Bewerbungsportal ein. Wir prüfen dann, ob wir für den geplanten Zeitraum Mittel zur Verfügung haben und melden uns bei Ihnen.
Vorteil: Sie können Ihre Mobilität auch kurzfristig planen.

2. Sie reichen Ihre Bewerbung in unserem Bewerbungsportal bis zum 15. Januar eines Jahres für eine Mobilität ein, die zwischen dem 01.10. des selben Jahres und dem 30.09. des Folgejahres abgeschlossen sein wird. Wir reichen Ihren Antrag dann mit dem Gesamtantrag an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ein. Sollte Ihr Antrag durch den DAAD gewährt werden, stellen wir Ihnen die beantragten Mittel für Ihre Mobilität auf jeden Fall zur Verfügung.
Vorteil: Sicherung der Finanzierung Ihrer Mobilität auf lange Sicht hin.

Ablauf der Bewerbung

Die Online-Bewerbung wird in zwei Schritten durchgeführt:

1. Für die erste Interessenbekundung werden noch keine genauen Reisedaten benötigt, sondern es muss nur die voraussichtliche Dauer der Mobilität für unsere Kalkulation angegeben werden. Sobald Sie die Erstbewerbung ausgefüllt haben, informieren Sie uns bitte per Email, sodass wir Ihre Bewerbung überprüfen können.

2. Die vollständige Bewerbung kann erst ausgefüllt werden, nachdem wir Ihre Erstbewerbung akzeptiert haben. Bitte warten Sie daher auf unsere Benachrichtigung, bevor Sie versuchen, das Formular auszufüllen. Bitte reichen Sie hier auch Ihren unterschriebenen Dienstreiseantrag mit ein.

Bitte beachten Sie gegebenenfalls Vorlaufzeit, die Sie für die Beantragung einer Entsendegenehmigung benötigen (siehe Antrag und Formulare unten).

Die Aufenthalte können mit den Erasmus+ Fördersätzen für Personalmobilität bezuschusst werden. Eine Förderung aus Erasmus+ Mitteln kann gewährt werden, wenn Fördermitteln verfügbar sind und eine vollständige Bewerbung vorliegt.

Voraussetzung für die Bewerbung zur Erasmus+ Dozierendenmobilität:

  • Gute englische Sprachkenntnisse (empfohlenes Niveau: B1) oder der Landessprache ggf. weitere Sprachen Voraussetzung oder von Vorteil (je nach Zielland)
  • Fundiertes und arbeitsbezogenes Programm
  • Genehmigung des Vorhabens durch den/die Vorgesetzte/n
  • Kooperationsvereinbarung mit der Erasmus+ Partneruniversität
  • Eine wiederholte Förderung ist möglich. Es werden bevorzugt Personen gefördert, die zum ersten Mal an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.
  • Anträge werden entsprechend des Eingangs bearbeitet und auf Fördermöglichkeit geprüft.
  • Dozentenmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule ist und in dem nicht der Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragsstellers ist.
  • Weitere Informationen: Präsentation zur Informationsveranstaltung (wird in neuem Tab geöffnet) am 24.10.2018

Der/die Teilnehmende muss über ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf. Haftpflicht- und Unfallversicherung) für das Gastland verfügen und verpflichtet sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit dem Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am ERASMUS+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet (Nähere Auskünfte beim DAAD, Versicherungsstelle 0228/882-400)

Die Unterstützung erfolgt in von der EU vorgegebenen Pauschalen (Reisekostenpauschale und Aufenthaltspauschale).

Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und müssen von diesen ggf. persönlich versteuert werden.

Reisekosten

Die Berechnung der Stückkosten für die Reise erfolgt mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission. Der aus der Tabelle mit dieser einfachen Distanz ermittelte Betrag bezieht sich auf die einmalige Strecke.

  • < 100 km entfällt
  • 100 – 499 km 180 EUR
  • 500 – 1.999 km 275 EUR
  • 2.000 – 2.999 km 360 EUR
  • 3.000 – 3.999 km 530 EUR
  • 4.000 – 7.999 km 820 EUR

Green Travel

Einen besonderen Zuschuss für die Reisekosten gibt es für Grünes Reisen. Hiermit soll konkret die Wahl umweltfreundlicher Reisemethoden, wie beispielsweise eine Anreise mit dem Zug anstatt eines Flugs, gefördert werden. Sollte dies auf Sie zutreffen, sprechen Sie dies bitte während Ihres Bewerbungsprozesses an.

Individuelle Unterstützung je Aufenthaltstag (Aufenthaltspauschale)

je Arbeitstag pro Teilnehmer_in:

  • Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich: 180,00€
  • Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 160,00€
  • Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 140,00€

Sonderförderung von Teilnehmenden mit Behinderung:

Für Teilnehmende der Personalmobilität mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 kann eine Sonderförderung beantragt werden.

Vor der Mobilität

  • Einladungsschreiben: Bitte senden Sie uns das Einladungsschreiben (formlose Email reicht aus; bei Teilnahme an Staff Weeks: Anmeldebestätigung der Partneruniversität) von der Gasthochschule zu.
  • Dienstreiseantrag: Bitte reichen Sie einen Dienstreiseantrag der TU Darmstadt entweder direkt im Online-Formular oder per Email ein (Formulare in Ihrem Fachbereich oder hier unter Formulare „Dienstreiseantrag“).
  • Entsendegenehmigung: Bei Reisen, die länger als 7 Tage dauern oder nach Frankreich oder Österreich gehen, muss diese von Ihnen beim Dezernat VII beantragt und bei der Reise mitgeführt werden. Die Beantragung erfolgt mit Ihrem Dienstreiseantrag über . Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für EU/EWR-Länder + Schweiz 4 Wochen, für alle anderen Länder 8 Wochen beträgt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn wir Ihre Mobilität fördern können, bereiten wir folgende Dokumente für Ihren Aufenthalt vor:

  • „Grant Agreement“ (finanzielle Vereinbarung): muss ausgefüllt und von den Teilnehmenden und dem Referat Internationale Beziehungen unterschrieben werden
  • „Mobility Agreement“ (Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte): muss ausgefüllt und von den Teilnehmenden, dem Referat Internationale Beziehungen und der aufnehmenden Hochschule unterschrieben werden.

Während der Mobilität

  • Die Confirmation of Stay (Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer Gasthochschule) muss am Ende des Aufenthaltes von der Gasthochschule unterschrieben und gestempelt werden. Das Original muss nach Beenden des Aufenthalts im Referat Internationale Beziehungen abgegeben werden.

Nach der Mobilität

  • die Teilnehmenden der Mobilität nehmen an der EU-Survey-Online-Umfrage teil.
  • Die Abrechnung der Mobilität erfolgt durch die Teilnehmenden und das Referat Internationale Beziehungen.

Erasmus+ Personalmobilität (STT)

Mitarbeitende der TU Darmstadt sind herzlich eingeladen, ihre individuellen sprachlichen, fachlichen und sozialen Kompetenzen durch einen kurzen Aufenthalt an einer europäischen Partneruniversität zu stärken.

Diese Weiterbildungsmaßnahme unterstützt die berufliche Entwicklung und die internationale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und kann mit Mitteln der Erasmus+ Personalmobilität gefördert werden.

Folgende Formen der Fort- und Weiterbildung sind im Rahmen der Internationalisierung der Hochschulen für Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Partnerhochschulen möglich.

  • Hospitation
  • Job Shadowing – beim „Job Shadowing“ beobachtet („beschattet“) eine Person eine andere bei der Arbeit, um deren Beruf kennenzulernen
  • Weiterbildung als Kurzzeitaufenthalt an Erasmus+ Partneruniversitäten

Angebote

  1. von Partneruniversitäten organisierte Angebote (z.B. Staff Week)
  1. individualisierte Aufenthalte an Partneruniversitäten

Mitarbeitende in der Verwaltung und in den Fachbereichen (alle Arbeitsbereiche mit einem vertraglichen Verhältnis zur TU Darmstadt)

Mit der Erasmus+ Personalmobilität (Erasmus+ STT) kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung
  • Die TU Darmstadt fördert in der Personalmobilität aufgrund der zugeteilten Finanzmittel kurze Aufenthalte von mindestens zwei bis maximal zehn Arbeitstagen. Privat genutzte Tage und Wochenenden können nicht gefördert werden. Wenn der An- und Abreisetag nicht mit dem ersten oder letzten Arbeitstag der Mobilitätsmaßnahme identisch ist, können maximal zwei Reisetage als zusätzliche Aufenthaltstage gefördert werden.
  • Die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen. Die Gasteinrichtung muss das konkrete Anfangs- und Enddatum des Aufenthalts für die Mobilität bestätigen.

Beantragen Sie Ihre geplante Personalmobilität rechtzeitig, da nur begrenzte Fördermittel für den jeweils aktuellen Förderzeitraum zur Verfügung stehen.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Bewerbung:

1. Sie reichen Ihre Bewerbung mindestens 2 Monate vor der geplanten Mobilität über unser Bewerbungsportal ein. Wir prüfen dann, ob wir für den geplanten Zeitraum Mittel zur Verfügung haben und melden uns bei Ihnen.
Vorteil: Sie können Ihre Mobilität auch kurzfristig planen.

2. Sie reichen Ihre Bewerbung in unserem Bewerbungsportal bis zum 15. Januar eines Jahres für eine Mobilität ein, die zwischen dem 01.10. des selben Jahres und dem 30.09. des Folgejahres abgeschlossen sein wird. Wir reichen Ihren Antrag dann mit dem Gesamtantrag an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ein. Sollte Ihr Antrag durch den DAAD gewährt werden, stellen wir Ihnen die beantragten Mittel für Ihre Mobilität auf jeden Fall zur Verfügung.
Vorteil: Sicherung der Finanzierung Ihrer Mobilität auf lange Sicht hin.

Ablauf der Bewerbung

Die Online-Bewerbung wird in zwei Schritten durchgeführt:

1. Für die erste Interessenbekundung werden noch keine genauen Reisedaten benötigt, sondern es muss nur die voraussichtliche Dauer der Mobilität für unsere Kalkulation angegeben werden. Sobald Sie die Erstbewerbung ausgefüllt haben, informieren Sie uns bitte per Email, sodass wir Ihre Bewerbung überprüfen können.

2. Die vollständige Bewerbung kann erst ausgefüllt werden, nachdem wir Ihre Erstbewerbung akzeptiert haben. Bitte warten Sie daher auf unsere Benachrichtigung, bevor Sie versuchen, das Formular auszufüllen. Bitte reichen Sie hier auch Ihren unterschriebenen Dienstreiseantrag mit ein.

Bitte beachten Sie gegebenenfalls Vorlaufzeit, die Sie für die Beantragung einer Entsendegenehmigung benötigen (siehe Antrag und Formulare unten).

Die Aufenthalte können mit den Erasmus+ Fördersätzen für Personalmobilität bezuschusst werden. Eine Förderung aus Erasmus+ Mitteln kann gewährt werden, wenn Fördermitteln verfügbar sind und eine vollständige Bewerbung vorliegt.

Voraussetzung für die Bewerbung zur Erasmus+ Personalmobilität:

  • Gute englische Sprachkenntnisse (empfohlenes Niveau: B1) oder der Landessprache ggf. weitere Sprachen Voraussetzung oder von Vorteil (je nach Zielland)
  • Fundiertes und arbeitsbezogenes Fortbildungsvorhaben (Arbeitsprogramm)
  • Genehmigung des Vorhabens durch den/die Vorgesetzte/n
  • Kooperationsvereinbarung mit der Erasmus+ Partneruniversität
  • Die Aufenthalte können mit den Erasmus+ Fördersätzen für Personalmobilität bezuschusst werden. Eine Förderung aus Erasmus+ Mitteln kann vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln und unter Voraussetzung der Vollständigkeit der Bewerbung gewährt werden.
  • Eine wiederholte Förderung ist möglich. Es werden bevorzugt Personen gefördert, die zum ersten Mal an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.
  • Anträge werden entsprechend des Eingangs bearbeitet und auf Fördermöglichkeit geprüft.
  • Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Der/die Teilnehmende muss über ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf. Haftpflicht- und Unfallversicherung) für das Gastland verfügen und verpflichtet sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit dem Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am ERASMUS+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet (Nähere Auskünfte beim DAAD, Versicherungsstelle 0228/882-400)

Für den Aufenthalt werden von der EU vorgegebene Pauschalen (Reisekostenpauschale und Aufenthaltspauschalen) gewährt.

Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und müssen von diesen ggf. persönlich versteuert werden.

Reisekosten

Die Berechnung der Stückkosten für die Reise erfolgt mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission. Der aus der Tabelle ermittelte Beitrag bezieht sich auf die einmalige Strecke.

  • < 100 km entfällt
  • 100 – 499 km 180 EUR
  • 500 – 1.999 km 275 EUR
  • 2.000 – 2.999 km 360 EUR
  • 3.000 – 3.999 km 530 EUR
  • 4.000 – 7.999 km 820 EUR

Individuelle Unterstützung je Aufenthaltstag (Aufenthaltspauschale)

je Arbeitstag pro Teilnehmerin/Teilnehmer:

  • Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich: 180,00€
  • Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 160,00€
  • Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 140,00€

Bitte beachten! Aus dem Mobilitätsprogramm muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.

Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.

Sonderförderung von Teilnehmenden mit Behinderung:

Für Teilnehmende der Personalmobilität mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 kann eine Sonderförderung beantragt werden.

Vor der Mobilität

  • Einladungsschreiben: Bitte senden Sie uns das Einladungsschreiben (formlose Email reicht aus; bei Teilnahme an Staff Weeks: Anmeldebestätigung der Partneruniversität) von der Gasthochschule zu.
  • Dienstreiseantrag: Bitte reichen Sie einen Dienstreiseantrag der TU Darmstadt entweder direkt im Online-Formular oder per Email ein (Formulare in Ihrem Fachbereich oder hier unter Formulare „Dienstreiseantrag“).

Wenn wir Ihre Mobilität fördern können, bereiten wir folgende Dokumente für Ihren Aufenthalt vor:

  • „Grant Agreement“ (finanzielle Vereinbarung): muss ausgefüllt und von den Teilnehmenden und dem Referat Internationale Beziehungen unterschrieben werden [Achtung: Nur mit Originalunterschrift gültig!]
  • „Mobility Agreement“ (Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte): muss ausgefüllt und von den Teilnehmenden, dem Referat Internationale Beziehungen und der aufnehmenden Hochschule unterschrieben werden.

Während der Mobilität

  • Die Confirmation of Stay (Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer Gasthochschule) muss am Ende des Aufenthaltes von der Gasthochschule unterschrieben und gestempelt werden. Dar Original muss nach Beendigung des Aufenthalt im Referat Internationale Beziehungen abgegeben werden.

Nach der Mobilität

  • die Teilnehmenden der Mobilität verfassen einen Erfahrungsbericht (Vorlage wird gestellt) und nehmen an der EU-Survey-Online-Umfrage teil.
  • Die Abrechnung der Mobilität erfolgt durch die Teilnehmenden und das Referat Internationale Beziehungen.

Mobilität außerhalb Europas

Zusätzlich zu dem hier beschriebenen Angebot innerhalb des europäischen Hochschulraums (Erasmus+; KA131) können mit ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten ebenfalls Dozenten- und Personalmobilitäten in beide Richtungen gefördert werden. An der TU Darmstadt stehen im Rahmen des Erasmus+ International Projekts 2020-2023 (Förderzeitraum 01.06.2020 – 31.07.2023) Fördermittel für Dozenten- und Personalmobilitäten mit folgenden Partnerhochschulen zur Verfügung:

  • Technion – Israel Institute of Technology (Israel)
  • Interdisciplinary Center (IDC) Herziliya (Israel)
  • Saint-Petersburg State University of Economics and Finance (Russland)*
  • Saint Petersburg National Research University of Information Technologies, Mechanics and Optics (Russland)*
  • Peter the Great Saint Petersburg Polytechnic University (Russland)*

Bitte beachten Sie, dass die eingeworbenen Mittel begrenzt sind. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: .

*Derzeit sind aufgrund des Ukraine-Konflikts keine Förderungen von Aufenthalten von und nach Russland möglich