Eine „Allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss“ berechtigen zum Studium in allen Studiengängen und Abschlüssen:
1. Abiturzeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule oder Kolleg sowie Zeugnis der Abiturprüfung für Nichtschüler
2. erfolgreicher Abschluss des Studiums an einer Hochschule (Fachhochschule/Duale Hochschule/Universität)
3. Meisterbrief
4. Beruflich Qualifizierte gemäß der Auflistung in der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen, siehe Unterpunkt “Beruflich Qualifizierte„
5. eine anerkanntes ausländisches/internationales Zeugnis, siehe Unterpunkt “Ausländische Zeugnisse / Internationales Abitur"
1. Eine in Hessen erworbene oder in Hessen anerkannte Fachhochschulreife berechtigt zu einem Bachelor-Studiengang (gestufter Studiengang), nicht jedoch zum Staatsexamen (Lehramt) und zu Diplom-, Magisterabschlüssen. Nähere Informationen finden Sie rechts unter dem Menüpunkt „Fachhochschulreife“.
2. eine anerkanntes ausländisches/internationales Zeugnis, siehe Unterpunkt „Ausländische Zeugnisse / Internationales Abitur“
Eine Fachgebundene Hochschulreife oder vergleichbarer Abschluss berechtigt zum Studium in den der Fachbindung entsprechenden Fächern; Nachweis durch:
1. Besondere Hochschulzugangsberechtigung: Erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium in Diplom-Studiengängen an einer FH, in gestuften Studiengängen (Diplom I) an der Gesamthochschule/Universität Kassel oder vergleichbaren Studienabschnitten. Der Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife durch Studienzeiten in gestuften Studiengängen mit Bachelor-Abschluss – egal an welcher Hochschulart diese Zeiten absolviert wurden – ist nicht möglich.
2. Absolventinnen und Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, sofern eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird
3. Absolventinnen und Absolventen eines einjährigen Lehrgangs an der „Europäischen Akademie der Arbeit“ in der Universität Frankfurt
4. eine anerkanntes ausländisches/internationales Zeugnis, siehe Unterpunkt „Ausländische Zeugnisse / Internationales Abitur“
Rechtsgrundlage für die Studienberechtigungen ist das Hessische Hochschulgesetz (HHG), § 54
Meisterbrief (= allgemeine Hochschulreife)
Folgende Bewerberinnen und Bewerber verfügen über eine der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) entsprechende Vorbildung:
Folgende Bewerberinnen und Bewerber verfügen über eine fachgebundene Hochschulreife:
Hochschulzugangsprüfung:
Falls Sie über keinen der oben genannten Abschlüsse verfügen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich an einer Trägerhochschule zur Hochschulzugangsprüfung anzumelden.
Nähere Informationen können Sie der „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ entnehmen.