Versicherungen

Studium und …

Krankenversicherung

Jeder Studierende muss bei der Einschreibung einen Nachweis zur Krankenversicherung vorlegen, dies ist unter anderem im Sozialgesetzbuch sowie in den Verordnungen zur studentischen Krankenversicherung geregelt. Es gibt bundeseinheitliche Vordrucke speziell zur Vorlage bei den Hochschulen, die die gesetzlichen Krankenkassen ausstellen.
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder über Ihre Eltern dort mitversichert sind, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse.

Wenn Sie privat versichert sind bzw. Ihren Eltern privat mitversichert sind, können Sie dies auch beibehalten. In diesem Fall brauchen Sie für die Einschreibung die Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse, dass Sie „nicht versicherungspflichtig“ oder „von der Versicherungspflicht befreit sind“ (sog. „Befreiungsbescheinigung“). Diese Bestätigung stellen alle gesetzlichen Krankenkassen aus.

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte zur Beratung an eine gesetzliche Krankenkasse. Da es sich um sozialversicherungsrechtliche und nicht um eine hochschulrechtliche Angelegenheit handelt, kann die Technische Universität Darmstadt keine Beratung leisten.

Informationen und ein Muster der Versicherungsbescheinigung finden Sie unter den „weiterführenden Informationen“, „Infoblatt Krankenkasse“, siehe rechts.

Freizeit- und Unfallversicherung
Mit der Einschreibung besteht Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung, außerdem besteht eine Freizeit-Unfallversicherung. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks.

Rentenversicherung
Über die Berücksichtigung von Studienzeiten informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung.
Eine Bescheinigung über die Studienzeiten an der Technischen Universität Darmstadt erhalten Sie auf Anforderung.

Versicherung im Praktikum
Informieren Sie sich bitte unter dem Menüpunkt „Praktikum“. Auch hier helfen die gesetzlichen Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung weiter.