Zweitstudium

Wenn Sie bereits ein Zeugnis über den Abschluss eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule (UNI, FH, Verwaltungsfachhochschule etc.) besitzen, nehmen Sie im Rahmen der Quote „Zweitstudium“ am Auswahlverfahren in aufnahmebeschränkten Studiengängen teil.
Die Studienplätze werden in dieser Quote durch Ermittlung einer Messzahl vergeben.
Diese Messzahl setzt sich aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und der Gewichtung der Gründe für das Zweitstudium zusammen.
Die Abschlussnote Ihres Erststudiums muss daher bei der Bewerbung nachgewiesen werden (z.B. Zeugniskopie).
Eine ausführliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben zur bisherigen Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel ist dem Antrag auf Zulassung beizufügen.

Es werden folgende Fallgruppen unterschieden:

  • Wissenschaftliche Gründe: im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung wird auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt
  • Zwingende berufliche Gründe: es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann; ein Nachweis über diese berufliche Voraussetzung ist erforderlich
  • Besondere berufliche Gründe: die berufliche Situation wird durch den angestrebten weiteren Studienabschluss, der das Erststudium sinnvoll ergänzt, erheblich verbessert
  • Sonstige berufliche Gründe: das Zweitstudium ist aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten
  • Sonstiger Grund: keiner der oben genannten Gründe trifft zu

Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zwecke der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dieser Umstand unabhängig von der Zuordnung zu den oben genannten Fallgruppen bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium nur einen Zulassungsantrag stellen und nur einen Studiengang benennen können.