Beurlaubung

Wenn Sie die Lehrveranstaltungen an der TU Darmstadt aus einem studienbedingten Grund (z.B. Auslandsaufenthalt) oder aus entsprechenden persönlichen Gründen für ein bestimmtes Semester nicht besuchen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung (siehe Menüpunkt „Beurlaubungsgründe“). Den entsprechenden Antrag stellen Sie innerhalb der Rückmeldefrist (bis 15.03./15.09.) beim Studierendenservice /Akademischen Auslandsamt. Die Abgabefrist kann maximal bis Vorlesungsbeginn verlängert werden.
Der volle Semesterbeitrag ist auch für ein Urlaubssemester fällig und muss innerhalb der Rückmeldefrist auf dem Konto der TU Darmstadt eingehen.

Es besteht die Möglichkeit, sich den auf das Semesterticket entfallenden Anteil erstatten zu lassen, zuständig ist der AStA (Verkehrsreferat).

Die Dauer der Beurlaubung wird auf 4 Semester begrenzt, unabhängig davon, ob verschiedene Gründe geltend gemacht werden. Beurlaubungen aus den Gründen Mutterschutz/ Elternzeit sowie Dienstpflicht werden auf die Begrenzung nicht angerechnet.

Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise unter Beurlaubungsgründe und Konsequenzen.