Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, unterbrechen müssen oder an eine andere Universität wechseln möchten, dann stellen Sie bitte rechtzeitig schriftlich den Antrag auf Exmatrikulation. Eine persönliche Abgabe ist nicht erforderlich.
Wir exmatrikulieren Sie dann zum Ende des Semesters, in dem Sie den Antrag stellen und senden Ihnen einen Exmatrikulationsnachweis und die wichtige Rentenversicherungsbescheinigung zu.

Wir erstatten Ihnen den bereits gezahlten Semester- und Verwaltungskostenbeitrag zurück, wenn:

  • die Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn erfolgt und
  • der Studienausweis und die Bescheinigungen für dieses Semester zurückgegeben werden.

Die Rückerstattung erfolgt dann in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Eine rückwirkende Exmatrikulation für abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen!

Eine „automatische“ Exmatrikulation seitens der TU Darmstadt erfolgt bei:

  • bei fehlender Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrags,
  • Nichterfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der studentischen Krankenversicherung,
  • endgültigem Nichtbestehen einer Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung (hier erhalten Sie zuvor einen entsprechenden Bescheid Ihres Prüfungssekretariats).