Rückmeldung

In jedem Semester müssen Studierende sich selbständig innerhalb einer gesetzten Frist für das folgende Semester zurückgemeldet oder ein Urlaubssemester beantragt haben (HHG*, § 58).

Die genauen Fristen finden Sie unter dem Punkt Semestertermine (Die Rückmeldefristen gelten nicht für Erst- und Neu-Einschreiber, Ihnen wird im Zulassungsbescheid eine gesonderte Zahlfrist mitgeteilt.)

Für einen fristgerechten Geldeingang kommt es nicht auf die Abgabe der Überweisung bei der Bank, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem Konto der TU Darmstadt an. Denken Sie daher bitte rechtzeitig (spätestens 15 Tage vor Fristablauf) an Ihre Überweisung, da alle fälligen Beiträge/Gebühren spätestens am letzten Tag der Frist auf dem Konto der TU Darmstadt verbucht worden sein müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Banklaufzeit inkl. des Bearbeitungszeitraums der TU Darmstadt 5-10 Tage dauern kann, bevor Ihre Zahlung im System der TU Darmstadt registriert ist.
Erst danach können Ihnen Ihre Studienunterlagen (Studienausweis/Semesterticket und Studienbescheinigungen) für das folgende Semester ausgestellt werden. Die Zustellung erfolgt ausschließlich per Post!

Eine verspätete Rückmeldung ist nur innerhalb der Nachfrist und mit einer zusätzlichen Zahlung der Säumnisgebühr, in Höhe von 30,00 Euro, möglich!

Achtung: Bei nicht vollständiger Zahlung erfolgt die Zwangsexmatrikulation gem. § 59 Abs. 2 Nr. 2, 4 des HHG.

Sämtliche Änderungen zu Ihren Daten (insbesondere Adressänderungen!) teilen Sie bitte frühzeitig, möglichst vor Ihrer Rückmeldung, dem Studierendensekretariat (Karo5) mit!

Die Höhe des aktuellen Semester- und Verwaltungskostenbeitrages, sowie die entsprechende Bankverbindung finden Sie unter dem Punkt Semesterbeiträge.

Bei Verlust des Studienausweises betragen die Kosten für die Ausstellung einer Zweitschrift 30,00 Euro.