Studienplatztausch

Wir freuen uns über Ihr Interesse, an die Technische Universität Darmstadt zu wechseln. Wenn Ihre Bewerbung im Rahmen des Hochschulwechsels nicht erfolgreich war, gibt es über den Antrag auf Studienplatztausch die Möglichkeit, doch noch an Ihre Wunschuniversität zu kommen.

Grundsätzlich gelten für alle Tauschanträge:

  • Beide Tauschpartner/innen müssen im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester an einer Universität eingeschrieben sein oder für den gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester eine Zulassung für eine Universität besitzen.
  • Die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. allgem. Hochschulreife/Abitur) muss zu einem Universitätsstudium berechtigen und bei einem Studienplatztausch zur Technischen Universität Darmstadt in Hessen anerkannt sein.
  • bei Studienplatztausch ab dem 2. Semester: der entsprechende Fachbereich der Technischen Universität Darmstadt muss den an die TU Darmstadt wechselnden Studierenden in das Fachsemester einstufen, für das der Antrag auf Studienplatztausch gestellt wird.
  • Zur Immatrikulation ist ein Nachweis über bestehenden Prüfungsanspruch erforderlich.
  • Beide Universitäten müssen dem Tausch zustimmen.
  • Der Antrag auf Studienplatztausch sollte innerhalb der Bewerbungsfrist für das jeweilige Semester gestellt werden. Der/Die Tauschpartner/in der anderen Universität sollte sich zusätzlich online bewerben. Die Onlinebewerbung ist ab Anfang/Mitte Mai für ein Wintersemester und ab Anfang/Mitte Dezember für ein Sommersemester frei geschaltet. Bewerbungsfristen: 15.01. für ein Sommersemester, 15.07. für ein Wintersemester. Sollten der/die Tauschpartner/-in erst nach der o. g. Frist gefunden worden sein, kann die Frist bis zum jeweiligen Vorlesungsbeginn verlängert werden. In diesem Fall setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat in Verbindung.
  • Welche Unterlagen vom Tauschpartner/-in der anderen Hochschule vorzulegen sind, ist der „Checkliste- Unterlagen zur Bewerbung“ zu entnehmen, die nach Durchführung der Onlinebewerbung ausgedruckt werden muss. Zusätzlich zu den dort aufgeführten Unterlagen ist die Genehmigung der anderen Universität beizulegen. Kann diese nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, kann diese auch nachgereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag fristgerecht an der TU Darmstadt eingeht.
  • Die Einschreibung setzt voraus, dass der Studienplatz durch Exmatrikulation des/der Tauschpartners/-partnerin frei geworden ist.
    Bitte nicht voreilig exmatrikulieren, sondern erst dann, wenn beide Hochschulen dem Tausch zugestimmt haben und der Tausch endgültig vollzogen ist.