Gremien und Arbeitsgruppen an der TU Darmstadt
Der Hochschulrat
Nach § 6TUD-Gesetz hat der Hochschulrat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Hochschulentwicklung, und übt Kontrollfunktionen aus. Der Hochschulrat besteht aus 10 externen Mitgliedern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Die Mitglieder werden von der Hessischen Landesregierung bestellt, für die Hälfte der Mitglieder hat die TU Darmstadt das Vorschlagsrecht.
Senat
Der Senat der Technischen Universität Darmstadt berät das Präsidium in Angelegenheiten von Struktur, Entwicklungs- und Bauplanung, Haushalt, Forschung, Lehre und Studium. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.
Dem Senat gehören laut Grundordnung der TU Darmstadt 20 Mitglieder sowie die Präsidentin/der Präsident als Vorsitzende/r an. Ständige, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind zudem die Dekan/innen der Fachbereiche sowie die Mitglieder des Präsidiums, die Frauenbeauftragte, die Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses und des Personalrats, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie zwei Vertreterinnen / Vertreter der Fachschaftenkonferenz.
Universitätsversammlung
Die Universitätsversammlung der TU Darmstadt behandelt Angelegenheiten, die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören Stellungnahmen insbesondere zu Grundsatzfragen der Entwicklung der Universität, des Lehr- und Studienbetriebes und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Universitätsversammlung hat 61 stimmberechtigte Mitglieder: 31 Professorinnen und Professoren, 15 Studierende, 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 5 administrativ-technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Universitätsversammlung wählt das Präsidium.
Wissenschaftlicher Rat
Der Wissenschaftliche Rat ist ein internes Beratungsgremium, das das Präsidium bei strategischen und strukturellen Fragen zur Universtitätsentwicklung unterstützt.
Ethikkommission
Aufgabe der Ethikkommission ist die Prüfung und Beurteilung der ethischen Zulässigkeit von Forschungsvorhaben, die insbesondere Untersuchungen an Menschen, an vom Menschen genommenen Proben oder Forschungen mit personenbezogenen Daten von Probanden beinhalten.
Zur Ethikkommission
Qualitätsmanagement-Beirat
Der Qualitätsmanagement-Beirat berät das Präsidium bei der Weiterentwicklung des integrierten Qualitätsmanagements der TU Darmstadt, das die Bereiche Forschung, wissenschaftlicher Nachwuchs, Studium und Lehre sowie Verwaltung umfasst. Er wird vom Referat Qualitätsmanagement betreut.
Arbeitsgruppe Zivilklausel
Der Senat hat am 14. November 2012 die Arbeitsgruppe zum Umgang mit der Zivilklausel eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die Zivilklausel zu leben, zu erarbeiten und dem Senat als Entscheidungshilfe vorzulegen.
Die Arbeitsgruppe hat sich darauf verständigt, öffentlich zu tagen und alle Interessierten der TU Darmstadt zu Mitarbeit einzuladen.
Beirat zum Deutschlandstipendium
Aufgabe des Beirates ist es in Zweifelsfällen anhand der Leitlinie zur Annahme von Fördergeldern zu prüfen, ob Stipendiengelder im Rahmen des Deutschlandstipendiums von der TU Darmstadt entgegengenommen werden dürfen.