Im akuten Bedrohungsfall
Was ist zu tun, wenn eine bewaffnete Person im Gebäude ist oder wenn Schüsse zu hören sind?
- Sich in einem Raum einschließen, weg von Fenster und Türen.
- Nicht die Aufmerksamkeit des Täters auf sich ziehen, Handy leise stellen.
- Oder – falls möglich: Sofort das Gebäude fluchtartig verlassen. Achtung: Nur fliehen, wenn relativ sicher ist, dass man dem Täter nicht begegnet. Vorsicht: Durch den Widerhall des Schalls kommen Schüsse manchmal aus einer anderen Richtung, als es zunächst scheint. Achten Sie darauf, nicht zum Gefahrenherd zu laufen.
- Wenn Sie in Sicherheit sind, sofort die Polizei alarmieren (110).
- Personen in den entsprechenden Gebäuden warnen, sich einzuschließen und zu warten, bis Entwarnung kommt, ohne sich selbst zu gefährden.
- Sofort die TU-Notrufnummer 16 44 44 4 informieren.
Handlungshilfe für Führungskräfte
Geraten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in bedrohliche Situationen, haben Führungskräfte die Aufgabe, einzuschreiten und eine Klärung herbeizuführen.
Um welche Bedrohungen kann es sich handeln?
- Stalking
- Sexuelle Übergriffe und Belästigungen
- Jede Form von Gewaltandrohungen, sowohl schriftlich, mündlich, telefonisch und elektronisch
- Jede Form von körperlicher Gewalt
- Extremer Ausdruck von Gewaltphantasien
Was können Führungskräfte tun?
- Bleiben Sie ruhig und besonnen.
- Nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Bedrohungsmanagement-Team auf
- Vermeiden Sie jede Eskalation.
- Versuchen Sie nicht, die Gefährdung selbst und ohne Kontaktaufnahme mit dem BM-Team zu lösen.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende nur nach Rücksprache und Abstimmung mit dem BM-Team.
- Verweisen Sie Presse-Anfragen stets an die Pressestelle der TU Darmstadt, Tel. 16-20017.
Handelt es sich um eine akute Gefahr, so alarmieren Sie sofort die Polizei Telefon 110 und die interne Notrufnummer 44 44 4.