Vertragsmanagement

Das Vertragsmanagement der TU Darmstadt ist verantwortlich für alle rechtlichen Belange im Kontext von Forschungsvorhaben.

Aufgabengebiete des Vertragsmanagements der TU Darmstadt sind:

  • Abschluss von Forschungsverträgen für alle Drittmittelgeber
  • Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)

Rechtliche Fragestellungen im Kontext von Erfindungen und Verwertung werden durch das Team des Referats Forschungstransfer beantwortet.

Vertragliche Rahmenbedingungen von Forschungsvorhaben

Eine Zusammenarbeit mit privaten oder öffentlichen Partnern muss vor Aufnahme der Forschungstätigkeiten vertraglich festgelegt werden.

Die Verträge werden zwischen der TU Darmstadt und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen und seitens der Hochschule durch den Präsidenten bzw. Kanzler und der/dem Projektleiter/in unterzeichnet. Fachgebietsleiterinnen und -leiter dürfen entsprechende Verträge nicht selbst zeichnen. Eine Ausnahme bilden Kleinstprojekte in der Auftragsforschung und wissenschaftliche Dienstleistungen, für die eine Unterschriftsberechtigung beantragt wurde.

Grundsätzlich werden die folgenden Vertragstypen unterschieden:

  • Nicht öffentlich geförderte Forschungsvorhaben
    • Forschungskooperation
    • Auftragsforschung
    • Wissenschaftliche Dienstleistung
  • Öffentlich geförderte Forschungsvorhaben
    • Öffentlich geförderte Forschungskooperation – Verbundvorhaben
    • Unterauftrag in öffentlich geförderter Forschungskooperation

Die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Vertragstypen bzw. Kriterien für deren Unterscheidung finden Sie in tabellarischer Form in der Marginalienspalte verknüpft.

Wir unterstützen Sie schon vor der Vertragsanbahnung bei der Einschätzung, ob es sich bei einem konkreten Vorhaben um eine Auftragsforschung, Kooperationsforschung oder wissenschaftliche Dienstleistung handelt. Hiervon hängen die Kostenkalkulation und die Vertragsgestaltung (insbesondere die Eigentumsregelung an den Ergebnissen und Nutzungsrechte) ab. Bei der Annahme von Unteraufträgen zu öffentlich geförderten Projekten sind zusätzlich besondere Bedingungen (Nebenbestimmungen) zu beachten.

Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen sowie für die Unterstützung bei der Erstellung geeigneter Verträge direkt an:

  Name Arbeitsgebiet(e) Kontakt
H
Nicole Hamann Ass. jur.
Leitung Referat Kooperationen und Vertragsmanagement Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Strategisches Partnermanagement, Messen, Forschungsverträge (insbesondere Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, etc.); Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), FB 1 (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), FB 2 (Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften), FB 3 (Humanwissenschaften)
+49 6151 16-57221
S1|01
B
Carina Barth LL.M.
- in Elternzeit -
S1|01
K
Stefanie Koch LL.M.Forschungsverträge (insbesondere Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, etc.); Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), FB 4 (Mathematik), FB 11 (Material- und Geowissenschaften), FB 18 (Elektrotechnik und Informationstechnik), FB 20 (Informatik)
+49 6151 16-57490
S1|01
A
Sheela Atreya-Crass Ass.jur.Forschungsverträge (insbesondere Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, etc.); Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), FB 5 (Physik), FB 7 (Chemie), FB 10 (Biologie)
+49 6151 16-57207
S1|01
G
Claudia Galleguillos Pacheco Ass.jur.Forschungsverträge (insbesondere Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, etc.); Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), Materialprüfanstalt MPA-IFW, FB 13 (Bau- und Umweltingenieurwissenschaften), FB 15 (Architektur), FB 16 (Maschinenbau)
+49 6151 16-57027
S1|01
K
Hasibah Kolonko Ass. jur., LL.M.
- in Elternzeit -
57294
S1|01