Aufgabengebiete des Vertragsmanagements der TU Darmstadt sind:
- Abschluss von Forschungsverträgen für alle Drittmittelgeber
- Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
Rechtliche Fragestellungen im Kontext von Erfindungen und Verwertung werden durch das Team des Referats Forschungstransfer beantwortet.
Vertragliche Rahmenbedingungen von Forschungsvorhaben
Eine Zusammenarbeit mit privaten oder öffentlichen Partnern muss vor Aufnahme der Forschungstätigkeiten vertraglich festgelegt werden.
Die Verträge werden zwischen der TU Darmstadt und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen und seitens der Hochschule durch den Präsidenten bzw. Kanzler und der/dem Projektleiter/in unterzeichnet. Fachgebietsleiterinnen und -leiter dürfen entsprechende Verträge nicht selbst zeichnen. Eine Ausnahme bilden Kleinstprojekte in der Auftragsforschung und wissenschaftliche Dienstleistungen, für die eine Unterschriftsberechtigung beantragt wurde.
Grundsätzlich werden die folgenden Vertragstypen unterschieden:
- Nicht öffentlich geförderte Forschungsvorhaben
- Forschungskooperation
- Auftragsforschung
- Wissenschaftliche Dienstleistung
- Öffentlich geförderte Forschungsvorhaben
- Öffentlich geförderte Forschungskooperation – Verbundvorhaben
- Unterauftrag in öffentlich geförderter Forschungskooperation
Die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Vertragstypen bzw. Kriterien für deren Unterscheidung finden Sie in tabellarischer Form in der Marginalienspalte verknüpft.
Wir unterstützen Sie schon vor der Vertragsanbahnung bei der Einschätzung, ob es sich bei einem konkreten Vorhaben um eine Auftragsforschung, Kooperationsforschung oder wissenschaftliche Dienstleistung handelt. Hiervon hängen die Kostenkalkulation und die Vertragsgestaltung (insbesondere die Eigentumsregelung an den Ergebnissen und Nutzungsrechte) ab. Bei der Annahme von Unteraufträgen zu öffentlich geförderten Projekten sind zusätzlich besondere Bedingungen (Nebenbestimmungen) zu beachten.
Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen sowie für die Unterstützung bei der Erstellung geeigneter Verträge direkt an:
Ihre Ansprechpartnerinnen und -Partner
Name | Arbeitsgebiet(e) | Kontakt | |
---|---|---|---|
![]() | Carina Barth LL.M. | S4|25 311 | |
![]() | Stefanie Koch LL.M. | Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), FB 18, 20 sowie wirtschaftliche Projekte (u.a. Auftragsforschung, Industriekooperationen) des FB 16 | stefanie.koch1@tu-... +49 6151 16-57490 S4|25 307 |
![]() | Sheela Atreya-Crass Ass.jur. | Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), FB 1, 2, 3, 4, 5, 7 | sheela.atreya-crass@tu-... +49 6151 16-57207 S4|25 310 |
G
| Claudia Galleguillos Pacheco Ass.jur. | Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), FB 10, 11 13, 15, Materialprüfanstalt MPA-IFW sowie nicht-wirtschaftliche / öffentlich geförderte Projekte des FB 16 | claudia.galleguillos@tu-... +49 6151 16-57027 S4|25 309 |
![]() | Sabine Dörr | Beratung Anträge BMBF/ BMWi | sabine.doerr@tu-... +49 6151 16-57252 S4I25 301 |
Weitere Informationen
- Übersicht der Vertragsarten (Druckfassung)
- Hinweise zur Vollkostenkalkulation