Krankenversicherung

In Deutschland ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Beschäftigte der TU Darmstadt sind in der Regel verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung zu beantragen. Die Krankenversicherungsbeiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen. Hier ist eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen.

Nicht erwerbstätige Familienangehörige (Partner, Kinder) können bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden.

Forschende, die durch ein Stipendium finanziert werden oder sich selbst finanzieren, sind verpflichtet eine private Krankenversicherung abzuschließen. Jedes nicht erwerbstätige Familienmitglied (Partner, Kinder) benötigt zusätzlich eine eigene private Krankenversicherung. Sie sind nicht in Ihrer persönlichen privaten Krankenversicherung mitversichert. Bei der Suche nach einer geeigneten privaten Krankenkasse können wir Sie gerne unterstützten, bitte wenden Sie sich .

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