Konferenz zu Gleichstellung in Berufungsverfahren
06.07.2026
Mehr als 40 Expert:innen trafen sich am 18. und 19. Juni 2026 an der TU Darmstadt zur Konferenz „Gleichstellung und Chancengerechtigkeit in Berufungsverfahren verwirklichen“. Im Mittelpunkt der vom Gleichstellungsbüro organisierten Konferenz stand die Frage, wie Berufungsverfahren gendersensibel und chancengerecht ausgestaltet werden können.
Die chancengerechte Ausgestaltung von Berufungsverfahren nimmt an der TU Darmstadt einen hohen Stellenwert ein. Vizepräsidentin Prof.‘in Petra Grell und Kanzler Dr. Martin Lommel nahmen mit eigenen Beiträgen an der Konferenz teil. Vizepräsidentin Petra Grell betonte in ihrem Grußwort: „Wir wissen in Expert:innenkreisen, welche Maßnahmen wir umsetzen müssen, um die Chancengerechtigkeit von Berufungsverfahren voranzubringen. Aber gerade die Umsetzung und ein umfassender Blick auf das Themenfeld und Maßnahmen stellen weiterhin eine Herausforderung dar.
Die Expert:innen aus den Bereichen Gleichstellung, Diversität und Berufungsmanagement von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen tauschten sich nicht nur zu guten Praktiken und Herausforderungen chancengerechter Berufungsverfahren aus, sondern legten auch einen Grundstein für die weitere Vernetzung im Themenfeld.
In ihrem Einführungsbeitrag betonten Uta Zybell, Gleichstellungsbeauftragte der TU Darmstadt, und Melanie Coni-Zimmer, Referentin für chancengerechtes Berufungsmanagement, dass ein ganzheitlicher Blick notwendig ist, um die Chancengerechtigkeit von Berufungsverfahren weiter zu verbessern. Es wird ein ganzes Bündel von Strategien und Maßnahmen benötigt, die aufeinander abgestimmt sind. Diese reichen von der aktiven Rekrutierung über die Bias-Sensibilisierung von Berufungskommissionen bis hin zur Entwicklung von Kriterienkatalogen und der Schaffung einer offenen Diskussionskultur in Berufungskommissionen.
In einer Vielzahl von Beiträgen stellten die anwesenden Expert:innen gute Praktiken an ihren jeweiligen Hochschulen vor, diskutierten aber auch über Herausforderungen und Probleme der Umsetzung. Im Rahmen des Panels zur aktiven Rekrutierung betonten die Panelist:innen die besondere Bedeutung der aktiven Ansprache von Frauen, die im Gegensatz zu Männern ein eher zögerliches Bewerbungsverhalten zeigen. Es wurde u.a. diskutiert, wie aktive Rekrutierung in Berufungsverfahren organisiert sein sollte und wie die Dokumentation aktiver Rekrutierung dazu beitragen kann, den Erfolg solcher Maßnahmen zu untermauern.
In einer Gesprächsrunde zu gendersensitiven Berufungsverhandlungen erörterten die Teilnehmer:innen nicht nur bekannte Phänomene wie den Gender Pay Gap, der durch Berufungs- und Bleibeverhandlungen entsteht. Darüber hinaus wurde auch über eine mögliche unterschiedliche Ausstattung mit personellen und sachlichen Ressourcen (Gender Ausstattungs-Gap) und die Bedeutung nicht-monetärer Anreize für Bewerber:innen diskutiert. Der Kanzler der TU Darmstadt Dr. Martin Lommel betonte, wie wichtig es ist, Kandidat:innen in Berufungsverhandlungen für die TU Darmstadt zu gewinnen, und dabei sensibel auf die Wünsche und Bedarfe der zu Berufenden einzugehen. Nicht-monetäre Aspekte werden seiner Erfahrung nach immer für alle Geschlechter relevanter, wobei familiäre Erwägungen oder auch Aspekte wie die Pendeldistanz bei Frauen tendenziell weiterhin wichtiger scheinen.
Der zweite Konferenztag begann mit einem Vortrag von Prof.‘in Tanja Hentschel, die unter anderem die Bedeutung von gendergerechten Stellenausschreibungen als Element eines professionellen Personalauswahlverfahren ausführte. Anschließend tauschten sich die Teilnehmer:innen in Arbeitsgruppen über Themen wie Open-Rank-Verfahren, das Verhältnis von Gleichstellung und Diversität und das Instrument der HRK-Selbstverpflichtung „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“ aus.
Das abschließende Konferenzpanel beschäftigte sich mit dem Thema Unconscious Bias in Berufungsverfahren. Viele Universitäten haben mittlerweile verpflichtende Sensibiliserungsmaßnahmen für Mitglieder von Berufungskommissionen eingeführt, die der Diskriminierung aller Bewerber:innen entgegenwirken sollen. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schitt in Richtung chancengerechte und gendersensitive Auswahlverfahren.
Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie hier.