Arbeitsgrundlagen

Welche Rahmenbedingungen prägen die Gleichstellung an Hochschulen heute? Die gesetzlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit (HGlG) wurden in den letzten Jahren durch die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Anforderungen des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder stark erweitert. Neben den gesetzlichen Grundlagen sind Anforderungen entstanden, die Gleichstellung an Hochschulen und in der Wissenschaft maßgeblich beeinflussen.

Interne Papiere

Gleichstellungsaktionsplan (wird in neuem Tab geöffnet)

Gender Equality Plan (wird in neuem Tab geöffnet)
= aktuelle Gleichstellungsstrategie, Gleichstellungsziele und zentrale Gleichstellungsmaßnahmen der TU Darmstadt; Fortschreibung des Gleichstellungskonzepts (2014 – 2018) im Rahmen des Professorinnenprogramms III
Gleichstellungskonzept (2014 – 2018) (wird in neuem Tab geöffnet) = Gleichstellungskonzept im Rahmen des Professorinnenprogramms II; systematische Stärken-Schwächen-Analyse zur Entwicklung von Gleichstellungszielen
Initiativprogramm (2009) (wird in neuem Tab geöffnet) = Erstes Gleichstellungskonzept der TU Darmstadt aus Anlass des Professorinnenprogramms I
Gleichstellungskonzepte der Fachbereiche und zentralen Einrichtungen = eigene Gleichstellungsaktivtiäten der Fachbereiche und zentralen Einrichtungen (dezentrale Gleichstellungskonzepte)
Satzung für die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der TU Darmstadt = Regularien für die Funktion und Tätigkeit der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
Leitlinien zur Verwendung von Frauenfördermitteln in den Fachbereichen = Grundlagen der Mittelverwendung für die berufliche Förderung von Frauen aller Statusgruppen und für Aktivitäten zur Sensibilisierung für Genderaspekte
Gender-Datenreport = jährliches Monitoring geschlechtsspezifischer Daten
Richtlinie gegen Diskriminierung (wird in neuem Tab geöffnet)

Guidelines against discrimination (wird in neuem Tab geöffnet)
= Mit dieser Richtlinie werden die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) insbesondere auch gegenüber und zugunsten aller Mitglieder und Angehörigen der TU Darmstadt angewendet, die arbeits- oder dienstrechtlich nicht an die TU Darmstadt gebunden und daher vom AGG nicht erfasst sind (z.B. Studierende).
Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe (wird in neuem Tab geöffnet)

Guideline against sexual harassement and assault (wird in neuem Tab geöffnet)
= spezifiziert die Richtlinie gegen Diskriminierung für Fälle sexualisierter Diskriminierung und Übergriffe
Frauenförder- und Gleichstellungsplan (wird in neuem Tab geöffnet) = ist gesetzlich gefordert und regelt die Grundsätze der Frauenförderung und Gleichstellung sowie quantitative Zielvorgaben an der TU Darmstadt auf Basis des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG).

Forschung und Wissenschaft

Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards = personelle und strukturelle Standards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), zu denen sich alle Mitgliedseinrichtungen verpflichten
Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder


= zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen
Gleichstellung im Förderpaket Horizon Europe = Informationen über die Anforderungen an Gleichstellungsarbeit in EU-geförderten Anträgen (Horizon Europe)

Rechtliche Grundlagen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (wird in neuem Tab geöffnet) = Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

„Nach § 5 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.“
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) = Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung

In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist die Beteiligung von Frauen besonders erwünscht. Um eine anteilig gleich Beteiligung von Frauen zu erzielen, können Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden.
Hessisches Hochschulgesetz (HHG) (wird in neuem Tab geöffnet) = Gesetz zur Neuregelung und Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften (§ 6 Gleichstellung).
Personenstandsgesetz (PStG) = Änderung des Personenstandsgesetz (18.12.2018) ermöglicht vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung
Grundgesetz (GG) = Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.