Passwortrichtlinie (Auszug)

Auf dieser Seite sind grundlegende Informationen zu den Anforderungen an Passwörter von Nutzer:innen an der gesamten TU Darmstadt zu finden. Es sind Auszüge aus der Passwortrichtlinie.

Passwortrichtlinie

Auf dieser Seite sind Auszüge der Passwortrichtlinie der TU Darmstadt zu finden, die Nutzenden beim Setzen eines Passworts unterstützen sollen.

Weitergehende Informationen für Nutzende und insbesondere auch Betreibende von IT-Systemen sind der Passwortrichtlinie in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu entnehmen.

Die vollständige Passwortrichtlinie ist ausschließlich den Mitgliedern der TU Darmstadt nach einer erfolgreichen Anmeldung zugänglich:Zur Passwortrichtlinie

Allgemeine Passwort Anforderungen

  • Das Passwort muss mindestens 12 Zeichen lang sein.
  • Erlaubte Zeichensätze:
    • Großbuchstaben: A,B,C,D,E,F,G,H,I,J,K,L,M,N,O,P,Q,R,S,T,U,V,W,X,Y,Z
    • Kleinbuchstaben: a,b,c,d,e,f,g,h,i,j,k,l,m,n,o,p,q,r,s,t,u,v,w,x,y,z
    • Ziffern: 0,1,2,3,4,5,6,7,8,9
    • Sonderzeichen: ! " $ % & ' ( ) * + , – . / ; < = > ? { | } ~] @
  • Es dürfen keine persönlichen Daten, Namen oder die Kennung von Nutzenden enthalten sein.
  • Es dürfen keine einzelnen bekannten Wörter aus einem Wörterbuch verwendet werden – auch nicht von Fremdsprachen. Sollte in zufallsgenerierten Passwörtern mit entsprechender Länge zufällig Wörter enthalten sein, so ist dies zulässig.
  • Die Nutzung von Passphrases, bestehend aus mindestens 6 aneinandergereihten, zufällig ausgewählten Wörtern ist zulässig.

Rechte und Pflichten

Nutzung von Passwörtern

  • Bei der Eingabe von Passwörtern ist darauf zu achten, dass die Eingabe nicht beobachtet wird.
  • Passwörter die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen dürfen nicht an unsicheren (fremden) Systemen eingegeben werden.
  • Persönliche Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Ein Passwort muss umgehend gewechselt werden, wenn es unautorisierten Personen bekannt geworden ist oder der Verdacht dazu besteht.

Aufbewahrung von Passwörtern

  • Eine unverschlüsselte Speicherung von Passwörtern auf IT-Systemen ist unzulässig.
  • Eine verschlüsselte Speicherung in einem Passwortmanager (bspw. KeePassXC) ist zulässig.
  • Das Notieren von Passwörtern ist zu vermeiden. Ist ein Notieren auf Papier unumgänglich, sind die Unterlagen an einem sicheren, zugangsgeschützten Ort aufzubewahren.
  • Die Notfallhinterlegung von Passwörtern in einem Tresor ist zulässig.

Einsatz von 2-Faktor-Authentisierung (2FA)

Bei Accounts, für die 2FA zur Verfügung steht, ist diese grundsätzlich zu aktivieren. Dies gilt insbesondere für die TU-ID.