Regelwerke

Für alle Anwender:innen und Betreiber:innen von IT-Systemen an der TU Darmstadt gelten die zentralen Regelungen zur Informationssicherheit der TU Darmstadt. Die derzeit gültigen Regelwerke sind im Folgenden aufgelistet. Die Leitlinie zur Informationssicherheit der TU Darmstadt bildet die Basis für den IT-Sicherheitsprozess der TU Darmstadt und die dafür erforderliche Organisationsstruktur.

Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung

Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung, auf die die Benutzungsordnung für IT-Systeme der Technischen Universität Darmstadt verweist ist nachzulesen im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe 47/2021, Punkt 1082 (wird in neuem Tab geöffnet) . [Quelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen]

Hessisches IT-Sicherheitsgesetz – HITSiG

Das Hessische Gesetz zum Schutz der elektronischen Verwaltung vom 29. Juni 2023 steht hier zum Download bereit: HITSiG (wird in neuem Tab geöffnet)

Mit dem Hessischen IT-Sicherheitsgesetz werden für das 2019 gegründete Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) Rechtsgrundlagen geschaffen, die zum effektiven Schutz der Informationstechnik der Verwaltung vor Cyberangriffen erforderlich sind. Gleichzeitig stellt das Gesetz mit den auch für Hochschulen geltenden Verpflichtungen (insb. § 8-11) eine Rechtsgrundlage für die zentralen Informationssicherheitsmaßnahmen an der TU Darmstadt dar.

Die Neufassung der Informationssicherheitsleitlinie für die Technische Universität Darmstadt wurde am 07. März 2024 durch das Präsidium verabschiedet. Sie ersetzt die Leitlinie zur Informationssicherheit der Technischen Universität Darmstadt vom 15. Oktober 2020, die damit außer Kraft gesetzt wird. Die Informationssicherheitsleitlinie bildet eine für alle Organisationseinheiten verbindliche Basis für den IT-Sicherheitsprozess der TU Darmstadt und die dafür erforderliche Organisationsstruktur.

Die Informationssicherheitsleitlinie definiert Ziele, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, um die Vertraulichkeit sowie die Integrität und Verfügbarkeit der Daten und IT-Systeme unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben – zu erreichen.

Informationssicherheitsleitlinie herunterladen (wird in neuem Tab geöffnet)

Die Benutzungsordnung für IT-Systeme der TU Darmstadt wurde am 01.10.2019 vom Präsidium genehmigt und in der Satzungsbeilage 2019-V vom 19.12.2019 veröffentlicht.

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