Sport

Ergänzungsstudiengang Lehramt

Studiengangbeschreibung

Das Ergänzungsstudium Lehramt endet mit der Erweiterungsprüfung (gemäß § 33 HLbG) und führt durch diese zu einer weiteren Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. Der Abschluss gilt nur in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Ersten Staatsprüfung für das Lehramt oder einem gleichgestellten Abschluss. Sofern noch keine Erste Staatsprüfung im Lehramt erfolgreich absolviert wurde oder ein gleichgestellter Abschluss vorliegt, kann zeitgleich nur ein Studienfach mit dem angestrebten Abschlussziel Erweiterungsprüfung studiert werden.

Sport: Der Studiengang besteht aus Fachwissenschaft und Fachdidaktik. Zum Pflichtbereich der Fachwissenschaft gehören die Module Sportwissenschaftliches Propädeutikum, Sportmedizinische Grundlagen, Bewegungs- und Trainingswissenschaftliche Grundlagen, Sportpädagogische Grundlagen, Sportsoziologische und Sportpsychologische Grundlagen. Im Wahlpflichtbereich ist eine Schwerpunktbildung im Bereich von Sportpraktischen Grundlagen erforderlich.

Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)

Ordnung des Studiengangs mit Studien- und Prüfungsplan

Informationen zur Sporteignungsprüfung

Vorlesungsverzeichnis

Institut für Sportwissenschaft

Zentrum für Lehrkräftebildung

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Abschluss, Regelstudienzeit Erweiterungsprüfung gemäß § 33 Hessisches Lehrerbildungsgesetz HLbG, 4 Semester (80 CP)
Sprache Deutsch
Studienberechtigung
  • Voraussetzungen sind insbesondere eine bereits erworbene Erste Staatsprüfung oder ein gleichwertiger Abschluss wie Master of Education oder
  • die Einschreibung in einen Lehramtsstudiengang (Lehramt an Gymnasien, Bachelor of Education, Master of Education.
  • Es gelten die Bestimmungen zum Hochschulzugang nach § 54 Hessisches Hochschulgesetz (HHG).
  • Ein Studium desselben Faches im Ergänzungsstudium Lehramt sowie im Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (Master of Education) ist ausgeschlossen.
  • Solange noch keine Erste Staatsprüfung im Lehramt erfolgreich absolviert wurde oder ein gleichgestellter Abschluss vorliegt, kann zeitgleich nur ein Studienfach mit dem angestrebten Abschlussziel Erweiterungsprüfung studiert werden.
  • Bestandene Sporteignungsprüfung
Zulassungsverfahren Eignungsfeststellungsverfahren (Sporteignungsprüfung)
Online-Bewerbung Bewerbungsfrist, Studienbeginn
Online Bewerbung
Gut zu wissen
  • Es entfallen die Veranstaltung Praxisphase III sowie das Modul des Vernetzungsbereichs.
  • Wird ein Studienfach mit dem Ziel des Ablegens der Erweiterungsprüfung studiert, gelten die Regelungen der jeweiligen fachspezifischen Ausführungsbestimmungen entsprechend.
  • Das Ergänzungsstudium hat keine Auswirkungen auf die Regelstudienzeit des Studiums mit dem Ziel der Ersten Staatsprüfung bzw. des Abschlusses Bachelor of Education und Master of Education.
  • Das Ergänzungsstudium begründet keine Fristverlängerung.
  • Im Fach des Ergänzungsstudiums kann keine wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben werden.
  • Nach erfolgreichem Ergänzungsstudium wird kein akademischer Grad verliehen.
  • Dem Antrag auf Zulassung zur Sporteignungsprüfung ist eine sportärztliche Bescheinigung über die volle Sporttauglichkeit beizulegen.
  • Bewerber_innen mit körperlicher Beeinträchtigung können einen schriftlichen Antrag auf alternative Gestaltung der Sporteignungsprüfung stellen.
  • Online-Hilfe zur Studienwahl
    Studienvorbereitung für internationale Studierende
    einfachsTUdieren : Vorkurse und Studienbeginn
    Auslandsaufenthalte im Studium
    Teilzeitstudium: nein
    Promotion
Empfehlung Es wird empfohlen, einen Ergänzungsstudiengang Lehramt erst dann aufzunehmen, wenn im bisherigen Lehramtsstudiengang bereits nachweislich erfolgreich studiert worden ist. Als Erfolgskriterium gilt der Erwerb von insgesamt 90 CP in den beiden Fächern und in den Grundwissenschaften bis spätestens zum 6. Fachsemester.
Zur individuell optimalen Ausgestaltung des Ergänzungsstudiengangs Lehramt bietet das Zentrum für Lehrkräftebildung eine persönliche Beratung an.

Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer erteilen Unterricht in den Klassen 5 bis 9 (Sekundarstufe I) sowie in der Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II). Zur Vermittlung der fachspezifischen Inhalte gehören auch erzieherische und organisatorische Aufgaben innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens.

Für den gymnasialen Schuldienst ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind an Gymnasien, Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe sowie in Internaten und Schülerheimen tätig. Darüber hinaus können sie an Abendgymnasien, Kollegstufen und Volkshochschulen Beschäftigung finden.

Prognosen über den zukünftigen Bedarf an Lehrkräften bzw. deren Einstellungschancen im Schuldienst sind schwierig zu treffen, da sie von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängen. Dazu zählen z.B. die demographische Entwicklung, die gewählte Fächerkombination bzw. Schulform, politische Rahmenbedingungen u.a. mehr.

TU Darmstadt Career Services