Das Finnland-Stipendium der Müller-Alewyn-Stiftung wird zusätzlich zu dem gewährten Erasmus+ -Stipendium gezahlt. Voraussetzung für die Gewährung des Stipendiums sind die nachfolgend genannten Förderkriterien.
- Sie sind an einer finnischen Partneruniversität immatrikuliert.
- Sie wurden von einer finnischen Partneruniversität für einen Auslandsaufenthalt an der TU Darmstadt nominiert.
- Sie haben einen Deutschkurs absolviert bzw. verfügen über Deutsch-Kenntnisse.
- Sie bewerben sich fristgerecht mit dem Bewerbungsformular und den geforderten Anlagen.
Wenn Sie an der TU Darmstadt studieren und sich für dieses Programm interessieren, finden Sie bei den Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte an finnischen Universitäten weitere Informationen.
Gefördert werden pro Semester bis zu drei Studierende einer finnischen Partneruniversität für die Dauer eines Semesters. Eine Förderung ist für max. 2 Semester möglich. Das Stipendium beträgt für ein Semester insgesamt € 1.250. Die Zahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Raten auf das von der Studierenden oder dem Studierenden angegebene Konto.
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung einzureichen:
- Bewerbungsformular
- Für Studierende einer finnischen Universität: Nachweis Deutsch-Sprachniveauzertifizierung des Sprachenzentrums (Formular des DAAD)
- aktueller Leistungsspiegel
- Motivationsschreiben (in deutscher oder englischer Sprache)
- tabellarischer Lebenslauf (in deutscher oder englischer Sprache)
in schriftlicher Form oder per E-Mail an:
Sabine Roos
Erasmus+ -Koordination
Referat Internationale Beziehungen & Mobilität
Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt
roos.sa@pvw.tu-darmstadt.de
Die eingehenden Bewerbungen werden in Bezug auf die Förderkriterien überprüft. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch eine Auswahlkommission anhand der zertifizierten Sprachkenntnisse, der Motivation des/der Studierenden sowie der Studienleistungen.
Einzureichen sind die vollständigen Anträge der nominierten TU Darmstadt-Studierenden sowie der Studierenden der finnischen Partneruniversitäten:
- für einen Auslandsaufenthalt im kommenden Wintersemester und für zweisemestrige Aufenthalte bis zum 31.07.
- für einen Auslandsaufenthalt im kommenden Sommersemester zum 31.01.