Wie kann ich mein Studium finanzieren?

Es gibt viele Möglichkeiten, Ihr Studium in Deutschland zu finanzieren. Viele Studierende arbeiten neben Ihrem Vollzeitstudium in einem Nebenjob und sammeln dadurch berufliche Erfahrung. Manche nutzen die Möglichkeit, ein staatliches Darlehen bzw. einen Kredit zu beantragen oder finanzieren ihr Studium mithilfe von Stipendien.

Bild: Ellen Lewis

Budgetplanung

Bevor Sie auf Jobsuche gehen oder sich für ein Stipendium bewerben, informieren Sie sich über die Kosten, die bei einem Studium in Deutschland auf Sie zukommen und planen Sie Ihr Budget entsprechend.

Budget und Kosten

Nebenjobs

Viele Studierende verdienen während ihres Studiums mit einem Nebenjob Geld. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Student Geld zu verdienen. Sie können sich entweder für eine Stelle als studentische Hilfskraft an der TU Darmstadt bewerben oder sich nach anderen Nebenjobs in der Stadt Darmstadt oder in der Umgebung umsehen.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Ressourcen zu allen Themen rund um das Arbeiten während des Studiums in Deutschland.

Nach deutschem Recht (§16b Abs.1 AufenthG) haben Sie das Recht, während Ihres Studiums zu arbeiten.

  • Internationale Studierende können 140 volle Tage (Vollzeit oder 40 Stunden pro Woche) pro Jahr arbeiten
  • ODER 280 halbe Tage (Teilzeit oder 20 Stunden pro Woche) pro Jahr
  • Internationale Studierende können nicht als Freiberufler oder Selbständige arbeiten
  • Internationale Studierende können als wissenschaftliche/Studentische Hilfskräfte innerhalb der Universität arbeiten, ohne Begrenzung der Anzahl der Tage, die Sie pro Jahr arbeiten dürfen

Es ist wichtig, Ihre zuständige Ausländerbehörde zu informieren, wenn Sie eine neue Arbeit beginnen. Wir empfehlen, der Ausländerbehörde eine E-Mail mit Ihrem vollen Namen, Ihrem Geburtsdatum und einer Kopie Ihres Arbeitsvertrags zu schicken. Die Ausländerbehörde wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn sie weitere Informationen benötigt.

Stipendien und Preise

Die TU Darmstadt unterstützt ihre internationalen Studierenden mit eigenen Stipendienprogrammen und Informationen zur Stipendiensuche.

Ein Stipendium gibt Ihnen mehr Zeit, sich auf Ihr Studium zu konzentrieren und erste Kontakte in der Wirtschaft zu knüpfen. Die Vergabe ist oft an spezifische Kriterien gebunden, wie beispielsweise Nationalität, Herkunftsland, Alter oder Studiengang. Engagement kann sich hierbei auszahlen. Einmal im Jahr wird der DAAD-Preis für herausragende Leistungen und Engagement an jemanden aus der internationalen Studierendenschaft der TU Darmstadt verliehen.

Stipendienprogramme der TU Darmstadt:

Diese Stipendien richten sich an internationale Studierende, die nachweislich finanzielle Schwierigkeiten haben und besondere Herausforderungen im Studium bewältigen müssen. Diese Herausforderungen können u.a. auf eine oder mehrere der unten aufgeführten Gegebenheiten zurückzuführen sein.

  • Fluchthintergrund: Studierende mit Fluchtgeschichte
  • Behinderung und/oder chronische Erkrankungen: Studierende mit einer Behinderung (mindestens GdB 50) und/oder chronischen Erkrankungen
  • Geschlechtsidentität: Studierende, die aufgrund Ihrer Geschlechtsidentität besonderen Herausforderungen im Studienalltag begegnen
  • Versorgungssituation: Studierende, die für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind

Förderung

  • Dauer: 6 Monate
  • Summe: 6 x 500 Euro (3.000 Euro)

Nächste Bewerbungsphase

  • 10.02. – 10.03.2026
  • Förderbeginn 01.04.2026

Voraussetzungen:

Bewerben können sich internationale Studierende, die:

  • an der Technischen Universität Darmstadt in einem regulären Studium (Bachelor-, Master- oder Lehramt-Studiengang) immatrikuliert sind (also nicht im Rahmen eines Austausches)
  • eine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg in Deutschland erworben haben
  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • seit mindestens 6 Monaten in Deutschland leben

Vergabekriterien:

  • Eine Stipendienkommission trifft die Entscheidung aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
  • In Zweifelsfällen können die Antragstellenden zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden.
  • Der Entscheidungsprozess dauert ca. 6-8 Wochen, anschließend werden die Entscheidungen versendet. Konkret bedeutet das für die Bewerber:innen, dass mit den Entscheidungen in der Förderperiode Oktober-März im November und in der Förderperiode April-September im Mai gerechnet werden kann.
  • Studierende können in jedem Studiengang nur einmal gefördert werden

Bitte laden Sie folgende Unterlagen im Bewerbungsportal als PDF-Dateien hoch:

1. Bewerbungsformular:

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular

2. Anlagen zum Bewerbungsformular:

  • Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der TU Darmstadt. Bei Studienaufnahme zum Förderbeginn Ihren Zulassungsbescheid oder Bewerbungsnachweis. Eine Immatrikulationsbescheinigung muss dann nachgereicht werden.
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Einkommensnachweis (Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate)

3. Nachweise:

Zur Unterstützung des Antrags können Sie Dokumente einreichen, um Ihre individuellen Herausforderungen und Umstände nachzuweisen. Bitte laden Sie Dokumente auf Deutsch oder Englisch als PDF-Dateien im Portal hoch..

  • Fluchthintergrund
    • Nachweis des aktuellen aufenthaltsrechtlichen Status (v.a. Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs.1 oder 2, §24 oder §22)
    • BAföG-Bescheid oder Ablehnung
  • Behinderung und/oder chronische Erkrankungen
    • Nachweis über den Behinderungsgrad von mindestens 50% (Schwerbehindertenausweis) oder ärztliches Attest über die vorliegende Behinderung
    • Ärztliches Attest über die chronische Erkrankung mit Beschreibung der damit einhergehenden Einschränkungen
    • Nachweis von medizinischen Kosten und ggf. entsprechender Bescheid der Krankenkasse
  • Geschlechtsidentität
    • Wir sind uns bewusst, dass oft keine formellen Unterlagen vorhanden sind. In diesen Fällen bitten wir Sie, Ihre Situation im Antragsformular ausführlich und umfassend zu beschreiben und die sich daraus ergebenden Herausforderungen nachvollziehbar zu erläutern.
    • Nachweis von medizinischen Kosten und ggf. entsprechender Bescheid der Krankenkasse
  • Betreuung von minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt
    • Geburtsurkunde(n) und Meldebescheinigungen der Kinder
  • Pflege von Angehörigen 1. und 2. Grades
    • Nachweis über die pflegebedürftige(n) Person(en): Meldebescheinigung, aus der die Adresse der pflegebedürftigen Person hervorgeht; ggf. Geburtsurkunde, aus der die Verwandtschaft hervorgeht

Hinweise:

Ihre Daten und die eingereichten Unterlagen werden streng vertraulich behandelt. Nicht notwendige Informationen dürfen Sie schwärzen. Bei Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an:

Ein Stipendium für internationale Studierende

Internationale Studierende können sich für das leistungsorientierte Studienabschluss-Stipendium bewerben, wenn sie sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden.

Eine Bewerbung ist zweimal jährlich, jeweils vom 01. – 15. April und vom 01. – 15. Oktober möglich.

Nächste Bewerbungsphase

Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1.-15. April 2026 geöffnet.

Voraussetzungen

  • Ausländische Staatsangehörigkeit
  • Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg in Deutschland erworben
  • Immatrikulation an der TU Darmstadt in einem Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengang
  • Gesamt-GPA ≤ 2,5
  • Abschlussarbeit ist bereits angemeldet oder wird in den nächsten sechs Monaten angemeldet

Studierende in Kooperations-/ Erasmusprogrammen sowie Doktoranden können sich nicht für diese Förderung bewerben.

Vergabekriterien

  • Vergabe nach Leistungskriterien und ggf. unter Berücksichtigung der sozialen Lage bzw. der familiären Situation der Bewerber*innen
  • Studierende mit Kindern werden im Besonderen berücksichtigt
  • Studierende können in jedem Studiengang nur einmal gefördert werden

Onlinebewerbung ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. mit folgenden Dokumenten als Scan:

  1. Aktueller Leistungsspiegel mit Stempel des Studienbüros. Kontaktieren Sie Ihr Studienbüro per E-Mail und lassen Sie sich einen abgestempelten Leistungsspiegel als Scan zuschicken.
  2. Formular „Bestätigung der Anmeldung einer Thesis„ (wird in neuem Tab geöffnet)
    Wenn Sie Ihre Thesis bereits angemeldet haben, füllen Sie bitte das Formular “Bestätigung der Anmeldung einer Thesis" aus und lassen Sie sich dieses unterschrieben und abgestempelt als Scan zuschicken. Auch wenn noch keine Thesis angemeldet wurde, bitte das Formular „Bestätigung der Anmeldung einer Thesis“ beifügen und „Thesis noch nicht angemeldet“ ankreuzen. In dem Fall ist eine Bestätigung durch das Studienbüro nicht nötig.
  3. Formular Gutachten (wird in neuem Tab geöffnet)
    Das Gutachten muss von dem betreuenden Professor/ der betreuenden Professorin oder einem Betreuer/ einer Betreuerin ausgefüllt werden. Wenn Sie noch keinen Betreuer/ keine Betreuerin haben, muss das Gutachten von einem Ihrer Professoren/ einer Ihrer Professorinnen ausgefüllt werden. Das Gutachten kann entweder direkt per E-Mail gesendet oder als PDF an die Bewerbung angehängt werden.
    Wichtig: Das Gutachten ist nur mit Unterschrift der Gutachterin/ des Gutachters gültig.
  4. Motivationsschreiben (wird in neuem Tab geöffnet)
  5. ggf. Nachweise
  • ggf. Nachweis über besonders zu berücksichtigende soziale Lage bzw. familiäre Situation (z.B. Geburtsurkunde der Kinder)
  • ggf. Nachweise zu Dauer und Höhe von Stipendien, die Sie in der Vergangenheit bezogen haben oder aktuell beziehen

Wichtige Hinweise:

  • Unvollständige oder nach der Bewerbungsfrist eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Der Einsatz von KI-Anwendungen muss kenntlich gemacht werden. Fügen Sie dazu in dem entsprechenden Dokument den Hinweis „Hergestellt unter Zuhilfenahme von (verwendetes Hilfsmittel)“ ein.

Der Entscheidungsprozess dauert ca. 6-8 Wochen, anschließend werden die Entscheidungen versendet.

Konkret bedeutet das für die Bewerber*innen, dass mit den Entscheidungen in der Förderperiode Oktober-März im Dezember und in der Förderperiode April-September im Juni gerechnet werden kann.

Das Stipendium beträgt monatlich mindestens 250 Euro und wird für eine Dauer zwischen ein und maximal sechs Monaten gewährt.

Die Stipendienkommission vergibt die Stipendien, entsprechend der Vergabeverordnung, nach Leistungskriterien und ggf. unter Berücksichtigung der sozialen Lage sowie der familiären Situation der Studierenden. Studierende mit Kindern werden im Besonderen berücksichtigt.

Wenn sich in einer Bewerbungsphase sehr viele Studierende bewerben, kann dies dazu führen, dass viele Bewerber*innen nur eine kurze Förderung bewilligt bekommen, da in jeder Bewerbungsrunde das gleiche Stipendienbudget zur Verfügung steht.

Wenn das Abgabedatum Ihre Thesis bereits am Anfang der Förderperiode liegt, kann ebenfalls nur eine kurze Förderdauer bewilligt werden, maximal bis zum Abgabedatum.

  • Wenn Sie eine Zusage erhalten haben: Schicken Sie die Annahmeerklärung ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an uns zurück.
  • Wenn Sie eine bedingte Zusage erhalten haben: Schicken Sie uns die Annahmeerklärung und das ausgefüllte Formular „Bestätigung der Anmeldung einer Thesis“ mit Unterschrift und Stempel des Studienbüros per E-Mail zu, sobald Sie die Thesis angemeldet haben.

Die erste Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nachdem die vollständigen Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Kontaktieren Sie uns (iss@zv.tu-darmstadt.de) mit Ihrem Anliegen, wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Sie können innerhalb einer Frist von vier Wochen nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch einlegen.

Wenn Sie Ihre Thesis in der darauffolgenden Förderperiode weiterschreiben oder möglicherweise erst beginnen und bis dahin den erforderlichen GPA erfüllen, empfehlen wir Ihnen, sich erneut zu bewerben.

Ja, Sie können sich sowohl für die Bachelorthesis als auch für die Masterthesis bewerben. Sie können pro Studiengang einmal das Studienabschluss-Stipendium erhalten.

Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail (iss@zv.tu-darmstadt.de) und wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Wenn sich Ihre Thesis verschiebt und Sie die Anmeldung Ihrer Thesis nicht bis zum 31. März (für Bewerbungen vom Oktober) bzw. 30. September (für Bewerbungen vom April) einreichen, verfällt der Anspruch auf das Stipendium. Sie können sich erneut im nächsten Bewerbungszeitraum bewerben.

Grundsätzlich gilt: Wer schon eine leistungsabhängige materielle Förderung erhält -wie beispielsweise das Deutschlandstipendium-, kann das Studienabschluss-Stipendium nicht bekommen.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) vergibt im Rahmen des „HessenFonds“ Stipendien für begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende und Forschende.

Nächste Bewerbungsphase

Summer 2026

Voraussetzungen:

  • Asylberechtigte/-r oder Status als anerkannter Flüchtling
  • Zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert.
  • Der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre
  • Studierende
    • Immatrikulation an der TU Darmstadt (wenn Sie an einer anderen hessischen Hochschule studieren, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stelle vor Ort)
    • herausragende Studienleistungen
  • Promovierende
    • Annahme als Doktorand/Doktorandin inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
    • herausragende wissenschaftliche Leistungen
  • Forschende
    • Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
    • herausragende Leistungen in Forschung und/oder Lehre

Umfang der Förderung:

  • Studierende
    • 300 Euro / Monat
  • Promovierende
    • 1.200 Euro / Monat
  • Forschende
    • 2.300 Euro / Monat

Förderzeitraum:

Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht möglich.

Haben Sie Interesse sich zu bewerben? Dann melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns per . Wir helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.

Bewerbungsfrist (intern) ist der 14. Dezember 2025.

Informationen zum HessenFonds für geflüchtete und gefährdete Wissenschaftler:innen sowie gefährdete Promovierende finden Sie auf der SAR-Webseite und der Webseite des HMWK.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an. Es soll weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung und/oder andere Grundrechte verweigert werden, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen.

Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich nicht selbstständig für das Hilde Domin-Programm bewerben, sondern werden von der TU Darmstadt nominiert.

Nominierungsschluss:

Für geplanten Studienbeginn Sommersemester 2027 die Nominierungsfrist (Intern) ist 20.02.2026.

Wer kann nominiert werden?

Studierende weltweit, die einen Masterabschluss oder eine Promotion anstreben und nachweislich der Gefährdung unterliegen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements formal oder de facto das Recht auf Bildung und/oder andere Grundrechte verweigert werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für das Programm ist, dass potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten,

  • eine Bedrohung ihres persönlichen Wohlergehens oder ihrer Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten usw.) gegenüber der nominierenden Einrichtung nachweisen oder glaubhaft machen können
  • im Besitz von Bildungsnachweisen sind, die den Zugang zu einer Hochschule ermöglichen und den Abschluss eines angestrebten Studiengangs bzw. Forschungsvorhabens gewährleisten
  • sich zum Zeitpunkt der Nominierung nicht in Deutschland oder im EU-Ausland aufhalten
  • seit ihrer letzten Immatrikulation an der ausländischen Hochschule keine längere Unterbrechung als sechs Jahre aufweisen dürfen
  • einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch vorlegen müssen

Stipendienleistungen:

  • monatlich 992 EUR für Masterstudierende bzw. 1.300 EUR für Doktorandinnen und Doktoranden

Dauer der Förderung:

  • für einen Masterabschluss: i.d.R. 24 Monate
  • für einen Promotionsabschluss: bis zu 48 Monate

wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein doppelter Abschlusses (d.h. ein zweiter Master- oder Promotionsabschluss) nicht gefördert wird.

Weitere Informationen zum Hilde-Domin-Programm finden Sie auf der Webseite des DAAD Hilde Domin Programm – DAAD.

Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich nicht selbstständig für das Hilde Domin-Programm bewerben, sondern werden von einer Universität oder Hochschule in Deutschland nominiert. Wenn Sie Interesse an einem Studium an der TU Darmstadt haben, können Sie uns unter für eine Nominierung kontaktieren.

Nominierungsschluss:

Für geplanten Studienbeginn Sommersemester 2027 die Nominierungsfrist (Intern) ist 20.02.2026.