Rücktritt von der Prüfung wegen Quarantäne bzw. positivem Testergebnis (Corona)
Wie ist vorzugehen, wenn Studierende wegen positivem Testergebnis bzw. Quarantäne nicht an einer Prüfung in Präsenz teilnehmen können?
Wenn die in TUCaN angegebene Abmeldefrist verstrichen ist (i.d.R. 7 Tage vor der Prüfung), benötigen Sie als Nachweis ein offizielles positives Testergebnis (PCR oder Schnelltest) für den Rücktritt von der Prüfung.
Schicken Sie das Testergebnis sofort nach Erhalt elektronisch an Ihr Studienbüro (bitte die Modalitäten im jeweiligen Studienbüro beachten, wie bei einem )! Rücktritt wegen Krankheit
Die Anmeldung wird dann nicht als Prüfungsversuch gezählt. Ihr Studienbüro verbucht dies nach § 15 APB als „Sonstige schwerwiegende Gründe“ für den verspäteten Rücktritt von der Prüfung.
Dieses Vorgehen gilt sowohl für Präsenzklausuren als auch für mündliche Prüfungen in Präsenz.
FAQ

Weitere Artikel
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