Neue Policy stärkt TU Darmstadt als Gründungshochschule

Klare und verbindliche Rahmenbedingungen für Ausgründungen, Erfindungen und Patente

22.07.2026

Die Technische Universität Darmstadt stärkt mit einer neuen Gründungs-Policy die Förderung von Ausgründungen, Erfindungen und Patenten. Sie schafft verbindliche und transparente Rahmenbedingungen für Mitglieder der Universität, die wissenschaftliche Erkenntnisse in Anwendungen, Produkte oder neue Unternehmen überführen wollen.

Die Policy ist Teil der strategischen Ausrichtung der TU Darmstadt, die mit „xchange" Transfer als dritte Leistungsdimension neben Forschung und Lehre verankert.

Die neue Regelung ist damit ein wichtiger Baustein für die weitere Profilierung der TU Darmstadt als Gründungshochschule. Prof. Dr. Thomas Walther, Vizepräsident für Innovation und Internationales erklärt: „Mit der neuen Policy verankern wir Gründungsförderung noch stärker im Selbstverständnis der TU Darmstadt. Dadurch stellen wir xchange, unseren Begriff für Transfer, als zentrale Aufgabe heraus und schaffen eine verlässliche Grundlage für unsere weitere Entwicklung als Gründungshochschule.„

Die Policy ist Teil der strategischen Ausrichtung der TU Darmstadt, die mit „xchange“ Transfer als dritte Leistungsdimension neben Forschung und Lehre verankert. Professor:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, weitere Beschäftigte und Studierende werden dabei durch Ressourcen, Beratung und zentrale Services gezielt unterstützt.

Für Harald Holzer, Geschäftsführer von HIGHEST – dem Innovations- und Gründungszentrum der TU Darmstadt –, setzt die Policy einen wichtigen Impuls für die Gründungs-DNA der Universität: „Ausgründungen, Erfindungen und Patente werden als eigenständige Leistungen sichtbar anerkannt und strategisch unterstützt. So entstehen bessere Bedingungen, um Ideen weiterzuentwickeln und daraus konkrete Wirkung entstehen zu lassen“, sagt Holzer.

HIGHEST ist die zentrale Anlaufstelle für Erfinder:innen und Gründungsinteressierte – von der ersten Idee bis zum Markteintritt, mit Coaching, Fördermittelberatung, Schutzrechtsmanagement, Inkubatorprogrammen und Zugang zu Industrie- und Investor:innennetzwerken.


Zentrale Punkte der Policy

  • Anerkennung von Transferleistungen
    Erfindungen, Patente und Ausgründungen können als eigenständige Leistungen berücksichtigt werden.
  • Einbindung von Studierenden
    Studierende können eigene Innovations- und Gründungsideen als Studienleistungen einbringen, sofern dies mit den Lehrinhalten sowie den Studien- und Prüfungsordnungen vereinbar ist.
  • Unterstützung von Ausgründungen
    Beschäftigte können auf Antrag befristet beurlaubt werden, mit Rückkehrmöglichkeit an die Universität; Labore und Infrastruktur bleiben im rechtlich möglichen Rahmen auch nach einer Gründung nutzbar.
  • Beratung durch HIGHEST
    Das Angebot reicht von Coaching und Fördermittelberatung über Schutzrechtsmanagement und Inkubatorprogramme bis zum Zugang zu Industrie- und Investor:innennetzwerken.
  • Klare Regelungen für Schutzrechte und IP-Zugang
    Definierte Verfahren für Erfindungsmeldungen und Patentanmeldungen schaffen Transparenz und Planungssicherheit. Ausgründungen aus der TU Darmstadt können Patente und andere Schutzrechte zu gründungsfreundlichen und nachvollziehbaren Konditionen nutzen.
  • Transparenz und Unabhängigkeit
    Beteiligungen und mögliche Interessenkonflikte werden offengelegt; Forschung, Lehre und Prüfungen bleiben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.

Policy der TU Darmstadt zur Förderung von Ausgründungen, Erfindungen und Patenten

Mehr erfahren (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet)

HIGHEST/Heike Jüngst