Studienberechtigung – Hochschulzugangsberechtigung

Der Begriff „Hochschulzugangsberechtigung“ umfasst alle Zeugnisse und Berufsabschlüsse, die zu einem Studium an einer Hochschule berechtigen. In Ihrem Schulzeugnis ist vermerkt, welche Art von Hochschulzugangsberechtigung Sie erworben haben, die Berechtigung zu einem Studium ergibt sich also grundsätzlich aus Ihrem Zeugnis bzw. der besuchten Schulform.
Näheres finden Sie links unter dem Menüpunkt Hochschulreife.

Für beruflich Qualifizierte regeln die „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ und das Hessische Hochschulgesetz die Möglichkeiten des Hochschulzugangs, siehe Menüpunkt Hochschulreife.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen/internationalen Zeugnis wenden sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Wenn Sie Ihr Zeugnis in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist das Studierendensekretariat (Studierendenservice) zuständig.

Allgemeine Informationen und rechtliche Grundlagen für den Erwerb der Hochschulreifen in Hessen finden Sie auf den Seiten „Schulrecht“ des Hessischen Kultusministeriums bzw. „Zugangsvoraussetzungen“ des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.