Bewerben Sie sich auch dann, wenn Sie zum Dienst einberufen werden oder bereits Dienst ableisten um Ihren Anspruch zu wahren.
Eine Auswahl aufgrund früheren Zulassungsanspruchs ist möglich, wenn:
Dienst = Wehr-, Zivildienst, Dienst im Bundesgrenzschutz, zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer, Jugendfreiwiligendienst (FSJ/FÖJ), Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen für mind. 3 Jahre
Falls die Anzahl der Bewerber, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen die festgelegte Zulassungszahl übersteigt, entscheidet innerhalb dieser Bewerberquote das Los. Wenn durch diese Quote die Zulassungszahl bereits ausgeschöpft ist, können keine Plätze mehr in den Quoten „Wartezeit“ und „Durchschnittsnote“ vergeben werden. Diese Situation kann insbesondere dann entstehen, wenn der Studiengang im vorhergehenden Semester nicht aufnahmebeschränkt war.
Eine Reservierung des Studienplatzes bis nach Beendigung des Dienstes ist nicht möglich, bei der Wiederbewerbung fügen Sie bitte den Zulassungsbescheid bei.