Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der TU Darmstadt, welche unter dem Einstiegslink https://www.tu-darmstadt.de/ aufrufbar ist.

Die TU Darmstadt ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2021 erstellt.

Unsere Webseite wurde via BITV-Test unabhängig durch Dritte von Academic Hero nach WCAG 2.1 geprüft. Den vollständigen Test zur Grundlage dieser Erklärung können Sie hier einsehen (wird in neuem Tab geöffnet) .

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.07.2021 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.

Begründung

Die TU Darmstadt verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt von mehreren hundert Webseiten. Der überwiegende Anteil der Seiten wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Internetseite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Anpassung wird sukzessive durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Die TU Darmstadt arbeitet daran, die bestehenden Barrieren zu beseitigen.

Falls

  • Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen,
  • Inhalte identifizieren, die schwer zugänglich sind,
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG konform sind,
  • oder Inhalteunklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
  • oder Sie andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben,

wenden Sie sich bitte per Email an:

Von dort wird Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes Lösungen zu suchen und außergerichtlich beizulegen.

Kontakt:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805

Fax: +49 –(0)30 18 527-2901

E-Mail:

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de