Das Bewerbungsverfahren

Bitte beachten Sie für Ihre Bewerbung:

Alle Studierenden der TU Darmstadt können sich bewerben. Die Fördersumme ist einkommensunabhängig und kann in Ergänzung zum BAföG in Anspruch genommen werden. Das Bewerbungsverfahren verläuft in zwei Phasen.

Wie sieht das Bewerbungsverfahren aus?

Bewerbungsbedingungen

Ausschreibungs- und Bewerbungsbedingungen zum Deutschlandstipendium
gemäß § 5 Absatz (1) der Satzung der TU Darmstadt:

Bewerben können sich alle Studierenden der TU Darmstadt.
Die Bewerbung erfolgt jeweils im September eines Jahres über das Bewerbungsportal für das Deutschlandstipendium (DLS). Eine wiederholte Bewerbung ist möglich.

Eine Bedingung für eine einjährige DLS-Förderung ist das Studieren in der Regelstudienzeit. Daher muss das Studium bei Aufnahme des Stipendiums noch mindestens zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit liegen. Daraus ergeben sich Begrenzungen der Fachsemester für Bachelor-, Master- und LaG-Studiengänge. Je nach angestrebtem Abschluss dürfen Bewerber*innen bei der Bewerbung im September des Bewerbungsjahres (SoSe) nicht höher als in folgenden Fachsemestern studieren:

  • Bachelorstudiengang – nicht höher als im 4. Fachsemester
  • Masterstudiengang – nicht höher als im 2. Fachsemester
  • LaG Studiengang – nicht höher als im 7. Fachsemester

Insbesondere werden leistungsstarke Studierende, deren Eltern keinen akademischen Abschluss oder die einen Migrationshintergrund haben, aufgefordert sich zu bewerben.
Das Stipendium wird unabhängig vom BAföG vergeben und ist einkommensunabhängig. Es muss nicht zurückgezahlt werden. Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen ist ausgeschlossen (Ausnahmen siehe BMBF-StipG § 4).

Das Bewerbungsverfahren verläuft in zwei Phasen:

In der ersten Phase findet unter allen Bewerbungen eine Vorauswahl nach Leistungskriterien statt. Die Vorauswahl erfolgt bei Bewerbungen von Personen mit einem Fachsemester größer eins anhand der bis zum Ende des vorangegangenen Wintersemesters erworbenen Leistungen. Bei Bewerbungen von Personen, die vor der Aufnahme eines Studienganges stehen und Personen im ersten Fachsemester eines Studiengangs, wird in der ersten Phase die Rangfolge nach der Note des zum Studiengang berechtigenden Abschlusses gebildet (bei Bachelor-Studierenden und Studierenden im Lehramt an Gymnasien muss die Hochschulzugangsberechtigung eine Durchschnittsnote von 1,5 oder kleiner aufweisen).
Die Bewerbung für die erste Phase erfolgt durch Ausfüllen eines Online-Formulars, das nur während des Bewerbungszeitraums im Bewerbungsportal bereit gestellt wird.
Nur Studierende, die die erste Phase erfolgreich durchlaufen haben, werden von ihrem Fachbereich aufgefordert, Bewerbungsunterlagen einzureichen. Studierende, die bis Mitte November keine Aufforderung von ihrem Fachbereich erhalten haben, weitere Unterlagen einzureichen, können an der Endauswahl zur Stipendienvergabe nicht teilnehmen.

In der zweiten Phase erfolgt die Auswahlentscheidung nach dem Studienverlauf und den übrigen nicht leistungsbezogenen Kriterien nach §3 Satz 2 StipG.
Die Teilnahme an der zweiten Phase des Bewerbungsverfahrens ist möglich, wenn Sie nach erfolgreicher Teilnahme an der ersten Phase von Ihrem Fachbereich aufgefordert werden, die Unterlagen in der zweiten Phase fristgemäß (innerhalb von 14 Tagen; beachten Sie die im Schreiben angegebene Frist!) in Ihrem Fachbereich einzureichen.
Die Auswahl der zu fördernden Studierenden trifft eine Auswahlkommission des jeweiligen Fachbereichs aus den Bewerber*innen, die die zweite Phase erreicht haben. Die Auswahlkommission ist in ihrer Endauswahl nicht mehr an die Rangfolge des Leistungsrankings der ersten Phase gebunden, da in der zweiten Phase über die Leistungskriterien hinaus weitere Kriterien die Auswahl beeinflussen können.

Alle Studierende, die die zweite Phase erreicht haben, erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Zu- oder Absage.

Studierenden, die ein Deutschlandstipendium erhalten, geht im Monat Dezember der Bewilligungsbescheid zu.

Wichtig: Alle Bescheide und Informationen werden per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse verschickt. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie E-Mails empfangen können: Leeren Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach und schauen Sie auch in Ihren SPAM-Ordner.

Weitere Informationen

  1. Für Bewerber_innen vor der Aufnahme eines Studiums und Bewerber_innen, die sich im SoSe in einem 1. Fachsemester befinden, wird die Rangfolge nach der Note des zum Studiengang berechtigenden Abschlusses gebildet.
  2. Für Bewerber_innen, die sich im SoSe in einem Fachsemester größer eins befinden, werden die bis zum Ende des vorangegangenen Wintersemesters erworbenen Leistungspunkte berücksichtigt, die zur Notenberechnung im Studiengang auf den sich die Bewerbung bezieht, herangezogen werden.
    • Bildung einer Rangfolge innerhalb von Vergleichsgruppen nach dem Wert R (Rankingfaktor), § 5 Absatz (6) Satzung der TU Darmstadt:
      R = GPA * (FS-1) durch CP (gesamt)
      Hierbei sind der GPA die bisher erzielte Gesamtdurchschnittsnote, CP(gesamt) die Summe der bisher erzielten Leistungspunkte, die zur Notenberechnung im Studiengang, auf den sich die Bewerbung bezieht herangezogen werden.
    • In Studiengängen mit mehreren Fächern (Joint BA, Lehramt an Gymnasien) wird für jedes Fach zunächst eine eigene Rangfolge nach lit. a und b ermittelt und dann ein Mittelwert gebildet, aufgrund dessen die Rangfolge nach diesem Absatz ermittelt wird.

In der zweiten Phase werden die Bewerber aufgefordert weitere, nicht leistungsbezogene Bewerbungsunterlagen einzureichen. Diese ergänzenden Kriterien sind:

  • der bisherige persönliche Werdegang (besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika),
  • gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen (außerschulisches oder außerfachliches Engagement, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen) oder
  • besondere soziale, persönliche oder familiäre Umstände (Krankheiten oder Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund).


Biografische Angaben:
Der TU Darmstadt gelingt es vermehrt Stiftungen und Privatpersonen als Förderer zu gewinnen. Diese Förderer haben oftmals die Intention, Studierende mit besonderen persönlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Wir möchten Sie deshalb ermutigen, herkunftsbedingte biografische Hindernisse unbedingt in Ihrer Bewerbung anzugeben. Diese Angaben sind freiwillig und werden nicht als Kriterium für die Vergabe eines Stipendiums gewertet.
Sie helfen uns aber sehr damit, dass uns die optimale Zuordnung zu einem Förderer gelingt.


Als ein Auswahlkriterium wird der höchste Bildungsabschluss der Eltern erfragt. Ein nicht akademisches Elternhaus liegt vor, wenn kein Elternteil über einen Hochschulabschluss verfügt.


Ein weiteres Auswahlkriterium sind die Angaben zum Migrationshintergrund. Ein Migrationshintergrund wird in der Regel durch das Vorliegen eines oder mehrere der folgenden Merkmale belegt:

  • die Person besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit;
  • der Geburtsort der Person liegt außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist nach 1949 erfolgt;
  • der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der Person liegt außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist nach 1949 erfolgt.


Die in der Bewerbung angegebenen Informationen müssen mit entsprechend geeigneten Nachweisen belegt werden.


Die Gewichtung der Kriterien der zweiten Stufe und die Bildung der endgültigen Rangfolge in der zweiten Stufe liegen im Ermessen der jeweiligen Auswahlkommission.

Welche Unterlagen müssen für die zweite Stufe eingereicht werden?

Die Unterlagen der zweiten Stufe müssen elektronisch und fristgemäß (in der Regel innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung; angegebene Frist im Schreiben beachten!) in folgender Form eingereicht werden:

PDF-Datensatz 1 <Nachname>_<Vorname>_Lebenslauf_Motivation.pdf
muss enthalten:

  • Aussagekräftiges Motivationsschreiben (1 – 2 Seiten); Hinweis: Im Motivationsschreiben sollten keine Förderernamen genannt werden.
  • Tabellarischer Lebenslauf, siehe Muster (wird in neuem Tab geöffnet)


PDF-Datensatz 2 <Nachname>_<Vorname>_Formular.pdf
muss enthalten:

  • elektronisch ausgefülltes Bewerbungsformular zur zweiten Stufe (nicht per Hand ausfüllen!)


PDF-Datensatz 3 <Nachname>_<Vorname>_Nachweise.pdf
muss enthalten:

  • Leistungsnachweise
    • Hochschulzugangsberechtigung (nur bei Bewerberinnen und Bewerbern, die vor der Aufnahme eines Bachelor- oder Lehramt an Gymnasien-Studiengangs stehen und Personen im ersten Fachsemester eines Bachelor- oder LaG-Studiengangs);
    • Bachelor Zeugnis (nur bei Bewerberinnen und Bewerbern, die vor der Aufnahme eines Master-Studiengangs stehen und Personen im ersten Fachsemester eines Master-Studiengangs);
    • Aktueller Leistungsspiegel (nur bei Bewerberinnen und Bewerbern, die sich im aktuellen Sommersemester in dem Studiengang, auf den sich ihre Bewerbung bezieht, in einem Fachsemester >1 befinden)
    • Nachweise, die ggf. Ihre Angaben zu den folgenden nicht leistungsbezogenen Kriterien bestätigen (fakultativ):
      • Nachweise über besondere soziale, persönliche oder familiäre Umstände, z.B. bei
        • Krankheiten oder Behinderungen,
        • Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger,
        • Mitarbeit im familiären Betrieb,
        • studienbegleitenden Erwerbstätigkeiten,
        • Nachweise über einen Migrationshintergrund
      • Nachweise des persönlichen Werdegangs, z.B.
        • besondere Erfolge, Preise und Auszeichnungen
        • Praktikums- und Arbeitszeugnisse
        • Auslandsaufenthalte
        • sonstige Kenntnisse oder Qualifikationen
      • Nachweise für gesellschaftliches Engagement bzw. die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, z.B
        • außerschulisches oder außerfachliches Engagement, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit,
        • gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
    • ggf. Erklärung, ob Förderleistungen Dritter in Anspruch genommen werden und ggf. entsprechende Nachweise


Es können nur solche Bewerbungen entgegen genommen werden, die diesen Formatanforderungen entsprechen.


Alle Unterlagen müssen fristgerecht eingegangen sein.