Die Antidiskriminierungsstelle der TU Darmstadt ist mit der Umsetzung dieser Zielsetzung beauftragt. Sie bietet vertrauliche Beratung in Diskriminierungsfällen und ist Anlaufstelle, die strategisch und konzeptionell berät, um Diskriminierungen vorzubeugen, zu verhindern oder zu beseitigen. Sie bietet zudem Expertise zu Diskriminierungsformen. Häufig sind mehrere Diskriminierungsformen miteinander verknüpft, wenn bspw. eine sexualisierte Diskriminierung mit rassistischen Zuschreibungen einhergeht.
Grundlagen
Die verbindlichen Grundlagen der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle sind:
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
- Hessisches Hochschulgesetz
- (wird in neuem Tab geöffnet) Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe der TU Darmstadt
- (wird in neuem Tab geöffnet) der TU Darmstadt Richtlinie gegen Diskriminierung