TUData kann in diesen Fragen keine rechtliche Beratung anbieten, daher verweisen wir auf entsprechende Empfehlungen oder Stellen, die Sie bei Ihren Fragen unterstützen können.
Urheberrecht
Bloße Fakten sind nicht urheberrechtlich geschützt. Aufgrund der Vielfalt an Forschungsdaten (z.B. auch Datenbanken, qualitative Daten, Software Code) können urheberrechtliche Themen aber durchaus eine Rolle spielen und müssen im Einzelfall geprüft werden. So kann z.B. durch die Zusammenstellung von Daten in einer Datenbank unter Umständen ein geschütztes Datenbankwerk entstehen, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
BMBF: „Daten, Fakten und Ideen. Sind meine Forschungsdaten und -ergebnisse urheberrechtlich geschützt?“
Till Kreutzer, Henning Lahmann (2019): Rechte an Forschungsdaten und Datenbanken
Lizenzen für Forschungsdaten und Software
Um Unsicherheiten bei der Nachnutzung zu vermeiden, wird empfohlen, bei der Publikation von Forschungsdaten, diese unter einer Lizenz bereitzustellen. Für Forschungsdaten haben sich offene Creative Commons Lizenzen etabliert, für Datenbanken oder Software kommen ggf. andere Lizenzformen zum Einsatz. Um den FAIR-Prinzipien zu entsprechen, sollten Metadaten unter größtmöglich freier Lizenz (CC0) bereitgestellt werden. Fördergeber machen zum Teil Vorgaben zur Lizenzvergabe oder sprechen Empfehlungen aus.