Wissenschaftszeitvertragsgesetz

ver.di: Missbrauch von Befristungen stoppen – Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss dringend reformiert werden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von den Parteien der zukünftigen Ampelkoalition, den Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen zu stoppen. „Für die etwa drei Millionen Betroffenen – mehr als die Hälfte von ihnen ist jünger als 30 Jahre – ist die Situation unerträglich: Sie haben keine verlässliche Berufsperspektive, Probleme bei der Wohnungssuche, bei der Gründung einer Familie oder auch nur der Urlaubsplanung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Zudem müssten sie fürchten, für ihre eigenen Interessen einzutreten, weil in diesem Fall der Vertrag nicht verlängert werden könnte. „Sachgrundlose Befristungen gehören abgeschafft, Kettenbefristungen müssen deutlich begrenzt und Befristungen mit Sachgrund auf das notwendige Maß begrenzt werden. Insbesondere gehören Befristungen aus Haushaltsgründen im Öffentlichen Dienst abgeschafft. Das unbefristete Arbeitsverhältnis muss in Deutschland endlich wieder zur Regel werden.“

Besonderes Augenmerk müsse die künftige Bundesregierung auf die Wissenschaft legen, so Werneke weiter. „Das grassierende Befristungsunwesen in der Wissenschaft muss endlich abgestellt werden. Dass neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur einen Fristvertrag haben, ist nicht hinnehmbar.“ Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) müsse dringend reformiert werden mit dem Ziel, den Anteil unbefristeter Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft erheblich zu steigern und den Missbrauch des Sonderbefristungsrechts zu verhindern. Für Promovierende müssten verbindliche Mindestlaufzeiten eingeführt werden, und für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten unbefristete Arbeitsverträge oder verbindliche Entfristungsvereinbarungen die Regel werden. Zudem müsse die Tarifsperre im WissZeitVG gestrichen werden. Werneke: „Es muss möglich sein, in einem Tarifvertrag die Beschränkung von befristeten Arbeitsverträgen auf ein nachvollziehbares Maß vorzunehmen. Gewerkschaftlich organisierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürfen hier nicht in ihren Rechten beschnitten

Verlängerunganträge – WissZeitVG

Ihr habt die Höchstgrenze für Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bald ausgeschöpft, braucht für eure Qualifikationsarbeit aber noch Zeit? Dann beantragt, euren Vertrag wegen der Corona-Pandemie um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. Die Möglichkeit dazu hat der Bundestag extra geschaffen. Leider hat die TU Darmstadt die von ver.di, GEW und darmstadtunbefristet erhobene Forderung nach einer pauschalen Verlängerung der Verträge bislang abgelehnt. Stattdessen müssen die Betroffenen nun einzeln Verlängerungsanträge stellen – ein unnötig bürokratisches Prozedere, das zu Lasten der Betroffenen, aber auch der Sachbearbeiter*innen in der Personalabteilung geht. Einen coronabedingten Verlängerungsantrag kann laut TU stellen, wer die Höchstgrenze nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz ausgeschöpft hat. Den Antrag stellt der/die jeweilige Vorgesetzte auf dem Dienstweg. Er muss begründet werden mit den zusätzlichen Belastungen infolge der Pandemie – zum Beispiel der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, der höheren Arbeitsbelastung wegen der plötzlichen Umstellung auf digitale Lehre oder einer schwierigen persönlichen Situation durch die Kontaktbeschränkungen.

Informiert den Personalrat über euren Verlängerungsantrag und holt euch Unterstützung, falls es Schwierigkeiten gibt: info@pr.tu-darmstadt.de

Eine Information der TU zum Thema findet ihr hier:https://www.intern.tu-darmstadt.de/dez_vii/infosaz_1/corona_novelle_des_wisszeitvg.de.jsp