Informationen zur Coronaprämie

Wer bekommt die Corona-Prämie?

Alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 15. Oktober 2021 bestand und die an mindestens einem Tag zwischen 1. Januar und 31. Oktober 2021 Anspruch auf Entgelt hatten. Eine weitere Prämie in gleicher Höhe wird im März ausgezahlt. Voraussetzung ist hier, dass das Arbeitsverhältnis am 15. Januar 2022 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. und 15. Januar 2022 Anspruch auf Entgelt bestand.

Warum erhalten die TU-Beschäftigten eine Corona-Prämie?

Die Kolleg*innen der TU sorgen unter teilweise schwierigen Bedingungen (Homeoffice, digitale Lehre, Präsenzarbeit unter Corona-Bedingungen) dafür, dass die Universität ihren Aufgaben in Lehre und Forschung auch in diesen Zeiten nachkommen kann. Um das zu würdigen, haben ver.di und die TU die Prämie im neuen Tarifvertrag vereinbart. Sie hilft auch, die ersten sieben Monate dieses Jahres zu überbrücken, in denen es keine prozentuale Lohnerhöhung gibt. Ab August 2022 werden die Entgelte dann dauerhaft um 2,2 Prozent, ab August 2023 um weitere 1,8 Prozent (mindestens 65 Euro monatlich) erhöht.

Wie hoch ist die Prämie?

In den Entgeltgruppen 10 bis 15 erhalten Vollzeitbeschäftigte im Dezember 2021 und im März 2022 jeweils 500 Euro. Das entspricht der Regelung im Land Hessen. Vollzeitbeschäftigte bis zur Entgeltgruppe 9 erhalten jeweils 700 Euro. Die Erhöhung um insgesamt 400 Euro für die unteren Entgeltgruppen hat ver.di an der TU zusätzlich durchgesetzt. Auszubildende bekommen insgesamt 500 Euro.

Warum erhalten die unteren Entgeltgruppen eine höhere Prämie?

Wir sind sehr froh, dass wir diese Kolleg*innen etwas besserstellen konnten. Denn sie sind von den aktuell hohen Preissteigerungsraten besonders betroffen. Wir machen damit deutlich, dass nicht nur Professor*innen und Wissenschaftler*innen, sondern alle Kolleginnen und Kollegen für das Funktionieren unserer Universität wichtig sind.

Was ist mit Teilzeitkräften?

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie – wie auch andere Sonderzahlungen – anteilig.

Ich habe schon eine Leistungsprämie erhalten. Wird meine Corona-Prämie deshalb gekürzt?

ver.di hat bei den Tarifverhandlungen darauf bestanden, dass die Corona-Prämie allen TU-Beschäftigten zugutekommt – auch denjenigen, die schon eine vom Arbeitgeber als Corona-Sonderzahlung deklarierte Prämie erhalten haben. Laut Gesetz ist eine Corona-Prämie bis zu höchstens 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei. Der Gesetzgeber hat den Zeitraum für diese Möglichkeit bis Ende März 2022 verlängert, den Maximalbetrag jedoch nicht erhöht. Die über die insgesamt 1.500 Euro hinausgehende Summe muss laut Gesetz versteuert werden. Die Nettobeträge sind für diese Kolleg*innen also niedriger. Die gesetzliche Regelung kann nicht per Tarifvertrag geändert werden.

Was hat ver.di in den Tarifverhandlungen sonst noch erreicht?

Auszubildende werden bei dienstlichem Bedarf unbefristet übernommen, wenn sie die Abschlussprüfung mindestens mit Note 3 bestehen. Für sie gilt dann direkt die Entgeltstufe 2. Das Hessen-Ticket für den Nahverkehr wird bis Ende 2024 verlängert. Eltern bzw. Lebenspartner*innen erhalten bei Geburt eines Kindes eine Woche bezahlte Freizeit. Das und mehr haben wir dank des Engagements der Kolleg*innen erreicht, die sich im Herbst an Warnstreiks und Aktionen beteiligt haben. Bei unseren Forderungen nach mehr unbefristeter Beschäftigung und Einbeziehung studentischer Hilfskräfte in den Tarifvertrag konnten wir hingegen keine verbindliche Regelung durchsetzen. Unsere Schlussfolgerung daraus: Wir müssen noch stärker werden. Je mehr Kolleginnen und Kollegen sich in ver.di engagieren, desto mehr können wir erreichen. Mach mit: mitgliedwerden.verdi.de

Weitere Fragen?

Dann melde Dich bei: gabriel.nyc@verdi.de

Eure ver.di-Vertrauensleute an der TU Da