Kein Cent weniger!

Tarifabschluss an der TU Darmstadt erreicht!

Kein Cent weniger! Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben sich mit der TU Darmstadt am 22. März auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Dieser beinhaltet die vollständige Übernahme des im Land Hessen am 16. März erzielten Tarifkompromisses – und wenige darüber hinausgehende Verbesserungen. Wir informieren über das Ergebnis. Einmalzahlung zur Abmilderung der Inflation Für 2024 gibt es steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 Euro. Wer am 15. März, 1. Juli bzw. 1. November 2024 einen Arbeitsvertrag mit der TU und im Zeitraum vom 1. Februar bis 1. November 2024 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt hat, erhält jeweils 1.000 Euro brutto = netto. Der lange Zeitraum führt dazu, dass zum Beispiel Beschäftigte, die bis Ende September in Elternzeit sind, von der Prämie profitieren. Allerdings wird diese bei Teilzeit nur anteilig gezahlt. »ver.di hatte vorgeschlagen, dass auch Teilzeitkräften die Zahlung voll erhalten, weil diese ebenso stark von der Inflation betroffen sind«, erläutert Dr. Daniel Behruzi von der ver.di-Tarifkommission. »Die Landesregierung hat das mit der Behauptung zurückgewiesen, es seien eh vor allem Zuverdienerinnen betroffen – das ist weit von der Realität und völlig aus der Zeit gefallenen.« Auszubildende erhalten die Einmalzahlungen zur Hälfte. Dauerhafte Lohnerhöhungen erst 2025 Im Februar 2025 wird die Entgelttabelle um 200 Euro erhöht, im August 2025 kommen 5,5 Prozent oben drauf. Die Laufzeit ist mit 24 Monaten einen Monat kürzer als im Tarifvertrag der anderen Bundesländer. »Der Festbetrag von 200 Euro bedeutet, dass die unteren Entgeltgruppen prozentual etwas stärker profitieren, das ist aber bei Weitem nicht die soziale Komponente, die wir uns gewünscht hätten«, kommentiert ver.di-Tarifkommissionsmitglied Johannes Reinhard. Die darüber hinaus erreichte Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 90 Prozent (EG 1 bis 8) bzw. 60 Prozent (ab EG 9) ist eine kleine Verbesserung, die es im Länder-Tarifvertrag TV-L nicht gibt. »Allerdings ist es auch nicht das 13. Monatsgehalt, das wir gefordert hatten«, so Johannes Reinhard. »Insgesamt liegen wir mit dem hessischen Tarifabschluss nur leicht über dem Ergebnis in den anderen Bundesländern. Wir hatten uns mehr erhofft, aber am Ende ist es eine Frage des Kräfteverhältnisses.« Insgesamt erhöht sich die Bezahlung von Vollzeitbeschäftigten zum Beispiel in der Entgeltgruppe 5, Stufe 4, um 382,49 Euro bzw. 11,91 Prozent. Beschäftigte in der EG 9a, Stufe 4, erhalten 406,69 Euro bzw. 11,12 Prozent mehr, in der EG 11, Stufe 4, sind es 467,46 Euro bzw. 9,79 Prozent. Der ver.di-Verhandlungsführer Gabriel Nyč betont: »Wir haben von Anfang an erklärt, dass wir keinen Cent weniger akzeptieren als beim Land. Das haben wir erreicht.« Zum Verhandlungsauftakt Mitte Februar habe die TU-Leitung die volle Übernahme der hessischen Regelungen noch in Frage gestellt. »Mit der hervorragenden Beteiligung an den Warnstreiks und Aktionen haben die TU-Beschäftigten zum guten Tarifergebnis im Land Hessen beigetragen. Und sie haben klargestellt, dass sie keinerlei Schlechterstellung akzeptieren werden.« 350 Euro mehr für Auszubildende Sehr positiv sieht der Gewerkschafter auch die an der TU erzielteSehr positiv sieht der Gewerkschafter auch die an der TU erzielte Erhöhung der Ausbildungsvergütung: Neben der im Land vereinbarten Steigerung um insgesamt 150 Euro legt die TU eine monatliche Ausbildungsumlage von 200 Euro oben drauf. Die Vergütung der Azubis steigt damit um satte 350 Euro im Monat. Nyč: »Das ist ein starkes Signal für attraktive Ausbildungsplätze an der TU.« Vereinbarung zur Entfristung Als »richtig großen Erfolg« sieht er auch die mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) geschlossene Vereinbarung zur Ausweitung unbefristeter Beschäftigung an Hochschulen. Demnach muss sich das HMWK gegenüber den Hochschulleitungen dafür einsetzen, dass die Zahl der durch Landesmittel finanzierten Vollzeitstellen von 1.459 (2022) bis 2025 auf 1.624 und bis 2030 auf 1.850 steigt. Ende des Jahrzehnts wären in Hessen dann immerhin fast 40 Prozent der Landesstellen im wissenschaftlichen Mittelbau entfristet. Gerade an der TU wäre das eine immense Verbesserung. »Die beharrlichen Proteste der Beschäftigten an der TU und anderer hessischer Hochschulen haben diesen Durchbruch ermöglicht«, betont Nyč. »Das zeigt, was möglich ist, wenn sich Beschäftigte gewerkschaftlich organisieren und ihre gemeinsamen Belange zusammen vertreten.« Regelung für studentische Beschäftigte und weitere Verbesserungen Für die studentischen Beschäftigten haben die Gewerkschaften eine schuldrechtliche Vereinbarung mit dem Land und mit der TU geschlossen, wonach der Stundenlohn ab dem Sommersemester auf mindestens 13,46 Euro steigt. Die obere Lohngruppe soll entsprechend prozentual angehoben werden. Künftige Tariferhöhungen werden für studentische Beschäftigte übernommen. Zudem gelten in der Regel Vertragslaufzeiten von mindestens einem Jahr, die Verträge sollen grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden umfassen. Des Weiteren haben die Tarifparteien das Landesticket für den Nahverkehr bis Ende 2026 verlängert, ohne dass die Gewerkschaften hierfür an anderer Stelle Zugeständnisse machen mussten. Elterntage werden nun auch bei einer Adoption gewährt. Anders als im Land haben bei der Geburt eines Kindes an der TU künftig auch nicht-verheiratete Eltern Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Neu ist, dass TU-Beschäftigte mit Ehrenamts-Card einen zusätzlichen freien Tag beantragen können. Sowohl im Land als auch an der TU werden im Nachgang Tarifgespräche zur Entgeltordnung aufgenommen. Verbesserungsbedarf wird zum Beispiel bei der Eingruppierung der Meisterinnen und Meister, aber auch bei anderen Beschäftigtengruppen gesehen.