Studiengänge mit einem Eignungsfeststellungsverfahren

Hier legt der Fachbereich zusätzliche Kriterien neben der Hochschulzugangsberechtigung an.

Die Teilnahme am Eignungsfestellungsverfahren setzt eine ordnungsgemäße Online-Bewerbung und die Einsendung des Zulassungsantrags voraus.
Gleichzeitig müssen Sie sich beim entsprechenden Fachbereich zum Eignungsgespräch anmelden.
Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auf den jeweiligen Fachbereichsseiten und in der Online-Bewerbung.
Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid vom Studierendensekretariat und werden darin über die weiteren Schritte informiert (z.B. Zahlung Semesterbeitrag, Versand Studienausweis).

Zur Zeit wird in folgenden Studiengängen ein solches Verfahren für Erstsemester und Bewerber in höheren Semestern durchgeführt:

Ein Losverfahren wird in diesen Studiengängen nicht durchgeführt.