Projekt Handicap
Koordinierungsstelle Barrierefreie TU

Barrierefreiheit – Zugänglich- und Nutzbarkeit sowie Schwellenfreiheit

Terminus

An der TU Darmstadt wird bevorzugt der Begriff „Barrierefreiheit“, Access for All, Zugänglichkeit für Alle und nicht Behindertengerechtigkeit verwendet. Diese Definition ist neutraler, offener (ohne Differenzierung) und entspricht eher den Belangen der inhomogenen Zielgruppe.

Zielgruppe

Menschen mit chronischen und / oder temporären Beeinträchtigungen (Körper-, Sinnesbehinderte, Unfall-Betroffene etc.), Personen mit eingeschränkter Mobilität (Eltern mit Kinderwagen, Personen mit schweren Lasten, Fahrradfahrer), Senioren beispielsweise als Gasthörer und ausländische Gäste aus anderen Sprach- und Kulturkreisen.

Maßnahmen

Eine durchgehende Barrierefreiheit ist technisch und baulich fast nicht möglich, daher müssen planerische Schwerpunkte gelegt werden. Dies können exemplarisch folgende Maßnahmen sein:

Rampen, Geländer, Automatiktüren oder Freilaufschliesser bzw. Servoantrieb in den Haupterschließungs-Zonen, angemessen breite Fahrstuhltüren, ausreichend sanitäre Einrichtungen (z.B. mit Eurokey), Ruhebereiche, schwellenfrei erreichbare und unterfahrbare Zonen in Seminarräumen und Hörsälen.

Visuelle Leitsysteme mittels Materialien, Farben sowie Displays; Infrarot / Induktionsschleifen / FM-Anlagen / Saaltonsender in großen Seminarräumen und Hörsälen; zusätzlich visuelle Anzeige von Bränden und Feueralarm. Eine festinstallierte Induktionsschleife findet sich u.a. im Audimax, Campus Stadtmitte sowie dem HMZ, Campus Lichtwiese. Die Frequenz-Versorgung im Hörsaal sind folgendem Plan zu entnehmen.
Induktion Audimax (wird in neuem Tab geöffnet)

An der TU haben diese Betroffene bei Veranstaltungen meist eine Begleitperson dabei, die sie sicher zum Ziel bringt. Somit können sich Maßnahmen für diese Personengruppe auf taktile Unterstützung der Leitsysteme, Fahrstuhl-Anzeige, Displays mit gut erkennbaren Farbkontrasten etc. beschränken.

Sehr hilfreich sind selbsterklärende Leitsysteme mittels fester Farb- sowie Materialzuordnung oder eindeutiger Logos und verständlicher Piktogramme (Wieder-Erkennungswert). Bei den gewählten Farben auf (gut les- und erkennbare) Farbkontraste achten.

Eine Erschließung eines Gebäudes sollte „selbsterklärend“ und schnell erkennbar sein, anhand einfacher Orientierung, d.h. leicht zu findende Räume, Etagen mittels guter Leitsysteme und eindeutiger Nummerierungen und (farbiger) Zuordnungen.

Wichtig ist blendfreies (Sonnen-) Licht, gerade auf der S- und SW Seite muss dies insbesondere im Sommer gewährleistet sein. Welche Verschattungs-Systeme sind konzipiert? Sind diese problemlos in Handhabung und Wartung?

Direkte / indirekte Beleuchtung vorgesehen? Ist diese blendfrei? Welche Lichtfarbe und Lichtstärke? Welche Leuchtsysteme sind in den Erschließungs-Zonen geplant? In den Vortragsräumen?

Ist eine klare Trennung der Nutzungs- und Funktionsstrukturen erkennbar? Sind Ruhezonen und Rückzugsbereiche eingeplant? Eine kombinierte Nutzung von Sozial- oder Sanitätsräumen, bei beengten räumlichen Verhältnissen, wäre denkbbar.

Welcher Boden-Belag ist in den Haupterschließungs-Zonen vorgesehen? Ist dieser rutschhemmend, blend- und schwellenfrei? Sind farbige oder Kontraste durch differenzierte Materialoberflächen zwischen den einzelnen Funktionen und Nutzungen geplant, um eine eindeutige Funktionstrennung abzubilden und somit die Orientierung und Leitung zu in einem Gebäude zu erleichtern. Des Weiteren sollten Materialien, wie bei Treppen, Stufen und Geländer, leicht abgerundet ausgebildet werden.

Brandschutz-Maßnahmen sollten ebenfalls barrierefrei ausgeführt werden, insbesondere beim ersten und zweiten Rettungsweg ist eine Schwellenfreiheit angeraten, um die Selbstrettung einer großen Nutzergruppe zu ermöglichen. Das Brandschutz- Konzept sollte um ausreichende visuelle und akustische Alarmierung ergänzt und leicht zu öffnende Brandschutztüren inkludieren…

Rechtliche Planungsvorgaben bei öffentlichen Bauten

(Stand Juli 2020)

  • DIN 18040-1: 2010-10 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil Öffentlich zugängliche Gebäude (bauaufsichtrechtlich in Hessen in die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) eingeführt)
  • DIN 18040-3: 2014-12 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (in Hessen noch nicht in die LTB eingeführt)
  • DIN 18041:2016-03 Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung
  • DIN 1450: 1993-07 Leserlichkeit
  • DIN 32975: 2009-12 Gestaltung visueller Informationen im öffentl. Raum zur barrierefreien Nutzung
  • DIN 32976: 2007-08 Blindenschrift – Anforderungen und Maße
  • DIN 32984: 2011-10 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN Fachbericht 124 Orientierungssysteme in öffentl. Gebäuden (2005)
  • DIN Fachbericht 142 Barrierefreie Produkte (2002)
  • Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
  • Hessische Bauordnung (HBO) § 46: inkludiert das barrierefreie Bauen im öffentlichen Sektor (im Rahmen der Wirtschaftlichkeit)

Gesetzliche Grundlagen (Auswahl):

  • Grundgesetz Artikel 3 Nr. 3 (GG)
  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG): öffentliche Bauvorhaben des Bundes oder mit Bundesmitteln geförderte Bauobjekte müssen ab einem Auftragsvolumen von 1. Mio. Euro barrierefrei geplant sein
  • Hessisches Gleichstellungs-Gesetz (HessBGG): fordert die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude (im Rahmen der Wirtschaftlichkeit)
  • Hessisches Hochschulrahmengesetz: berücksichtigt besondere Bedarfebeeinträchtigter Menschen und fordert größtmögliche Integration und Selbstbestimmung
  • Allgemeine Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB): § 24 Nachteilsausgleich…
  • Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung -Teilhaberichtlinien- vom 24. Dezember 2018
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe
  • Barrierefreie Informationstechnikverordnung BITV 2.0
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („UN-Konvention“) ab 2009

Informationen zu Farbkontrasten, exemplarisch

  • DIN 1450, Tabelle 1
  • Ackermann, K.; Burmeister, G.; Echterhoff, W.; Blaschke. M. & Feller, G. (1995); Tabelle2, S. 56 + S. 111; Nutzungserleichterungen des ÖPNV für Ältere und Behinderte durch bessere Informations- und Orientierungssysteme (Forschungsbericht FE-Nr.: 70 444/94). Dresden: Technische Universität Dresden, Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“, Lehrstuhl für Verkehrs- und Infrastrukturplanung
  • Bundesministerium für Gesundheit; Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum – Handbuch für Planer und Praktiker; Bonn 1996