Wolf Hertlein
Als Beauftragter der TU für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bin ich gerne für Sie da und versuche Ihnen zu helfen: Individuell, lösungsorientiert, und bei Bedarf selbstverständlich vertraulich.
Angebote und Arbeitsweise
Als Studierende:r mit chronischer Krankheit oder Behinderung studieren Sie unter erschwerten Bedingungen. Gemeinsam mit den betreffenden Stellen an der TU und mit Ihnen arbeite ich daran, Ihnen ein bestmögliches Studium an der TU zu ermöglichen.
Mein Beratungsangebot richtet sich insbesondere an Studierende an der TU, aber auch an zugelassene Bewerbende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Die vertrauliche und unverbindliche Beratung umfasst z.B. die Organisation des Studiums, insb. aber auch die Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen in Prüfungen.
Ich treffe keine Entscheidungen, spreche aber durchaus Empfehlungen aus und unterstütze auf Wunsch und bei Bedarf Studierende bei ihrer Studienorganisation.
Ich berate aber auch die Fach- und Studienbereiche und die TU insgesamt bei Fragen der Inklusion von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Im Miteinander setze ich auf konstruktive, offene, fehlerfreundliche und kooperative Zusammenarbeit. Falls Sie Wünsche zur Kommunikation mit mir haben, sprechen Sie mich bitte an!
Nachteilsausgleich
Die TU gewährt Studierenden mit nachgewiesenen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Prüfungen einen spezifischen Nachteilsausgleich. Betroffene sollten deshalb überlegen, was sie brauchen, um ihren persönlichen Nachteil in Prüfungen soweit möglich auszugleichen, auch gemeinsam mit ihren Ärzt:innen oder z.B. mit dem Beauftragten. Nachteilsausgleiche werden individuell gewährt und können mit den entsprechenden Nachweise beim jeweiligen Studienbüro beantragt werden.
In §24 der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen an der TU heißt es dazu
- „… Im Prüfungsverfahren ist auf Art und Schwere einer Behinderung oder Krankheit der Prüflinge Rücksicht zu nehmen. Machen Prüflinge glaubhaft, dass ihnen wegen einer Beeinträchtigung (Behinderung beziehungsweise einer schweren oder chronischen Erkrankung) die Ableistung einer Prüfung in der von der Ordnung des Studienganges vorgesehenen Weise nicht oder nur erschwert möglich ist, wird ein Nachteilsausgleich gewährt. Bei der Organisation des Studiums und der Prüfungen ist auf die Belange [dieser] Personen […] Rücksicht zu nehmen.“
Studienbewerber:innen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können im Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz (wird in neuem Tab geöffnet) stellen. Sonderanträge
Studieren mit Beeinträchtigungen
An der TU Darmstadt gibt es wie an anderen Universitäten vermutlich zahlreiche Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Die meisten dieser Beeinträchtigungen sind jedoch äußerlich nicht sichtbar. Die häufigsten Beeinträchtigungen unter Studierenden sind psychische Krankheiten wie Depressionen oder Angststörungen. Genaue Zahlen sind für die TU nicht bekannt.