Sonderanträge

Sonderanträge (Nachteilsausgleich Durchschnittsnote / Wartezeit, Härtefallantrag) sind mit entsprechendem Nachweis mit der Bewerbung einzureichen

Sonderanträge stellen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung. Der Antrag ist mit entsprechenden Nachweisen bis zum letzten Tag der Bewerbungsfrist an der TU Darmstadt einzureichen

Nachteilsausgleich Durchschnittsnote:

Voraussetzung ist, dass sich besondere Umstände, die Sie nicht zu vertreten haben (z. B. sehr lange krankheitsbedingte Fehlzeiten), nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben. Ein Schulgutachten, aus dem der Leistungsabfall im Zusammenhang mit dem Ereignis sowie die verbesserte Durchschnittsnote hervorgehen, ist dem Sonderantrag beizufügen.

Nachteilsausgleich Wartezeit:

Voraussetzung ist, dass Sie durch besondere, nicht von Ihnen zu vertretende Umstände (z.B. lange krankheitsbedingte Fehlzeiten) daran gehindert waren, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben und damit eine entsprechende Wartezeit zu erreichen. Den Nachweis erbringen Sie durch eine Bestätigung der Schule, dass die Hochschulzugangsberechtigung ohne diesen Umstand bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte abgelegt werden können.

Härtefallantrag:

Der Antrag setzt voraus, dass Sie sich in einer so schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden, dass eine sofortige Zulassung zum gewünschten Studium zwingend erforderlich ist (z.B. besonders schwere Erkrankung mit Tendenz zur Verschlimmerung). Ein fachärztliches Gutachten müssen Sie dem Antrag beifügen. Bei der Entscheidung über eine Zulassung als Härtefall sind besonders strenge Maßstäbe anzulegen.