Ende des Aufenthalts
Bei der Abreise aus Darmstadt und Deutschland müssen einige Dinge beachtet werden.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen bezüglich des Endes Ihres Aufenthalts an der TU Darmstadt.
Verlassen der TU Darmstadt
Folgende Punkte müssen beachtet werden, wenn du die TU Darmstadt verlässt:
Fülle den Antrag auf Exmatrikulation aus, um Deinen Status als Student der TU Darmstadt zu beenden. Den Exmatrikulationsantrag findest Du in TUCaN unter Service > Anträge. Wähle als Exmatrikulationsdatum entweder das exakte Datum zu dem Du dich exmatrikulieren lassen willst, oder das offizielle Semesterende (30. September oder 31. März). Du kannst den Antrag während des Semesters, in dem Du dich exmatrikulieren lassen möchtest, jederzeit einreichen.
Sobald Du die Bestätigung Deiner Exmatrikulation in TUCaN unter Service> meine Dokumente erhältst, mache zwei Kopien davon und reiche diese beim Büro für Internationale Beziehungen und Beratung und Deiner Krankenversicherung ein. Behalte die originale Bescheinigung – Du benötigst sie, falls Du dich jemals wieder an einer deutschen Universität einschreiben möchtest.
So lange Du Klausuren an der TU Darmstadt schreibst – auch wenn Du Klausuren der TU Darmstadt unter Aufsicht Deiner Heimatuniversität schreibst – musst Du an der TU Darmstadt eingeschrieben sein. Des Weiteren kannst Du Deine Krankenversicherung nicht ohne erfolgreiche Exmatrikulation kündigen. Die TK empfiehlt als Exmatrikulationsdatum Dein Ausreisedatum aus Deutschland anzugeben.
An dem Tag, an dem Du Dich von der TU Darmstadt exmatrikulierst, verliert Dein Semesterticket seine Gültigkeit.
Wenn du Austausch- oder Double-Degree Studierender bist, kontaktiere das Studienbüro Deines Fachbereichs an der TU Darmstadt und teile ihnen mit, dass Du Darmstadt verlassen wirst, da Dein Austauschprogramm zu Ende geht. Bitte sie dein „Transcript of records“ an die Zuständige Stelle an Deiner Heimatuniversität zu senden und teile ihnen die Anschrift und den Namen des Koordinators mit.
Wenn du Austauschstudierende(r) aus Nord- oder Südamerika bist, fülle den Transkript Freigabe Antrag (wird in neuem Tab geöffnet) aus und gib ihn im Büro für Internationale Beziehungen und Mobilität der TU Darmstadt ab.
Deutschland verlassen
Folgende Punkte müssen beachtet werden, wenn du Deutschland verlässt:
Schicke den Antrag zur Kündigung Deiner Krankenversicherung (wird in neuem Tab geöffnet) der Techniker Krankenkasse und eine Kopie die Deiner Exmatrikulationsbescheinigung vier Wochen vor Deiner Abreise an das Versicherungsbüro. Stelle sicher, dass der Beitrag für den letzten Monat bezahlt ist. Die TK zieht die Beiträge normalerweise zum 15. jeden Monats ein. Falls Du einen Vertrag bei einer anderen Versicherung hast informiere Dich bitte über die Bedingungen.
Fülle den Abmeldungsantrag (wird in neuem Tab geöffnet) aus und bringe ihn zum Einwohnermeldeamt (Grafenstraße 30, 64283 Darmstadt). Vereinbare auf dessen Website einen Termin oder ziehe vor Ort ein Ticket und warte bis Deine Nummer aufgerufen wird. Bringe zu den Terminen auf jeden Fall Deinen Ausweis und ggf. Deine Visumsdokumente inklusive des ausgefüllten Formulars mit.
Gehe nach deiner Abmeldung auf die Website des Rundfunkbeitrags und folge dem Pfad: Alle Formulare -> Wohnung abmelden -> Ich möchte eine Wohnung abmelden, weil ich dauerhaft ins Ausland ziehe. Lade einen Scan Deiner Abmeldung hoch. Danach bist Du von der Zahlung der GEZ Gebühren befreit!
Wenn Du Deinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands wechselst, musst Du Dich nicht in Darmstadt abmelden. Bei der Anmeldung in der neuen Stadt wird die Abmeldung in Darmstadt automatisch vorgenommen.
Mach einen Termin mit dem Vor-Ort Service Deines Wohnheims aus. Am Tag Deiner Abreise wird Dein Zimmer überprüft und Deine Schlüssel eingesammelt. Du wirst einen Antrag ausfüllen, um Deine Kaution zurück zu erhalten. Die Überweisung wird innerhalb von sechs Monaten nach Deinem Auszug getätigt:
- Studierendenwerk: Du kannst auch Deine Kontodaten aus Deinem Heimatland aufschreiben. Allerdings können Gebühren zwischen 30-50€ anfallen.
- HEAG & ESG: Die Kaution MUSS auf ein deutsches Konto überwiesen werden.
Wenn Du eine Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt gefunden oder Du Dich direkt bei den Wohnheimen beworben hast, schaue in Deinem Vertrag nach den Kündigungsfristen.
Stelle sicher, ob Du auch nach Deiner Abreise noch ein deutsches Konto brauchst (z. B. um Deine Wohnungskaution zurück zu erhalten). Das Bankkonto kannst Du entweder in Deinem online-banking oder direkt in der Filiale schließen.
Nicht-EU Studenten mit einem Sperrkonto müssen bei der Bank beweisen, dass sie Deutschland verlassen, indem die Unterlagen vorgezeigt werden, die man nach erfolgreicher Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erhält.
- Sparkasse: Vereinbare einen Termin bei der Ausländerbehörde und beantrage einen Freistellungsschein/eine Sperrfreigabe. Gehe zur Sparkasse, nimm die Bescheinigung mit und veranlasse die Schließung des Kontos. Du wirst den restlichen Betrag in Bar erhalten. Sobald Du die Kaution von auf dein Girokonto erhälst, kannst Du es auf ein Konto in Deinem Heimatland überweisen. Danach kannst Du das Konto bei der Sparkasse via Onlinebanking auflösen.
- Deutsche Bank: Vereinbare einen Termin bei der Ausländerbehörde und beantrage einen Freistellungsschein/eine Sperrfreigabe. Behalte die Bescheinigung und nimm sie mit in dein Heimatland! Nachdem Du die Kaution zurückerhalten hast gehen auf die Website der Deutschen Bank und folge den Pfaden: Konto und Karte -> International Students -> Forms -> Closing a blocked account. Fülle das Dokument aus und schicke es zusammen mit der Bescheinigung der Ausländerbehörde an den Hauptsitz der Deutschen Bank.
Wenn du einen Handyvertrag abgeschlossen hast, kündige diesen rechtzeitig vor Deiner Abreise. Falls Du das nicht tust werden Dir Mahnungen geschickt werden, was zu Problemen führen könnte, wenn du noch einmal nach Deutschland einreisen möchtest. Wenn Du eine Prepaidkarte hast musst Du Deinen Anbieter nicht kontaktieren, da sie am Ende des Monats automatisch ausläuft.
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