Lehramtsstudierende für Gymnasien wenden sich bitte bezüglich ihrer Fächer an das jeweilige Studienbüro des Fachbereichs, das das Fach verantwortet, unabhängig davon, aus welchem Fachbereich die Veranstaltung oder Prüfung angeboten wird.
Lehramtsstudierende für Gymnasien wenden sich bitte bezüglich der Bildungswissenschaften bzw. der Grundwissenschaften, einschließlich der Module <03-01-4007 Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung> und <03-01-4008 Medienpädagogik> aus dem Vernetzungsbereich, an das Studienbüro im Fachbereich Humanwissenschaften, unabhängig davon, aus welchem Fachbereich die Veranstaltung oder Prüfung angeboten wird.
Lehramtsstudierende für Gymnasien wenden sich bitte bezüglich des nicht-bildungswissenschaftlichen Vernetzungsbereiches an das Studienbüro Lehramt (ZfL), unabhängig davon, aus welchem Fachbereich die Veranstaltung oder Prüfung angeboten wird.
Lehramtsstudierende für Gymnasien wenden sich mit fachübergreifenden Themen, wie beispielsweise Formblatt 5 für BAföG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder der finalen Leistungsübersicht für die Anmeldung zum 1. Staatsexamen an das Studienbüro Lehramt (ZfL).
Lehramtsstudierende im Bachelor of Education/berufliches Lehramt wenden sich bitte ausschließlich an das Studienbüro des Fachbereichs, das die berufliche Fachrichtung – und damit den gesamten Studiengang verantwortet.
Lehramtsstudierende im Master of Education/berufliches Lehramt wenden sich bitte ausschließlich an das Studienbüro des Fachbereichs, das das Fach – und damit den gesamten Studiengang verantwortet.
Ausnahmen: Im beruflichen Lehramt ist das Studienbüro Lehramt (ZfL) für folgende Anliegen zuständig: Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, Praktikumsnachweise und Auslandsaufenthalte im Rahmen der Schulpraktika.