Rechtliche Schritte gegen Doktoranden

TU zieht Konsequenzen im Zusammenhang eines Videos eines IS-Unterstützers

02.02.2016 von

Die TU Darmstadt steht derzeit im Fokus der Öffentlichkeit bezüglich eines Mannes, der in einem im Internet veröffentlichten Video für den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) wirbt. Es gibt besorgte Nachfragen, Medien berichten und in den Sozialen Medien wird der Fall diskutiert. Bei besagter Person handelt es sich nicht um einen Beschäftigten der TU Darmstadt, sondern um einen Doktoranden, der an der TU eingeschrieben ist. Die Universität nimmt den Vorfall sehr ernst und prüft mit Nachdruck mögliche rechtliche Schritte gegen den Promotionsstudenten.

Eine sofortige Exmatrikulation ist nach dem Hessischen Hochschulgesetz nicht möglich. Das Betreuungsverhältnis ist mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Der Promotionsausschuss des Fachbereichs wird baldmöglichst entscheiden, ob das Promotionsverfahren beendet wird. Wenn es dazu kommt, wird die TU Darmstadt die Exmatrikulation anstreben.

Die TU Darmstadt hat Schritte gegen die Person eingeleitet, um die Nutzung von Ressourcen der Universität, wie etwa den Zugang zu Büroräumen und Bürokommunikation, zu unterbinden.

Die TU Darmstadt hat die Strafverfolgungsbehörden informiert.

Die TU Darmstadt distanziert sich nachdrücklich vom Inhalt des Videos und von jeglicher Unterstützung von Terrororganisationen wie dem sogenannten „Islamischen Staat“.