Koalitionsvertrag im Expertise-Check

Von Energie- und Klimapolitik bis zur Digitalisierung

25.11.2021

Wissenschaftliche Expertinnen und Experten der TU Darmstadt bewerten die Inhalte des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP:

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koaltion im Check.
Professor Kristian Kersting
Professor Kristian Kersting

Digitale Innovationen und digitale Infrastruktur

Ich freue mich, dass auch in Zukunft das Themenfeld Künstliche Intelligenz eine große Rolle in Deutschland spielen wird. Hier Investitionen messbar zu stärken und Schwerpunkte zu setzen ist nicht nur sinnvoll, sondern wird uns alle vorantreiben. Noch wichtiger: Die technologische Souveränität in KI soll gestärkt werden. Das ist zu begrüßen. Wir haben das Wissen und die Köpfe, unsere Werte in KI einzubringen. Jetzt könnten wir auch die Infrastruktur dafür erhalten, um mit China und den USA mithalten zu können.

Professor Andreas Dreizler
Professor Andreas Dreizler

Klima, Energie, Transformation

Der Koalitionsvertrag enthält wichtige Leitplanken, die zur Orientierung des politischen Handelns extrem wichtig sind. Hierzu gehören mit oberster Priorität die Erreichung der international vereinbarten Klimaschutzziele sowie das klare Bekenntnis zum Innovationsstandort Deutschland mit Wissenschaft und Forschung als Garant für Wohlstand, Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt in einer nachhaltigen Gesellschaft. Sehr positiv hervorzuheben ist ebenfalls die mehrmals angesprochene Technologieoffenheit, die sich aber nicht in allen Themenbereichen konsistent wiederfindet. Bedauerlich ist, dass teilweise mehr eine Technologieauswahl im Vordergrund steht und weniger eine klare Vorgabe umweltpolitischer Ziele jenseits des doch recht allgemeinen 1,5°C-Ziels, die dann zu einem Technologie-Wettbewerb führen würde. Außerdem fehlt, dass Technologien hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit in einer vollständigen Lebenszyklusanalyse bewertet werden sollen, was Grundvoraussetzung ist, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Es ist zu begrüßen, dass die Erneuerbaren Energien für eine nachhaltige Stromproduktion rasch ausgebaut werden sollen und dass diese Ziele durch modernisierte und entbürokratisierte Planungs- und Genehmigungsverfahren flankiert werden sollen. Kritisch zu beurteilen ist bei der Beschreibung der Ziele jedoch, dass der Energiebedarf im Integral betrachtet wird. Die Tatsache, dass das fluktuierende Angebot der Erneuerbaren Energien häufig nicht der aktuellen Nachfrage auf dem Strommarkt entspricht, führt in einer zukünftigen nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu der Notwendigkeit, Energie in erheblichem Umfang zwischen zu speichern. Es wäre wünschenswert gewesen, dass dieser Punkt klarer adressiert worden wäre, um Raum für den Wettbewerb von innovativen Ideen und nachhaltigen Technologien zu schaffen.

Professor Christian Hasse
Professor Christian Hasse

Klima, Energie, Transformation

Energie und Klima sind zentrale Themen des Koalitionsvertrags, das ist besonders positiv hervorzuheben. Es werden sehr ambitionierte Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien anhand konkreter Werte für die zu installierende Leistung zur Erzeugung von Wind- und Solarstrom gesetzt. Eine direkte Konsequenz hieraus ist, dass die Speicherung und ggf. der Transport Erneuerbarer Energie zukünftig noch wichtiger werden. Leider ist der Koalitionsvertrag in diesem Punkt wenig konkret, lediglich Wasserstoff als chemischer Speicher wird an mehreren Stellen hervorgehoben. Gerade aber die Speicherung großer Energiemengen ist unverzichtbar für die angestrebte nachhaltige Kreislaufwirtschaft, da nur so das fluktuierende Stromangebot aus Erneuerbaren Quellen an den Bedarf angepasst werden kann. Hier wäre es wünschenswert gewesen, dass der Beitrag der Wissenschaft in der Erforschung neuer Lösungsoptionen stärker herausgestellt wird, insbesondere da die Technologieoffenheit zur Erreichung der Klimaziele eine zentrale Aussage des Koalitionsvertrags ist.

Parallel zu dem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien soll der Ausstieg aus der Kohleverstromung beschleunigt werden. Es ist positiv hervorzuheben, dass im Koalitionsvertrag deutlich auf die Herausforderungen bei der Deckung des Strom- und Energiebedarfs zu wettbewerbsfähigen Preisen und bei der Versorgungssicherheit hingewiesen wird. Als wesentliche Maßnahme zur Absicherung wird explizit der Bau moderner Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerksstandorten genannt. Andere vielversprechende Optionen, die Gegenstand aktueller Energieforschung sind, werden leider nicht angeführt. Die an verschiedenen Stellen angesprochene Technologieoffenheit fehlt an dieser Stelle.

Professorin Michèle Knodt
Professorin Michèle Knodt

Klima- und Energiepolitik, Europapolitik

In der Klima- und Energiepolitik zeigt der Koalitionsvertrag deutlich die Handschriften der Koalitionäre. Während sich die Grünen mit ihren Ambitionen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien durchgesetzt haben, dominiert die SPD den Vertrag mit dem Schutz der Gasindustrie. Die FPD setzt sich mit ihrem Bekenntnis zur Technologieoffenheit durch. In anderen Themen der Energietransformation wie etwa der Energieeffizienz wird auf inkrementelle Weiterentwicklung gesetzt. Die Bedeutung dieses Themas für die Direktelektrifizierung wurde verkannt. Statt auf einen klugen Instrumentenmix wird hier lediglich auf das europäische ETSII und damit die Ausweitung auf den Gebäudesektor gesetzt.

Hohes Ambitionsniveau im Ausbau der Erneuerbaren Energien durch die Grünen

Die Grünen haben sich mit ihren Ambitionen im Bereich des Erneuerbaren Energien Ausbaus deutlich durchgesetzt. Der Koalitionsvertrag enthält dabei einen massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien die sich an einer Verdopplung der Bruttostrombedarfs aus Erneuerbare Energien bis 2030 – ca. 500 TWH im Jahr grüner Strom – im Vergleich zu heute orientiert. Dafür sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden, was einem massiven Ausbau entspricht, so wie er in den Szenarien des Kopernikusprojekts Ariadne angenommen wurde. Um dies zu erreichen setzt man auf einen dezentralen Ausbau, beschleunigte Genehmigungsverfahren und eine stärkere Koordination des Bundes mit den Ländern. Gerade letzteres wurde von Ariadne stark befürwortet und würde den Marginalisierungstendenzen der Länder in der Energietransformation in den letzten Jahren entgegenwirken.

SPD hält Erdgas im Koalitionsvertrag für salonfähig

Die Haltung des Koalitionsvertrags zu Erdgas als Brückentechnologie zeigt eindeutig die Handschrift der SPD. So wird in einem Atemzug mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien die Errichtung neuer moderner Gaskraftwerke genannt. Begründet wird dies mit Wettbewerbsfähigkeit, Kosteneffizienz und Energiesicherheit. Hier scheint die Idee von Erdgas als Brücke durch, ohne dies zu benennen. Auch die von der SPD gepuschte Nordstream II Gaspipeline aus Russland hängt damit eng zusammen, wird aber im Vertrag ebenfalls nicht erwähnt. Damit steht den Ambitionen im Ausbau der Erneuerbaren Energien die Bremse der weiteren Förderung der fossilen Energien im Gasbereich inklusive dem Schutz bestehender Infrastrukturen gegenüber. Zugeständnis an die Grünen hier – die neuen Kraftwerke müssen Wasserstoff-ready sein.

Technologieoffenheit als FDP Credo und die Europäische Union für Wasserstoff

Die Rede von der von der FDP favorisierten Technologieoffenheit findet sich an vielen Stellen des Koalitionsvertrags, so dass möglichen technologiefavorisierenden Regulierungen vorgebeugt werden soll, so etwa bei der „technologieoffenen Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik“. Zudem hat die FDP die Idee einer „Europäischen Union für Wasserstoff“ eingebracht, die sie als einzige Partei in ihrem Wahlprogramm ausgeflaggt hatte. Dabei enthält der Koalitionsvertrag die FDP Position, die keine Begrenzung auf Anwendungsfelder präferierte. An die Grünen ging hier wohl das Zugeständnis, trotzdem eine bevorzugte Anwendung in den Industriezweigen zu fordern, in denen keine direkte Elektrifizierung möglich ist.

„Idealerweise“ Kohleausstieg 2030

Der Kohleausstieg ist dann doch nur „idealerweise“ bis 2030 bewältigt. Der Vertrag setzt dafür ganz aufs ETS und einen Mindestpreis von 60 EUR. Diese bittere Pille mussten die Grünen schlucken und Robert Habeck versuchte sich auf Nachfragen bei der Pressekonferenz um diesen Umstand wenig überzeugend herum zu mogeln.

Europäische Dimension in ihrer Bedeutung für die Wasserstoffwirtschaft nicht verstanden

Eine ambitionierte Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie sieht der Koalitionsvertrag nach Verabschiedung der zurzeit stattfindenden Novellierung der Richtlinie vor und bettet so den Ausbau und die Nutzung von grünem Strom in die europäische Strategie ein. Entgangen ist allen drei Parteien dabei jedoch, dass wenn sie nicht aktiv in die Novellierung eingreifen, der geplante Markhochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland durch die Richtlinie massiv beeinträchtigt wird. Die Erneuerbare Energien Richtlinie läuft darauf hinaus, dass nur neue Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien für die Produktion von Wasserstoff wie auch synthetischen Kraftstoffen verwendet werden dürfen. Wird die Richtlinie in diesem Sinne verabschiedet, wird das den im Koalitionspapier anvisierten massiven Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft enorm abbremsen. Hier sollten die Koalitionäre genauer auf die Details der europäischen Regulierung schauen. Eine ähnliche Regelung für Atomstrom findet sich in der europäischen Regulierung bisher übrigens nicht.

Auch beim Thema Atomkraft wird ein Streit auf EU Ebene unausweichlich sein und der Harmonie von deutscher und europäischer Politik, wie sie im Koalitionsvertrag gezeichnet wird, entgegenstehen. Der Koalitionsvertrag setzt auf europäischer Ebene auf eine einheitliche Zertifizierung von Wasserstoff und seine Folgeprodukte. Gleichzeitig schließt er Atomkraft und deren unterschiedliche Nutzung klar aus. Dies wird zu Spannungen mit Blick auf den vor zwei Wochen schnell noch eingefädelten Macron-Merkel-Deal führen. Beide hatten sich auf die europäische Linie geeinigt, dass in der Taxonomie für grünen Wasserstoff auf europäischer Ebene sowohl Atomstrom als auch Erdgas eingeschlossen sind. Es wird spannend werden, wie sich die Koalition, die gerade eine Widerbelebung des französisch-deutschen Tandems beschwört, hier verhalten wird. Lebhaft wird der Dialog sicher werden.

Wenig Überraschendes in der Europa-Politik

Insgesamt geraten die Ausführungen im letzten Drittel des Koalitionsvertrags zur Europapolitik eher zu einer Bestätigung des EU Kurses der alten Regierung. Man sieht deutlich, dass keine der Parteien Europapolitik zentral in ihren Wahlprogrammen verankert hatte. In vielen Punkten wird der Status quo bekräftigt. Wie immer eine Stärkung des EU Parlaments gefordert. Juristisch wenig korrekt eine Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen durch die Bundesregierung in Aussicht gestellt. Die heißen Eisen wie die Migrationspolitik oder die europäische Solidarität in der Krise, um nur zwei Beispiele zu nennen, werden zwar angesprochen. Doch innovative Problemlösungen sucht man vergeblich. Die Vorschläge liegen alle schon auf dem Tisch oder werden bereits umgesetzt.

Gerade in der Außenpolitik will die Bundesregierung die werteorientierte Politik der EU stärken und betont mehrmals den „sich entwickelnden Multilateralismus“, so Olaf Scholz in der Pressekonferenz. Damit setzt die Koalition in der EU Außenpolitik auf die „Normative Power Europe“, wie sie seit Jahrzehnten in der Forschung diskutiert wird. Nur am Rande wird von „Ländern“ die sich vom Multilateralismus abwenden gesprochen. Die Krise des Multilateralismus mit zunehmendem strategischem Wettbewerb und der Rückkehr der Machtpolitik bleibt stark unterbelichtet. Die neue Außenministerin wird zeigen müssen, wie sie sich eine solche EU als „starken Akteur“ in der Realität vorstellt.

Im Wortlaut: Professorin Michèle Knodt

Professor Nico Blüthgen
Professor Nico Blüthgen

Naturschutz und Biodiversität

Der Koalitionsvertrag enthält viele erfreulich konkrete, teilwiese sogar ambitionierte Ziele für den Naturschutz und den Erhalt der Artenvielfalt. Die Wege dahin werden zumindest genannt und müssen dringend in konsequentes Handeln umgesetzt werden, damit das in Vertrag häufig genannte „wir setzen uns ein“ auch tatsächlich zu einem Erfolg führt. Manche Details zur Umsetzung bleiben noch vage, auch angesichts vieler Interessenskonflikte, und damit eine Aufgabe für die wirkliche Regierungsarbeit. Bevor Deutschland hier wirklich aufholt oder sogar eine mögliche Vorreiterrolle wahrnimmt, besteht allerdings ein enormer Nachholbedarf – und hierfür braucht es die Bereitschaft und den Druck der Bürger_innen und der Umwelt- und Naturschutzverbände.

Klar ist: Wir müssen so schnell wie möglich eine Trendumkehr des Verlusts der Lebensräume und Artenvielfalt erreichen, lokal in unserer Kulturlandschaft in Deutschland sowie weltweit. Der globale Handel der Bundesrepublik und der EU tragen maßgeblich zu dieser globalen Krise bei, vom Verschwinden der Regenwälder bis zur Ausbeutung der Meere – mit verheerenden Konsequenzen für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz und Lebensqualität. Die Biodiversitätskrise ist genauso riskant, relevant und teuer wie die Klimakrise, und beide sind eng verknüpft, auch wenn der Klimaschutz die Medien und kurzen Statements zum Koalitionsvertrag dominiert. Zu den wichtigen konkreten Biodiversitätszielen gehört eine nachhaltigere Nutzung von mehr Agrar- und Forstflächen und die Notwendigkeit, 30 Prozent der Landfläche als Schutzgebiet auszuweisen. Das sind auch Ziele des Koalitionsvertrags. Der Weg bis dahin ist noch lang und steinig, umso dringender ist es, entschieden zu handeln.

Im Wortlaut: Prof. Nico Blüthgen

Positiv am neuen Koalitionsvertrag ist, dass sich die Koalition dazu bekennt, Schlüsseltechnologien wie Robotik, Künstliche Intelligenz, Quantencomputing oder New Space – auch durch einen Teil des Zukunftsfonds – fördern zu wollen. Dies ist unerlässlich, um Deutschland als Hochtechnologiestandort zu erhalten. Besondere Anstrengungen und zwar mit klaren Maßnahmen sollte die neue Regierung unternehmen, um Gründungen im Digitalsektor zu stärken. In dieser Hinsicht herrscht dringender Handlungsbedarf. Die Tatsache, dass nur ca. 17 Prozent der deutschen Haushalte die Möglichkeit zu einem Glasfaseranschluss haben, ist alarmierend. Es ist zu hoffen, dass die neue Regierung bei ihrem Nachholbedarf hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur schnell aktiv wird.

Die Förderung von Gründungen in digitalen Bereichen ist auch unerlässlich, da viele erfolgversprechende Geschäftsmodelle der digitalen Transformation darauf ausgerichtet sind ‚best in class‘ zu sein. Eine von uns erstellte Studie zu Erfolgsfaktoren von so genannten ‚Unicorns‘ zeigt, dass nur verschwindend wenige aus Deutschland stammen. Um in dieser Liga der Geschäftsmodelle der Zukunft mitspielen zu können, müssten deutsche Start-ups ein förderliches Finanzierungs-Ökosystem vorfinden. Dies kann nur gelingen, wenn sich die Wagniskapitalfinanzierung in Deutschland strukturell hin zu größeren Venture-Capital-Fonds mit höheren Finanzierungsrunden entwickelt.

Erfreulicherweise ist im Koalitionsvertrag genannt, dass institutionellen Anlegern stärker ermöglicht werden soll, in Start-ups bzw. Venture-Capital-Fonds zu investieren. Auch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Start-ups soll attraktiver gemacht werden. Die genannte Etablierung eines German Tech Transfer Fund, die geplante teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Einführung eines öffentlichen Fonds zur privaten Altersvorsorge – ausgestaltet als Abwahlmöglichkeit – sind Schritte in die richtige Richtung. Sie könnten dazu beitragen, dass sich auch in Deutschland Venture-Capital-Fonds finden, die deutschen Gründungen Finanzierungsrunden in dreistelliger Millionenhöhe bereitstellen. Besonders stark wachsende Gründungen würden diese benötigen. Weitere notwendige Anreize für deutsche Venture-Capital-Fonds wie Steuererleichterungen oder die Steuerbefreiung re-investierter Veräußerungsgewinne tauchen im Koalitionsvertrag leider nicht auf.

Eine Branche, die hohe Finanzierungsrunden von deutschen Investoren benötigen würde, ist beispielsweise ‚New Space‘. Deren explizite Nennung als Zukunftstechnologie lässt hoffen, dass die Koalitionspartner wichtige Branchen wie diese im Fokus haben, bei denen Deutschland nicht weiter den internationalen Anschluss verlieren sollte. Der Staat kann hier als Ankerkunde entscheidende Unterstützung leisten. Leider bezieht sich das im Koalitionsvertrag genannte Vorhaben, öffentliche Beschaffungsprozesse einfacher gestalten zu wollen, lediglich auf die Branchen „Gov- und EduTech-Start-ups“, nicht auf starke Wachstumsbranchen wie New Space, wo ein Bürokratieabbau öffentlicher Beschaffung bedeutsam wäre.

Zu begrüßen ist, dass sich auch die neue Regierung zum Ziel bekennt, dass Staat und Wirtschaft bis zum Jahr 2025 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung ausgeben. Und dass Technologietransfer und die Etablierung einer Ausgründungskultur an Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert werden sollen. Bahnbrechende Innovationen nehmen häufig dort ihren Anfang und die Etablierung einer Gründungskultur ist in diesen Institutionen entscheidend.

Professor Hans Joachim Linke

Ländlicher Raum, Wohnen und Städtebau, Infrastrukturplanung

Die unbedingt notwendige Förderung der ländlichen Räume zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen findet sich verteilt an vielen Stellen des Koalitionsvertrages und umfasst dabei wichtige Aspekte und interessante Ansätze. Die Kombination von neuen regionalen Wertschöpfungsketten, die neue Arbeitsplatzangebote mit sich bringen, mit der Förderung der Grundversorgung in Bereichen, wie Mobilität, Gesundheitsversorgung, lokale Infrastrukturen ist elementar für dauerhafte stabile ländliche Räume. Die angedachten neuen Förderprogramme, die für finanzschwache Kommunen mit besonderen Anreizen ausgestattet werden, zielen dabei auf eine regionale Zusammenarbeit ab und umfassen neue Fördertatbestände, z.B. im Bereich Infrastruktur. Mit Spannung ist zu erwarten, wie die verfolgten Zielsetzungen zukünftig in Maßnahmen münden werden, die das komplexe System ländlicher Räume angemessen berücksichtigen.

Wohnen und Städtebau

Um den nach wie vor dringenden Bedarf an Wohnraum zu decken, setzt sich die Koalition ehrgeizige Mengenziele (jährlich 400.000 neue Wohnungen davon ein Viertel als öffentlicher geförderter Wohnungsbau). Dies soll gleichzeitig ohne neue Flächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke erfolgen. Dementsprechend soll die Innenentwicklung mit dem Ziel einer nutzungsgemischten Stadt gefördert werden, indem z.B. die TA Lärm an geänderte Lebensverhältnisse in Innenstädten angepasst werden soll. Hinsichtlich der Wohnformen erfolgt keine politische Priorisierung einzelner Wohnformen (z.B. bei Einfamilienhäusern) sondern die individuellen Bedürfnisse der Menschen sind maßgeblich. Beim Um- und Ausbau von Förderinstrumenten soll Wohneigentum, Wohngemeinnützigkeit, junges Wohnen sowie Klimaschutz und Klimaanpassung im Fokus stehen. Die besondere Herausforderung wird zukünftig vor allem in der Bereitstellung der notwendigen Flächen für den anvisierten neuen Wohnraum durch Innenentwicklung sein. Hier liegt die Zuständigkeit vor allem bei den Städten und Gemeinden, während der Bund nur die rechtlichen Rahmenbedingungen und notwendige Förderungen sicherstellen kann.

Infrastrukturplanung

Die Koalition hat mit Recht erkannt, dass die aktuellen Planungs- und Umsetzungszeiträume für neue große Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Eisenbahn- oder Energieleitungstrassen, für einen zügigen Umbau viel zu lang sind. Sie schlägt daher eine Vielzahl von organisatorischen (z.B. Digitalisierung der Planungsprozesse) wie auch prozessualen Maßnahmen (z.B. dialogische Bürgerbeteiligung) vor. Gleichzeitig hat sie aber auch erkannt, dass bei systemrelevanten Infrastrukturmaßnahmen der rechtliche Rahmen anders ausgerichtet werden muss. Sie will solche Infrastrukturen durch Erlass von Einzelgesetzen genehmigen und als erste Rechtsmittelinstanz das Bundesverwaltungsgericht vorsehen. Neben der Akzeptanz einer solchen Vorgehensweise bei der örtlich Betroffenen wird die Herausforderung insbesondere in dem Zusammenwirken von Planungsbehörde, die weiterhin die Vorhabenplanung durchführen wird, und dem das Vorhabengesetz beschließenden Parlament liegen, da solche Vorhabengesetze deutlich detailliertere und umfangreichere Regelungen treffen als dies bei anderen Gesetzen üblich ist.

Im Wortlaut:

Prof. Linke zum Thema Infrastrukturplanung

Prof. Linke zum Thema Städtebau und Wohnen

Prof. Linke zum Thema Ländliche Räume

Professor Andreas Pfnür
Professor Andreas Pfnür

Energie, Transformation, Klimaschutz im Gebäudebereich

Im Handlungsfeld „Klima und Energie“ hat die neue Bundesregierung in den Spagat zu gehen zwischen bestmöglicher Erreichung der Klimaschutzziele auf der einen Seite und wirtschaftlicher Belastbarkeit sowie sozialer Verträglichkeit auf der anderen Seite. Die Zusicherung der Freiheit kommender Generationen durch einen kosteneffizienten und technologieoffenen Weg zur Klimaneutralität ist ein bemerkenswert mutiger Schritt in die richtige Richtung. Wissenschaftliche Studien, auch der TU Darmstadt, haben in der Vergangenheit immer wieder bestätigt: Ohne die umfassende Ausnutzung von Marktkräften würde Deutschland an den Klimaschutzzielen scheitern. Das gilt nicht nur aber insbesondere auch für den Gebäudebereich.

Das Programm der Koalitionspartner zum Klimaschutz im Gebäudebereich ist sehr enttäuschend. So wird im Wesentlichen die bisherige, zu eng gedachte Strategie, die offensichtlich zu einem Scheitern der Ziele für diesen Sektor führen muss, einfach fortgeschrieben. Besonders enttäuschend ist, dass die Rolle des Gebäudenutzers, dessen Verhalten bis zu 30 % des Energieverbrauchs beeinflusst, im Strategieansatz der Regierung weiterhin komplett ignoriert wird. Vielmehr wird die Verantwortung für den Klimaschutz im Gebäudestand weiterhin maßgeblich den Eigentümern angelastet. Wie jüngste Studien der TU Darmstadt zeigen, geht damit das Momentum aktuell stark wachsenden Umwelt- und Verantwortungsbewusstseins für den Klimaschutz bei den Nutzern verloren.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Die neue Bundesregierung erkennt die Potenziale von multilokaler Büroarbeit für den Arbeitserfolg sowie die gesellschaftliche Entwicklung, die nicht zuletzt auch jüngste wissenschaftliche Studien der TU Darmstadt deutlich zeigten, in erfreulich hohem Maße an. Es ist sehr erfreulich, dass Homeoffice die nötige Rechtssicherheit erhalten soll, um auch langfristig nach Ende der Pandemie Bestand zu haben. Die explizite Betonung der zukünftigen Bedeutung des Co-Workings bedeutet ebenfalls einen Weg in eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich effektiver gestaltete Arbeitswelt von Morgen. Positiv hervorzuheben ist insbesondere auch die grundsätzlich im Koalitionsvertrag angekündigte Freiwilligkeit und große Flexibilität in der Umsetzung zukünftiger Arbeitsortmodelle.

Bauen und Wohnen

Die Inhalte des Koalitionsvertrags zum Themenfeld Bauen und Wohnen sind enttäuschend dünn ausgefallen. Gerade in diesem Themenfeld besteht wohl eine der größten Herausforderungen an die neue Bundesregierung, nicht nur im wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz und der Bezahlbarkeit der Wohnung für Geringverdiener, sondern auch im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit der Wirkung von Wohnungseigentum: Insbesondere die beständig steigenden Immobilienpreise drohen die deutschen Haushalte in den nächsten Legislaturperioden wirtschaftlich in diejenigen mit Wohneigentum und diejenigen ohne Wohneigentum unumkehrbar zu spalten. Deutschland ist hier, wie andere Länder bereits zuvor, auf dem Weg in eine Welt der Anywheres, die sich Leben überall leisten können, da sie über Immobilieneigentum verfügen und die Welt der Nowheres, die zunehmend dorthin verdrängt werden, wo wohnen noch bezahlbar ist. Die Förderung im Koalitionsvertrag vorgesehene finanzielle Förderung von Wohneigentum ist weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier müssen die Koalitionäre dringend und vor allem schnell nachbessern, um den sozialen Frieden im Land nicht zu gefährden.

Professor Martin Knöll
Professor Martin Knöll

Mobilität und Städtebau

Die grundsätzliche Stärkung des schienengebundenen Verkehrs und der Nahmobilität ist zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie der Sicherung der Lebensqualität in Stadtregionen ist erfreulich. An manchen Stellen kommt Zweifel auf, ob die ambitionierten Ziele mit dem notwendigen Tempo und in einer überzeugenden Qualität umgesetzt werden können. Beispiel: „Intermodale Verknüpfungen werden wir stärken und barrierefreie Mobilitätsstationen fördern“. Es gibt bereits eine bestehende gesetzliche Regelung (Novellierung im Personenbeförderungsgesetz), die vorsieht, dass alle Mobilitätsstationen bis 2022 ausnahmslos barrierefrei zugänglich sein sollen. Stand heute ist dies erst in der Hälfte aller Haltestellen umgesetzt. Dies hat erhebliche negative Folgen für die Nutzer*innen, mit und ohne Mobilitätseinschränkungen, und es lässt ein großes Potential zur Steigerung der Akzeptanz für umweltfreundliche Mobilität ungenutzt. Hier sollte dringend nachgebessert werden. Zum einen sollte der Passus um die Dimension des Straßenraumes ergänzt werden. Barrierefreier Zugang endet nicht an der Haltestelle oder dem öffentlichen Gebäude, sondern umfasst auch den gesamten öffentlichen Raum dazwischen. In Lehrveranstaltungen zu den Themen inklusive Stadtgestaltung und Universal Design an der TU Darmstadt ist die Begeisterung zu spüren, mit der Studierende der Architektur und Stadtplanung gemeinsam mit Interessenverbänden und Planer*innen Lösungsansätze entwickeln. Die Koalition sollte sich dringend zum Ziel setzen, diese wachsende Planungskompetenz nutzbar zu machen, z.B. indem sie die finanziellen und personellen Ressourcen in den Kommunen stärkt.

Strategie für autonomes und vernetztes Fahren

Das Ziel, autonomes und vernetztes Fahren für eine Stärkung und Ergänzung des öffentlichen Verkehrs nutzen zu wollen, ist richtig. Die ersten Erfahrungen legen aber nahe, dass die Menschen Ridesharing-Angebote häufig anstelle des öffentlichen Verkehrs nutzen. Das übergeordnete Ziel muss daher sein, die Fahrten mit motorisierten Individual-Verkehr (autonom fahrend oder nicht) in Städten drastisch zu reduzieren. Der Entwicklung einer langfristigen Strategie des autonomen und vernetzten Fahrens sollte mit einem klareren Bekenntnis zur Priorität des Rad- und Fußverkehr einhergehen. Es ist abzusehen, dass in der langen Übergangs- und Experimentierphase mit zunehmendem Anteil an autonomen und vernetzt fahrenden Autos auf den Straßen, eine stärkere Trennung der Verkehrsträger gefordert wird. Das verspricht größere Sicherheit und weniger Störungen für die Fahrzeuge, bei gleichzeitig eingeschränkter Bewegungsqualität für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Hier droht ein Rückschritt zu den Planungen der autogerechten Stadt der 1960er Jahre. Das wäre kontraproduktiv zur Förderung der Nahmobilität. Es ist zu begrüßen, dass die Koalition eine langfristige Strategie für vernetztes und autonomes Fahren erarbeiten möchte. Dabei müssen aber wichtige Ziele in der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Neuordnung des Straßenraumes von Anfang mitgedacht werden. Hierfür sollte der Austausch von Expert*innen aus der Automobilindustrie, Maschinenbau, IT und Stadtplanung gefördert werden um gemeinsame Konzepte für den zukünftigen Straßenraum zu entwickeln.

Städtebau

Im Koalitionsvertrag werden grundlegende Zielkonflikte (Förderung des Eigenheims vs. Minimierung des Flächenverbrauch) offensichtlich und bleiben unkommentiert. Eine deutlichere Positionierung für die Förderung von neuen raumsparenden Wohnkonzepten wäre wünschenswert. Dies gilt neben Großstädten auch für das Bauen in Mittel- und Kleinstädten, auch jenseits der öffentlich geförderten Wohnungen für Studierende und Geringverdiener. Das Ziel, die Lärmbetrachtung künftig stärker in die Stadtplanung einfließen zu lassen, ikst ausdrücklich zu begrüßen. In der Forschung an der TU Darmstadt zeigt sich, dass Lärm eine wesentliche Rolle in der negativen Wahrnehmung und eingeschränkten Nutzbarkeit von öffentlichen Räumen spielt. Darüber hinaus sind Umweltbelastungen äußerst ungleich in der Stadt verteilt. Ein integrierter Ansatz ist notwendig, um die positiven Effekte für die Gesundheit und Umweltgerechtigkeit in Städten voll auszuspielen und gleichzeitig eine Annäherung von Wohnen und produzierendem Gewerbe zu ermöglichen. Dies erscheint möglich, wenn Fragen nach stadtverträglichen Lautstärken und -Qualitäten und punktueller Lärmbelastung durch Lieferverkehr auf der einen Seite und einem Mehrwert durch lebendige, gemischte Quartiere ausgehandelt werden. Der Koalitionsvertrag stößt hier wichtige Themen an, zu deren Bearbeitung weitere Grundlagenforschung notwendig ist, zum einen zu Gesundheitsindikatoren und aktualisierten Richtwerten, aber auch zum integrierenden Entwerfen von gesundheitsförderlichen Lebenswelten.

Professorin Birgit Ziegler (links) und Professorin Katja Adl-Amini
Professorin Birgit Ziegler (links) und Professorin Katja Adl-Amini

Bildung

Insgesamt vermittelt der Koalitionsvertrag den Eindruck von Fortschrittsoptimismus und einem Vertrauensvorschuss in die Fähigkeiten der Menschen, als Bürger*innen einer modernen und hoch gebildeten Gesellschaft zu agieren (Akzeptanz von Vielfalt, Einwanderung, Integrations- und Partizipationsangebote, mehr individuelle Freiheiten). Neue Förderinstrumente, wie z. B. ein Bürgergeld, Kindergrundsicherung sollen eingeführt sowie bestehende Instrumente wie die Ausbildungsförderung (BaföG) aber auch gesetzliche Rahmenvorgaben sollen den vielfältigen sozialen Lebensformen angepasst werden. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass der Begriff Familie auf „Verantwortungsgemeinschaft“ erweitert und damit von traditionellen Konzepten von Familie abgewichen wird. Gleichzeitig ist das Bemühen erkennbar, insgesamt den sozialen Disparitäten in unserer Gesellschaft entgegen zu wirken, z. B. durch den starken Fokus auf frühkindliche Bildung, Verbesserung von Startchancen für sozial benachteiligte Schüler*innen, aber auch über eine Professionalisierung und Aufwertung sozialer Dienstleistungen (Berufe im Bereich Erziehung, Bildung und Pflege) verbunden mit besseren Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen.

Als positiv, aber gleichzeitig besondere Herausforderungen mit sich bringend, sind speziell bezogen auf den Bildungsbereich hervorzuheben:

  • eine engere und verbindlichere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen (Stichwort: „Kooperationsgebot“) mit der Absicht, die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungssystems zu stärken. Insgesamt keine wirklich neue Forderung, sondern eher ein Fortsetzen bisheriger Anstrengungen. Ein wichtiger Schritt könnte aber sein, dies nun systematischer auf Basis grundlegender Analyse anzugehen, welche administrativen Strukturen die Umsetzung von Innovationen im Bildungssystem bis hinunter auf die Schulebene verhindern (wie z. B. geteilten Zuständigkeiten zwischen Kommunen und Ländern für Schulausstattung und Lehrpersonal etc.).
  • Frühkindliche Bildung und Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte: bedarfsgerechte Ganztagsangebote, bessere Betreuungsrelation, Fokus auf Sprachförderung, fundierter Einsatz digitaler Medien sowie Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte. Eine besondere Herausforderung liegt darin, angesichts der personellen Bedarfssituation, die pädagogische Professionalisierung nicht zu vernachlässigen. Hier sind strukturbildende und langfristige Konzepte gefordert.
  • Ganztag: Fortsetzung des Ausbaus von Ganztagsschulen auch in Bezug auf Chancengerechtigkeit und die Veränderung von sozialer Lebensformen und Erwerbsformen ein wichtiges Vorhaben.
  • Startchancen-Programm: Die besondere Förderung und Unterstützung von Schulen, die zu höheren Anteilen von Schüler*innen aus Risikolagen (bezüglich sozialer Unterstützung, Sprachkompetenzen etc.) besucht werden, ist ein wichtiger Ansatz. Die Zahl von 4.000 Schulen erscheint diesbezüglich allerdings etwas willkürlich und dürfte auch kaum ausreichend sein. Nach welchen Kriterien die Auswahl von Schulen erfolgen soll, wäre zu klären. Aber insgesamt ist die Berücksichtigung von Kontextfaktoren bzw. die Zusammensetzung der Schülerschaft bei der Ausstattung und Unterstützung von Schulen ein wichtiger Schritt.
  • Digitalpakt Schule: Antragsverfahren erleichtern, digitale Lernmittelfreiheit und, ganz wichtig, die Einrichtung von überregionalen und untereinander vernetzten Kompetenzzentren, um Lernen und Lehren inklusive Weiterbildung in einer und für eine digitale Welt zu fördern. Auch der Ausbau von Plattformen ist ein wichtiges Vorhaben. Zu beachten wäre, dass die Mittel und die Aufgabe nicht vor allem „EduTech-Start-ups“ bzw. sonstigen kommerziellen Anbietern übertragen werden. Bisherige Forschungsergebnisse zeigen schon jetzt, dass bei einer starken Ökonomisierung der Entwicklung von Lernmedien die starke Tendenz besteht, dass Qualitätsansprüche vernachlässigt werden. Lern-lehr-theoretische pädagogische Kompetenz ist unablässig, um die Potentiale digitaler Lernräume tatsächlich auch auszuschöpfen, so dass nicht lediglich einfache und tradierte Lernkonzepte digitalisiert werden. Diesbezüglich wären die geplanten Kompetenzzentren ein Meilenstein, weil die Herausforderungen nicht mehr auf der Ebene von Einzelschulen bewältigt werden können.
  • Fortbildung der Lehrer*innen: Die Weiterentwicklung der Qualitätsoffensive Lehrerbildung mit dem Fokus auf a) digitale Bildung, b) die dritte Phase der Lehrkräfteprofessionalisierung sowie c) die Qualitätsentwicklung des Quer- und Seiteneinstiegs sind ganz wichtige und ergänzende Ziele. Die kontinuierliche Professionalisierung von Lehrkräften im Anschluss an die zweite Phase erfolgt bislang noch weitgehend unsystematisch und auch weitgehend ohne Einbindung der Universitäten. Dazu passt auch das Vorhaben, das Kapazitätsrecht der Hochschulen zu verändern und ihren Gestaltungsspielraum im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung zu erweitern (S. 22). Die Entwicklung nachhaltiger Strukturen zur Sicherung der Qualität eines Quer- und Seiteneinstige in den Lehrerberuf ist ebenfalls überfällig. Bislang wird noch unzureichend berücksichtigt, dass Quer- und Seiteinstiege auch Potentiale in das Bildungssystem einbringen.
  • Ausbildungsförderung und Erwachsenenbildung: Die Förderung lebenslanger Bildungsprozesse durch die Reformierung des BAföG und den Ausbau der Strukturen im Bereich der Erwachsenenbildung sind ebenfalls Maßnahmen, die den beobachtbaren gesellschaftlichen Transformationen eher entsprechen.

Insgesamt bieten die im Koalitionsvertrag zum Themenfeld Bildung ausgeführten Vorhaben weniger Anlass zu grundsätzlicher Kritik. Hier scheinen die Positionen der Koalitionär*innen nicht sehr kontrovers, was optimistisch stimmt. Es bleibt allerdings abzuwarten, inwieweit es gelingt, die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen und die Vorhaben umzusetzen.