Vergiftungsfälle an der TU Darmstadt aufgeklärt

31.03.2022

Der sogenannte „Giftanschlag“ auf sieben Mitglieder der TU Darmstadt am 23. August 2021 ist aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Polizeipräsidium Südhessen teilten heute Details ihres Ermittlungserfolgs in ein er gemeinsamen Pressemitteilung mit.

„Das gesamte Präsidium ist sehr erleichtert, dass die Tat aufgeklärt werden konnte. Die Vergiftungsfälle, durch die Mitglieder der Universität in schwere gesundheitliche Gefahr gebracht wurden, haben uns alle erschüttert“, so TU-Präsidentin Tanja Brühl. „Wir sind froh, dass die Betroffenen wieder genesen sind. Wir danken allen TU-Angehörigen für die umfangreiche Unterstützung der polizeilichen Ermittlungen und das umsichtige Verhalten in den Wochen nach der Tat. Den Mitgliedern des Fachbereichs Material- und Geowissenschaften danken wir für das einfühlsame Handeln, um mit Betroffenheit und Verunsicherung gut umgehen zu können.“ Präsidentin Brühl dankte auch den Ermittlungsbehörden „für ihre intensive Arbeit, den umfangreichen personellen Einsatz und die enge Kooperation mit der Universität.“

Die Pressemiteilung im Wortlaut:

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen


Einen Ermittlungserfolg können Staatsanwaltschaft und Polizei im Fall des sogenannten Giftanschlags auf Angehörige der Technischen Universität Darmstadt verzeichnen. Nachdem am Montagmittag des 23.08.2021 sieben Personen nach dem Verzehr von verschiedenen Lebensmitteln beziehungsweise Getränken teilweise gesundheitliche Probleme, bis hin zu Vergiftungserscheinungen aufgezeigt hatten (wir haben berichtet), hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Mordes eingeleitet. Die Ermittlungen übernahm die eigens dafür gegründete Mordkommission „Licht“ des Polizeipräsidiums Südhessen.

Durch intensive Auswertung zahlreicher Spuren ist es den Ermittlern in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft nunmehr gelungen, die vorläufige Unterbringung einer 32-jährigen Frau aus Mainz in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwirken. Der Unterbringungsbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Darmstadt erlassen und am 30.03.2022 verkündet.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen liegen dringende Gründe dafür vor, dass die Studentin der Technischen Universität Darmstadt aus dem Fachbereich Materialwissenschaften (eingeschrieben seit dem Wintersemester 2017) verschiedene Lebensmittel im Gebäude L2/01 mit gesundheitsschädlichen Stoffen versetzt hat. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet, da der Verdacht besteht, dass die Beschuldigte, die bisher keine Angaben zu dem Vorwurf macht, aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist.

Die Beschuldigte, die zwischenzeitlich aufgrund einer betreuungsrechtlichen Entscheidung untergebracht war, geriet bereits frühzeitig in den Blick der Ermittler. Durch die umfangreichen Ermittlungen und Auswertung zahlreicher Spuren und Datenträger sowie die Abklärung von über 1000 Zeugen gelang es, den Tatverdacht gegen die Beschuldigte zu erhärten. Unter anderem konnten die Ermittler aufgrund von digitalforensischen Spuren feststellen, dass sich die Beschuldigte mutmaßlich in der Nacht auf den 23.08.2021 im besagten Gebäude aufhielt. Darüber hinaus fanden die betroffenen Mitarbeiter der Universität teilweise Erwähnung in schriftlichen Aufzeichnungen der Beschuldigten. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass sich die Beschuldigte von den betreffenden Mitarbeitern verfolgt fühlte.

„Die im Polizeipräsidium Südhessen im Rahmen der Reform der Kriminalitätsbekämpfung neu eingerichtete und erstmals aufgerufene Mordkommission hat sich bewährt. Vom ersten Tag an haben die Ermittler in akribischer Kleinstarbeit Beweise zusammengetragen, um die Tat aufzuklären“, so der Leiter der Mordkommission „Licht“, Kriminaldirektor Jens Peter Thiemel, zum erfolgreichen Verlauf der Ermittlungen.