Das steuerlich absetzbare Studium

Universitäre Bildung als Erwerbsinvestition

13.09.2011 von

Gute Nachrichten für Studierende? Der Bundesfinanzhof entschied Ende Juli, dass Kosten für Lehre und Studium künftig als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Heribert M. Anzinger, Juniorprofessor für Finanz- und Steuerrecht an der TU Darmstadt, kommentiert in seinem Blog diese aktuelle Entwicklung im deutschen Steuerrecht.

Jun.-Prof. Dr. Heribert M. Anzinger. Bild: Katrin Binner

„Universitäre Bildung und Ausbildung zwischen privater Selbstverwirklichung, gesellschaftlichem Status und Erwerbsinvestition“ – der Untertitel von Professor Anzingers aktuellem Blog-Kommentar „Der Bologna-Prozess im Steuerrecht“ unterstreicht, dass die Frage nach dem Zweck der Bildung der zentrale Gegenstand der vielbesprochenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2011 (VI R 7/10 und VI R 38/10) ist. Der Streitpunkt war, ob Aufwendungen für ein Erststudium oder eine Erstausbildung vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen. Ein angehender Pilot und eine Medizinstudentin hatten geklagt und Ausbildungskosten rückwirkend geltend gemacht. Beide hatten mit ihrer Einkommenssteuererklärung eine Verlustfeststellung beantragt.

In seinem Blog legt Professor Anzinger die Entwicklung der Rechtssprechung, die zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs führte, dar. Bis 2002 hatte die Rechtsprechung den Zweck eines Studiums in der persönlichen Selbstverwirklichung verortet und das Ziel eines Studiums vordergründig in der Erlangung einer gesellschaftlichen Stellung gesehen. 2002 jedoch hatte der Bundesfinanzhof diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben, die berufliche Veranlassung des Studiums in den Vordergrund gerückt und dies mit tiefgreifenden Veränderungen im Berufsleben, Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt begründet. Der Gesetzgeber mochte aber, wie Anzinger anmerkt, diese Neubewertung der Lebenswirklichkeit nicht teilen und reagierte mit einem ab 2004 geltenden „Nichtanwendungsgesetz“. Der Abzug der Aufwendungen für ein Erststudium sollte damit auf einen limitierten Sonderausgabenabzug beschränkt und die alte Rechtslage weitgehend wiederhergestellt werden.

Urteil des Bundesfinanzhofs: Auch Ausbildungskosten sind Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof sprach der gesetzlichen Neuregelung nun mit seinen zwei Urteilen vom 28. Juli 2011 diese beschränkende Wirkung rückwirkend ab und ließ den gesetzgeberischen Willen, wie Anzinger feststellt, im Wege der Auslegung ins Leere laufen. In der Begründung hieß es, dass in beiden Fällen ungeachtet der gesetzlichen Neuregelung die Kosten der Ausbildung in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssten, da sie durch die spätere Berufstätigkeit der Kläger „hinreichend konkret“ veranlasst seien.

Mit der vom Bundesfinanzhof vorgenommenen Qualifikation der Ausbildungsaufwendungen als Werbungskosten werde, wie Anzinger erläutert, der Charakter der Berufsausbildung als Erwerbsinvestition anerkannt, die heute zu Verlusten führt, um später positive Einkünfte zu ermöglichen. Wie weit die Vorteile für die Studierenden reichen, sei aber noch nicht abzusehen. Zum einen ist noch offen, ob der Gesetzgeber erneut versuchen wird, die Rechtsprechung zu korrigieren. Zum anderen werden nur die gut beratenen Studierenden in der Lage sein, alle studienbezogenen Aufwendungen als solche zu erkennen und schon vom ersten Semester an in jährlichen Steuererklärungen geltend machen. Zudem werden die jährlichen Aufwendungen mit allen Nebeneinkünften verrechnet:

„Für eine Vielzahl von Studierenden wird sich der bei Berufseinstieg noch vorhandene Verlustvortrag nach dieser Verrechnung sehr in Grenzen halten. Das gilt insbesondere für diejenigen, die zu Hause wohnen und keine Studiengebühren zu entrichten haben oder arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Am meisten profitieren dürften dagegen Studierende, die eine Studentenwohnung oder die höheren Studiengebühren einer privaten Universität aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe eines Kredits finanzieren, ohne etwas hinzuverdienen zu müssen.“

Den vollständigen Kommentar finden Sie im Blog von Jun.-Prof. Dr. Heribert M. Anzinger