Die Finanzierung der Hochschulen wird in Hessen seit 2002 in Form eines Hochschulpakts geregelt, den Land und Hochschulen aushandeln. Die Mittel des Paktes umfassen ein sogenanntes Sockel- und ein Erfolgsbudget. Die Zuweisung der Mittel im Sockelbudget (der Großteil der Mittel) erfolgt auf Grundlage von Studierendenzahlen der hessischen Hochschulen aus dem Jahr 2020. Zuweisungen im Erfolgsbudget orientieren sich an der Zielerreichung der einzelnen Hochschulen bei Parametern aus den Bereichen Forschung, Lehre, Gender und Internationalisierung.
Wesentliche Eckpunkte des Paktes umfassen Folgendes: eine Absenkung des Budgets der Hochschulen 2026 um 30 Millionen Euro, eine Neuregelung der Erfolgsparameter, keine umfängliche Finanzierung der Tarifsteigerungen aus dem Jahr 2025 sowie nur eine begrenzte Kompensation der Tarifsteigerung in 2026. In 2027 und den folgenden Jahren zu erwartende Personalkostensteigerungen werden im Rahmen des Paktes durch das Land Hessen bis zu einer Steigerung von 2,5 Prozent und jenseits von vier Prozent im jeweiligen Folgejahr kompensiert; bei den Hochschulen verbleibt somit ggf. ein Eigenanteil. Inflationsbedingte Steigerungen von Sachkosten werden nicht kompensiert.
Die nun abgeschlossene Vereinbarung bedeutet einen immensen Druck zu strukturellen Veränderungen für die Hessischen Hochschulen. Hierbei werden durch die Neuregelung des Erfolgsparameters nicht alle Hochschulen in gleicher Weise belastet. Die Hochschulen starten bereits mit einem Defizit in die Laufzeit des Paktes. Bisherige Steigerungen im Hochschulbudget wurden durch massive Steigerungen von Bau- und Energiekosten sowie die Finanzierung weiterer Aufgaben vollständig aufgebraucht. Durch zu erwartende weitere Kostensteigerungen von Tarifen und Inflation wird sich das Defizit der Hochschulen in den nächsten sechs Jahren weiter akkumulieren. Die Hessischen Hochschulen rechnen mit einem Defizit in den Budgets von etwa einer Milliarde Euro – was zehn Prozent des Personalbudgets entspricht. Das bedeutet, dass die Hochschulen über die Dauer der Paktlaufzeit schrumpfen müssen.
Vor diesem Hintergrund werden Anpassungen und strukturelle Veränderungen erforderlich sein – verbunden mit der Herausforderung, sie im Dialog mit Fachbereichen und Gremien verantwortungsvoll zu gestalten.
Für die TU Darmstadt bewerten Präsidentin Tanja Brühl und Kanzler Martin Lommel das Ergebnis und die Auswirkungen:
„Durch den nun abgeschlossenen Hochschulpakt werden die Innovationsstärke und die Wettbewerbsfähigkeit Hessens geschwächt. Als Hochschulen leisten wir durch Forschung, Lehre und Transfer einen maßgeblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und Resilienz unseres Landes. Diese Beiträge sind durch die Kürzungen im Hochschulpakt langfristig gefährdet. Sie treffen auch uns an der TU Darmstadt. Das inflationsbereinigte Budget für die TU Darmstadt wird im Rahmen des neuen Hochschulpakts auf dem Niveau von 2010 verharren. Und das, obwohl wir die Zahl unserer Studierenden im gleichen Zeitraum um 20 Prozent gesteigert haben. Die durch Wissenschaftler:innen der TU Darmstadt eingeworbenen Drittmittel sind um gut 50 Prozent gestiegen. Mit einer eindrücklichen Zahl an Start-ups haben wir Innovationen aus der Wissenschaft in marktfähigen Lösungen überführt.“
Als Hochschulen leisten wir durch Forschung, Lehre und Transfer einen maßgeblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und Resilienz unseres Landes. Diese Beiträge sind durch die Kürzungen im Hochschulpakt langfristig gefährdet.
TU-Präsidentin Tanja Brühl und TU-Kanzler Martin Lommel
Präsidentin und Kanzler führten weiter aus: „Zu erwartende Steigerungen bei Personal- und Sachkosten werden zu einem Defizit im Budget der Universität führen, das wir durch Kürzungen kompensieren müssen. Diesen Prozess werden wir nun verantwortungsbewusst im Dialog mit den Mitgliedern und Einrichtungen unserer Universität gestalten. Wir danken allen Kolleg:innen und Studierenden, die sich in den vergangenen Wochen für die TU Darmstadt und gute Rahmenbedingungen für Wissenschaft in Hessen eingesetzt haben. Das Verhandlungsergebnis entspricht nicht dem, was wir für die TU Darmstadt erwartet haben.“
Die Handlungsoptionen:
Wir gehen verantwortlich mit den von der Landesregierung gesetzten Rahmenbedingungen, dem von uns als falsch angesehenen Zwang zum Kürzen, um. Wir fokussieren auf die Stärken und das Kernprofil unserer Universität. Dabei werden auch Stellen nicht wiederbesetzt werden; wichtige Aufgaben und Leistungen werden nicht mehr fortgeführt werden.
Den Prozess der Fokussierung möchten wir so partizipativ und transparent wie möglich gestalten. Aufgrund von nachvollziehbaren Parametern und Kriterien werden wir als Hochschulleitung tragfähige Entscheidungen treffen. Wir informieren Sie kontinuierlich über diesen Prozess – auf dieser Webseite, im Senat und der Universitätsversammlung, sowie in verschiedenen Gesprächsrunden.
Zeitplan – Das geschieht derzeit:
Zentrale:
Juli: Die von der Zentralen Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen erbetenen Fokussierungs-Szenarien werden von der Hochschulleitung ausgewertet und Kürzungsvorschläge diskutiert.
Sommer: Das Präsidium trifft Entscheidungen, informiert die Leitungen der Dezernate, Stabsstellen und Zentralen Einrichtungen und bindet den Personalrat ein.
Fachbereiche:
Juli/August: Gespräche der Präsidentin und des Kanzlers mit den Dekan:innen und Geschäftsführungen der Fachbereiche
bis Ende November: Fachbereiche erarbeiten Vorschläge zur inhaltlichen und finanziellen Fortentwicklung der Fachbereiche
Dezember: Prüfung der Vorschläge durch die Hochschulleitung
Januar 2026: Präsidium berät und beschließt analog zur Entscheidung im Juli 2025