Antidiskriminierungsstelle der TU Darmstadt

„Die TU Darmstadt fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit ihrer Mitglieder und Angehörigen auf allen Funktionsebenen in Dienstleistung, Studium, Lehre und Forschung. Sie legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang. Sie setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Universitätslebens keine Person insbesondere aus Gründen rassistischer Zuschreibung oder wegen der ethnischen oder nationalen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des äußeren Erscheinungsbilds benachteiligt wird.“ (aus der Präambel der Richtlinie gegen Diskriminierung der TU Darmstadt, 2019)

Die Antidiskriminierungsstelle der TU Darmstadt ist mit der Umsetzung dieser Zielsetzung beauftragt. Sie bietet vertrauliche Beratung in Diskriminierungsfällen und ist Anlaufstelle, die strategisch und konzeptionell berät, um Diskriminierungen vorzubeugen, zu verhindern oder zu beseitigen. Sie bietet zudem Expertise zu Diskriminierungsformen. Häufig sind mehrere Diskriminierungsformen miteinander verknüpft, wenn bspw. eine sexualisierte Diskriminierung mit rassistischen Zuschreibungen einhergeht.

Um Diskriminierung handelt es sich, wenn Herabwürdigung, Benachteiligung, (sexualisierte) Belästigung, Stigmatisierung, Abwertung oder Ausschluss sich aufgrund dieser tatsächlichen oder vermuteten Merkmale vollziehen und ohne das ein sachlicher Grund vorliegt:

  • rassistische Zuschreibungen (anhand phänotypischer Merkmale, vermuteter Herkunft und/oder Religionszugehörigkeit, Name usw.)
  • Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung
  • Geschlecht bzw. Geschlechtszuschreibungen
  • sexuelle Orientierung und/oder Identität
  • körperliche und psychische Beeinträchtigungen sowie chronische Erkrankungen
  • Lebensalter
  • Soziale Herkunft bzw. sozialer Status
  • familiäre Fürsorgeverantwortung (z. B. Elternschaft, Pflege von Familienangehörigen)

Dabei kann sich Diskriminierung aufgrund von einzelnen oder an mehreren, ineinandergreifenden Merkmalen vollziehen (Mehrfachdiskriminierung bzw. Intersektionalität).

Entscheidend für die Einstufung einer Handlung oder Verhaltensweise als Diskriminierung ist deren Wirkung auf die von dieser betroffene Person oder Personengruppe und nicht die Frage nach der Intention oder Motivation hinter der Handlung oder Verhaltensweise.

Sie haben ein Anrecht auf ein Studieren und Arbeiten frei von Diskriminierung und Beeinträchtigung.

Im Fall einer beobachteten oder selbst erfahrenen Diskriminierung ist die Antidiskriminierungsstelle für Angehörige der TU Darmstadt die erste Anlaufstelle. Die Beratung ist:

  • Vertraulich
  • Betroffenenorientiert
  • Ergebnisoffen

und kann auch anonym erfolgen, wenn gewünscht.

Diskriminierung im Universitätskontext kann sich in verschiedenen Räumen und Kontexten ereignen. In allen Fällen ist die Antidiskriminierungsstelle ansprechbar:

  • Im Seminarkontext
  • Im Arbeitsumfeld
  • Im Verwaltungskontext
  • Im Falle von Barrieren
  • Im Fall von Vorfällen auf dem Campusgelände

Die Beratung der Antidiskriminierungsstelle arbeitet unabhängig von den Beschwerdestellen der TU Darmstadt. Die Beratung ist ergebnisoffen und läuft nicht zwangsläufig auf ein offizielles Beschwerdeverfahren hinaus. Wählt ein*e Betroffene*r den Weg einer offiziellen Beschwerde kann die Antidiskriminierungsstelle den Prozess beratend begleiten. Wichtig ist zu wissen, dass die Universität im Falle einer offiziellen Beschwerde verpflichtet ist, dem Sachverhalt nachzugehen. Der Prozess kann je nach Schwere des Vorfalls auf Wunsch der*s Betroffenen eventuell eingestellt werden. Es ist immer zu empfehlen im Vorfeld die Antidiskriminierungsstelle aufzusuchen und sich über die verschiedenen Handlungsoptionen zu informieren.