
Die Gleichstellungsbeauftragte
Ziel des hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Durchführung des Gesetzes und berät das Präsidium.
Frauenförderung
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, kann auch die gezielte Förderung von Frauen sinnvoll und notwendig sein. Förderung verstehe ich dabei immer als Form der Empfehlung. Nach dem Motto: Ich bin es Wert in meiner beruflichen Entwicklung unterstützt zu werden.
Gleichstellungsziele der TU Darmstadt
- Studentinnen für MINT-Fächer gewinnen und fördern
- Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen rekrutieren und entwickeln
- Professorinnenanteil steigern und Professorinnen halten
- Chancen- und geschlechtergerechte Kultur und Struktur ausbauen und entwickeln
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Name | Arbeitsgebiet(e) | Kontakt | |
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![]() | Dr.-Ing.'in Cornelia Seeberg | Studienkoordinatorin des Fachbereichs Mathematik, Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten | seeberg@mathematik.tu-... +49 6151 16-21441 S2|15 241 |
![]() | Dr.‘in Bettina Wagner | Sachgebiet VI A.3: Wissenschaftlicher Nachwuchs, Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten | bettina.wagner@tu-... +49 6151 16-57217 S1|21 A 202 |