Die Gleichstellungsbeauftragte

Als Gleichstellungsbeauftragte setze ich mich für die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit ein. Dabei berücksichtigen wir an der TU Darmstadt geschlechtliche Vielfalt und erkennen an, dass sich Menschen nicht nur als weiblich oder männlich definieren. Ziel ist eine chancengerechte Universität, die Studierende, Beschäftigte und Auszubildende beim Erreichen von individuellen Bildungs- und Entwicklungszielen unterstützt und allen gleichermaßen Teilhabe ermöglicht.

Bild: Katrin Binner

Die Gleichstellungsbeauftragte

Ziel des hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Durchführung des Gesetzes und berät das Präsidium.

Wofür ich mich einsetze

Frauenförderung

In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, kann auch die gezielte Förderung von Frauen sinnvoll und notwendig sein. Förderung verstehe ich dabei immer als Form der Empfehlung. Nach dem Motto: Ich bin es Wert in meiner beruflichen Entwicklung unterstützt zu werden.

Gleichstellungsziele der TU Darmstadt

  • Studentinnen für MINT-Fächer gewinnen und fördern
  • Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen rekrutieren und entwickeln
  • Professorinnenanteil steigern und Professorinnen halten
  • Chancen- und geschlechtergerechte Kultur und Struktur ausbauen und entwickeln

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

  Name Arbeitsgebiet(e) Kontakt
Dr.-Ing.'in Cornelia SeebergStudienkoordinatorin des Fachbereichs Mathematik, Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten
+49 6151 16-21441
S2|15 241
Dr.‘in Bettina Wagner Sachgebiet VI A.3: Wissenschaftlicher Nachwuchs, Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten
+49 6151 16-57217
S1|21 A 202