Die Dr. Hans Messer Stiftung vergibt auch im Jahr 2022 wieder ihren Stiftungspreis zur Förderung von Forschung und Lehre herausragender Nachwuchswissenschaftler/innen der Technischen Universität Darmstadt auf den Gebieten der Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften. Der Preis ist dotiert mit 50.000,- Euro und zweckbestimmt für die sächliche und personelle Ausstattung von Forschungsvorhaben an der TU Darmstadt.
Kandidatinnen und Kandidaten
- sind an der TU Darmstadt befristet beschäftigt (Landesstelle, Drittmittelstelle, Stipendium, W1-Assistenzprofessur, W2-Assistenzprofessur mit TT vor der Zwischenevaluation, d.h. innerhalb der ersten drei Jahre nach Stellenantritt), jedoch nicht auf regulären W2- oder W3-Professuren,
- wurden mit einer besonders qualitätsvollen Arbeit promoviert, wobei die Promotion nicht länger als 8 Jahre zurückliegen sollte,
- haben nach der Promotion innovative Forschungsvorhaben erfolgreich begonnen, deren Fortsetzung ihnen gute Perspektiven für eine akademische Karriere eröffnet;
Auswahlkriterien sind neben der exzellenten Leistung auch die wissenschaftliche Relevanz des Forschungsprogramms, das unter Verwendung des Preisgeldes bearbeitet werden soll.
Vorschlagsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren der TU Darmstadt. Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren haben zudem die Möglichkeit, sich selbst für den Preis vorzuschlagen. Darüber hinaus sind Selbstanträge ausgeschlossen. Bei nicht erfolgreicher Nominierung einer Person ist eine zweite Nominierung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Bitte richten Sie Ihre Vorschläge bis zum 25. März 2022 über das jeweilige Dekanat an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten der TU Darmstadt (vp-forschung@tu-darmstadt.de) sowie in Kopie (Cc) an das Dezernat VI z. Hd. Frau Dr. Karin Süß (karin.suess@tu-darmstadt.de).
Einzureichen sind
- eine kurze Beschreibung und Würdigung der Arbeit der vorgeschlagenen Kandidatin bzw. des vorgeschlagenen Kandidaten (3 Seiten),
- ein Lebenslauf sowie
- eine Publikationsliste.
Die Einreichung erfolgt nur digital.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Vergabekommission, der eine Vertreterin der Dr. Hans Messer Stiftung, die Vizepräsidentin/der Vizepräsident für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs der TU Darmstadt sowie drei Professor/innen der TU Darmstadt angehören. Die Kommission trifft zunächst eine Vorauswahl, woraufhin eine detaillierte Antragstellung (Hauptantrag) von den ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erbeten wird.
Das Preisgeld, das nach der Vergabesitzung auf ein Verwahrkonto der TU Darmstadt für den Preisträger oder die Preisträgerin überwiesen wird, muss spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalenderjahren für die Forschungszwecke vollständig verwendet, d.h. verausgabt werden. Die Verwendung der Mittel ist gegenüber der Stiftung nachzuweisen, wobei der Stiftungsvordruck der Stiftung zu benutzen ist. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Richtigkeit des Verwendungsnachweises sind darauf von der Preisträgerin bzw. dem Preisträger zu bescheinigen. Die Forschungsarbeit muss spätestens drei Monate nach Preisvergabe, d.h. nach der Sitzung der Vergabekommission, begonnen werden.