Planung Ihrer nächsten Schritte

Wenn Sie TU Darmstadt verlassen, dann müssen Sie sich vor der Abreise mit einigen organisatorischen und praktischen Fragen befassen. Das Welcome Centre kann Sie dabei unterstützen.

  • Beschäftigte der TU Darmstadt müssen ihr LandesTicket Hessen , wenn es noch gültig ist, unverzüglich zurückgeben.
  • Beschäftigte der TU Darmstadt sollten ihre Krankenkasse über die Veränderung informieren.
  • Ihr Mietvertag und Dienstleistungsverträge vor Ort sollten rechtzeitig gekündigt werden. Überprüfen Sie die Verträge sorgfältig auf Kündigungsfristen und eventuell auftretende Konsequenzen.
  • Es ist notwendig, Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden.
  • Wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben, müssen weitere Verlängerungen bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
  • Wenn Sie Deutschland verlassen, ist es notwendig, dass Sie sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden (Abmeldung).
  • Es ist wichtig, Ihre Krankenkasse darüber zu informieren, dass Sie nicht mehr in Deutschland wohnen werden. Außerdem wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen Sie benötigen, um dies zu bestätigen und Ihr Mitgliedskonto zu schließen.
  • Wenn Sie keine weiteren Gebühren auf Ihrem Bankkonto anfallen lassen wollen, ist es wichtig, dass Sie Ihr Konto bei ihrer Bank vor Ort schließen.
  • Alle Verträge wie Mietvertag und Dienstleistungsverträge müssen gekündigt werden. Es ist manchmal möglich, Dienstleistungsverträge frühzeitig zu kündigen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Land verlassen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Dienstleistungsanbieter, um Ihre möglichen Optionen zu besprechen.
  • Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Erstattung der gesetzlichen Rentenbeiträge zu beantragen. Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung

Die TU Darmstadt bietet für ihre ehemaligen Mitglieder eine Reihe von Angeboten an. Weitere Information hierzu finden Sie hier.

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