Arbeitsgrundlagen

Interne Papiere

Gleichstellungsaktionsplan (wird in neuem Tab geöffnet)

Gender Equality Plan (wird in neuem Tab geöffnet)
= aktuelle Gleichstellungsstrategie, Gleichstellungsziele und zentrale Gleichstellungsmaßnahmen der TU Darmstadt
Gender-Datenreport = jährliches Monitoring geschlechtsspezifischer Daten
Richtlinie gegen Diskriminierung (wird in neuem Tab geöffnet)

Guidelines against discrimination (wird in neuem Tab geöffnet)
= Mit dieser Richtlinie werden die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) insbesondere auch gegenüber und zugunsten aller Mitglieder und Angehörigen der TU Darmstadt angewendet, die arbeits- oder dienstrechtlich nicht an die TU Darmstadt gebunden und daher vom AGG nicht erfasst sind (z.B. Studierende).
Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe (wird in neuem Tab geöffnet)

Guideline against sexual harassement and assault (wird in neuem Tab geöffnet)
= spezifiziert die Richtlinie gegen Diskriminierung für Fälle sexualisierter Diskriminierung und Übergriffe
Frauenförder- und Gleichstellungsplan (wird in neuem Tab geöffnet) = ist gesetzlich gefordert und regelt die Grundsätze der Frauenförderung und Gleichstellung sowie quantitative Zielvorgaben an der TU Darmstadt auf Basis des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG).

Rechtliche Grundlagen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (wird in neuem Tab geöffnet) = Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

„Nach § 5 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.“
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) = Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung

In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist die Beteiligung von Frauen besonders erwünscht. Um eine anteilig gleich Beteiligung von Frauen zu erzielen, können Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden.
Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) = Gesetz zur Neuregelung und Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften (§ 6 Gleichstellung).
Personenstandsgesetz (PStG) = Änderung des Personenstandsgesetz (18.12.2018) ermöglicht vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung
Grundgesetz (GG) = Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.