Interne Papiere
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Gleichstellungsaktionsplan (wird in neuem Tab geöffnet) Gender Equality Plan |
= aktuelle Gleichstellungsstrategie, Gleichstellungsziele und zentrale Gleichstellungsmaßnahmen der TU Darmstadt |
Gender-Datenreport | = jährliches Monitoring geschlechtsspezifischer Daten |
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Richtlinie gegen Diskriminierung (wird in neuem Tab geöffnet) Guidelines against discrimination |
= Mit dieser Richtlinie werden die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) insbesondere auch gegenüber und zugunsten aller Mitglieder und Angehörigen der TU Darmstadt angewendet, die arbeits- oder dienstrechtlich nicht an die TU Darmstadt gebunden und daher vom AGG nicht erfasst sind (z.B. Studierende). |
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Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe (wird in neuem Tab geöffnet) Guideline against sexual harassement and assault |
= spezifiziert die Richtlinie gegen Diskriminierung für Fälle sexualisierter Diskriminierung und Übergriffe |
(wird in neuem Tab geöffnet) Frauenförder- und Gleichstellungsplan | = ist gesetzlich gefordert und regelt die Grundsätze der Frauenförderung und Gleichstellung sowie quantitative Zielvorgaben an der TU Darmstadt auf Basis des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG). |
Rechtliche Grundlagen
(wird in neuem Tab geöffnet) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
= Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung „Nach § 5 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.“ |
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) |
= Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist die Beteiligung von Frauen besonders erwünscht. Um eine anteilig gleich Beteiligung von Frauen zu erzielen, können Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. |
Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) | = Gesetz zur Neuregelung und Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften (§ 6 Gleichstellung). |
Personenstandsgesetz (PStG) | = Änderung des Personenstandsgesetz (18.12.2018) ermöglicht vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung |
Grundgesetz (GG) |
= Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. |